Neue GEMA Kulturförderung: Aufsichtsrat ergänzt Antrag zur Mitgliederversammlung 2026

Im Dezember haben Aufsichtsrat und Vorstand der GEMA einen umfassenden Vorschlag zur Neugestaltung der Kulturförderung vorgelegt, über den die Mitgliederversammlung im Mai entscheiden wird. Seit der Veröffentlichung steht dieser Vorschlag im intensiven Austausch mit der Mitgliedschaft und wurde nun auf Basis zahlreicher Rückmeldungen weiterentwickelt.

Mit einem Beschluss des Aufsichtsrats wird der Antrag in zentralen Punkten weiter konkretisiert. Im Fokus der Ergänzungen stehen drei Aspekte:

  • die stärkere Einbindung fachlicher Expertise
  • eine weitergehende Überprüfung während und nach der Pilotphase
  • zusätzliche Möglichkeiten für den kontinuierlichen Dialog mit den Mitgliedern

Leitgedanke von Aufsichtsrat und Vorstand ist es, die neue Kulturförderung transparent, nachvollziehbar und anpassungsfähig umzusetzen.

Fachliche Expertise aus den Teilkulturen

Um die Vielfalt der musikalischen Teilkulturen angemessen zu berücksichtigen, wird für die Pilotphase ein zusätzliches Expertengremium für die Fokusförderung (inklusive Fokus CCL) eingerichtet. Dieses unterstützt die Förderkommission und bringt seine Perspektiven in die Arbeit der Förderkommission, insbesondere bei der Festlegung und Weiterentwicklung der Förderparameter, ein.

Jede im Fokus Repertoire geförderte Teilkultur kann darin durch bis zu drei fachkundige Mitglieder vertreten sein. Diese werden vom Aufsichtsrat im Einvernehmen mit dem Vorstand benannt und verfügen über ausgewiesene Expertise in ihrem jeweiligen Bereich. Mitglieder des Aufsichtsrats oder der Förderkommission gehören dem Expertengremium nicht an.

Neu ist auch, dass der Vertreter der zeitgenössischen Kunstmusik im Ausschuss für die Allgemeine Förderung auf Vorschlag des Aufsichtsrats von der Mitgliederversammlung gewählt wird.

Nach Pilotphase: Verbindliche Überprüfung und erneute Entscheidung durch die Mitglieder

Die neue Kulturförderung wird zunächst in einer Pilotphase umgesetzt. In dieser Zeit beobachten Aufsichtsrat und Vorstand fortlaufend, wie sich die neuen Fördermechanismen auswirken – sowohl im Hinblick auf die Fokusförderung als auch auf die neue Verteilung in der Sparte CCL, die die bisherige Sparte E ablöst.

Die Mitglieder werden über diese Entwicklungen regelmäßig informiert. Zudem ist vorgesehen, die neuen Regelungen nach der Pilotphase umfassend zu überprüfen und gemeinsam zu bewerten (sog. Review-Klausel) – auch zur Frage, welche Detailaspekte der neuen GEMA Kulturförderung dauerhaft im Regelwerk verankert werden.

Spätestens auf der Mitgliederversammlung 2030 entscheiden die Mitglieder, ob Anpassungen erforderlich sind. Spricht sich mindestens eine Berufsgruppe mit Zweidrittelmehrheit dafür aus, erarbeiten Aufsichtsrat und Vorstand konkrete Vorschläge, über die die Mitgliederversammlung 2031 abstimmt.

Mehr Raum für Rückmeldungen aus der Mitgliedschaft

Auch während der Pilotphase bleibt der Austausch mit den Mitgliedern ein zentraler Bestandteil der neuen Kulturförderung. Dafür wird eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet.

Mitglieder können dort ihre Erfahrungen, Hinweise und Verbesserungsvorschläge einbringen – etwa zu den Förderkriterien, zu den berücksichtigten Teilkulturen oder zu deren Gewichtung.

Die eingehenden Rückmeldungen werden ausgewertet und können in die Weiterentwicklung der Förderung im jeweils folgenden Jahr einfließen.

Unverändert besteht die Möglichkeit, fehlerhafte Verteilungen gemäß § 59 des Verteilungsplans zu reklamieren.

 

Den Antrag von Aufsichtsrat und Vorstand der GEMA finden sie hier.