Antrag zur Neuen GEMA Kulturförderung
Der von Vorstand und Aufsichtsrat erarbeitete Antrag hat das Ziel, die Kulturförderung zu modernisieren, zukunftsfähiger und gerechter zu gestalten. Den vollständigen Antrag als PDF zur Ansicht und zum Download finden Sie hier. Zusätzlich befindet sich darunter eine Zusammenfassung und Erklärung des Antragstextes.
Hinweis: Weitere Anträge von Mitgliedern zum Thema Kulturförderung liegen bereits vor. Diese werden nach formaler Prüfung in Abstimmung mit den Antragstellenden zeitnah veröffentlicht und in der Mitgliederversammlung zur Abstimmung gestellt.
Zusammenfassung des Antrags
Die Musikwelt ist im Umbruch
Die Rahmenbedingungen für das künstlerische Schaffen und für den Erlös hieraus haben sich sehr verändert. In einer fragmentierten Medienlandschaft ist Sichtbarkeit im Markt hart umkämpft. Digitalisierung, Internationalisierung und wirtschaftliche Unsicherheit stellen zusätzliche Herausforderungen dar. In dieser Situation brauchen unsere Mitglieder eine starke Gemeinschaft, die Kreativität schützt und stärkt. Wir übernehmen diese Verantwortung, sorgen für eine faire Vergütung und stellen verlässlich Mittel für soziale und kulturelle Zwecke bereit – ohne die Kulturförderung zu kürzen (Vgl. § 31 VP, S. 3).
Die bisherige Förderstruktur hat lange gut funktioniert, aber: Die Mittel kommen nicht mehr in der Breite bei Ihnen, unseren Mitgliedern, an, wie ursprünglich beabsichtigt. Repertoire, Produktionsweisen und Ausdrucksformen haben sich stark verändert – durch beispielsweise neue Musikformen und Kollaborationen über Genregrenzen hinweg. Die Kriterien der Kulturförderung haben damit nicht Schritt gehalten: Einige wenige profitieren stark, viele andere – die das Repertoire und die Einnahmen maßgeblich mittragen – profitieren kaum oder gar nicht. Deshalb richten wir die Kulturförderung neu aus: Sie eröffnet Chancen für alle Bereiche der Musik, unterstützt Vielfalt und das Repertoire von morgen.
Für eine auch in Zukunft starke Kulturförderung brauchen wir Ihre Stimme auf der Mitgliederversammlung 2026!
Klare Struktur und vereinfachtes Regelwerk
Kern der Neuausrichtung ist eine schlanke, transparente und gut verständliche Förderstruktur. Das bisherige Regelwerk wird gestrafft und durch eine neue Geschäftsordnung ergänzt. So bleibt die Kulturförderung steuerbar und zugleich verlässlich – für Sie und alle anderen Mitglieder. Mit intelligenten Schutzmechanismen verhindert das neue Fördersystem künstliche Tantiemenabschöpfung und lenkt die Förderung dorthin, wo sie Wirkung entfaltet statt zu verpuffen. Die konkrete Ausgestaltung der Förderinstrumente übernimmt künftig eine Förderkommission aus je drei Vertreterinnen und Vertretern des Aufsichtsrats und Werkausschusses und hier jeweils aus jeder Kurie, deren Entscheidungen vom Aufsichtsrat bestätigt werden (Vgl. GO FF, ab S. 26; § 1 GO FF, S. 26; ergänzende Vorratsbeschlüsse des Aufsichtsrats, ab S. 30).
Die Mittel für kulturelle Zwecke werden – abgesehen von der separat laufenden Kulturförderung Online – weiterhin in zwei Säulen vergeben:
- Allgemeine Förderung (70 % der Mittel) – sie bildet die Basis. Diese Förderung steht künftig allen Mitgliedern offen. (Vgl. GO AF, ab S. 36; § 5 GO AF, S. 38; § 5 (3) b) GO AF, S. 40; § 31 VP, S. 3).
- Fokusförderung (30 % der Mittel) – sie stärkt gezielt den Bereich Contemporary Classic und fokussiert besondere Werke und Initiativen aller Genres (Vgl. § 31 VP, S. 3; GO FF, ab S. 26).
Wichtig für Sie: Die Gesamtmittel der Kulturförderung werden nicht gekürzt. Wir bekennen uns ausdrücklich zur Förderung kultureller Vielfalt (Vgl. § 31 VP, S. 3).
Allgemeine Förderung: Künftig für alle Mitglieder
Die Allgemeine Förderung, die an die Stelle der bisherigen „Wertung U“ tritt, bleibt in Form eines Aufkommenszuschlags ein zentraler Baustein der neuen Förderlandschaft. Künftig steht das Verfahren jedoch allen Mitgliedern offen – einschließlich der Mitglieder mit Schwerpunkt im Bereich Contemporary Classic. Damit wird die Basis deutlich breiter, ohne das allgemeine Verfahren einzuschränken. Denn die zusätzlich notwendigen Mittel werden durch eine Aufstockung dieses Fördertopfs erreicht (Vgl. GO AF, ab S. 36; § 5 GO AF, S. 38; § 5 (3) b) GO AF, S. 40).
Mitglieder mit Schwerpunkt im Bereich CCL werden gemäß ihrem Status aus der früheren „Wertung E“ berücksichtigt, sodass der Systemwechsel abgefedert wird. (Vgl. Fußnoten zu § 5 (1) GO AF, S. 39, und § 5 (3) I), S. 40) Insgesamt sind 70 % der kulturellen Mittel für die Allgemeine Förderung reserviert (Vgl. § 31 VP, S. 3).
Fokusförderung: Drei Module für mehr Sichtbarkeit und Vielfalt
Die Fokusförderung bündelt 30 % der Fördermittel, wie bisher, ganz gezielt für besondere Repertoires und Projekte. Neu ist: Die Fokusförderung eröffnet Chancen grundsätzlich für alle Mitglieder und erreicht so eine größere Breite. Sie gliedert sich in drei Module (Vgl. § 31 VP, S. 3; §§ 2-5 GO FF, S. 26-27).
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Fokus CCL – Sonderförderung für Contemporary Classic - Live: Sonderförderung für zeitgenössische Kunstmusik mit garantierten Mitteln und starker Nachwuchsförderung
- Fokus Repertoire – werkbezogene Förderung für alle Mitglieder: Förderung für alle Genres nach einem objektiven Bewertungssystem („Mischpult“)
- Fokus Impuls – Projektförderung für besondere Initiativen: Projektförderung für innovative Vorhaben, die neue Impulse für musikalische Vielfalt setzen
Die Grundsätze dieser Module sind in der Geschäftsordnung festgelegt, die konkrete Ausgestaltung übernimmt die Förderkommission auf Basis von Vorratsbeschlüssen des Aufsichtsrats (Vgl. §§ 2–5 GO FF, S. 26-27; Vorratsbeschlüsse des Aufsichtsrats, S. 30–33).
Fokus CCL: Sonderförderung für zeitgenössische Kunstmusik
Der Förderfokus CCL bleibt eine spezielle Förderung für „Contemporary Classic“ und stellt dafür garantierte Mittel bereit. Diese entsprechen der Nettoverteilungssumme aus der CCL-Verteilung des jeweiligen Geschäftsjahres, maximal jedoch einem Drittel der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel der Fokusförderung (Vgl. § 6 GO FF, S. 31). Gefördert werden live aufgeführte Werke, die in der Sparte „Contemporary Classic – Live“ transparent und kosteneffizient direktverteilt wurden (Vgl. § 74 VP, S. 16). Die Höhe der Förderung pro Werk richtet sich unter anderem nach Aufführungsdauer, Besetzung und Veranstaltungsort (Vgl. § 3 GO FF i.V.m. Vorratsbeschluss „Fokus CCL“, S. 26, 30).
Für Nachwuchskomponistinnen und -komponisten wird diese Förderung verdoppelt (Vgl. Ziff. 2 Abs. 5 Vorratsbeschluss „Fokus CCL“, S. 31). Die Förderkommission legt zudem regelmäßig fest, welche Veranstaltungsorte als „besonders“ gelten – von kleineren Bühnen über außergewöhnliche Spielstätten bis hin zu großen Konzertsälen. Für diese Orte werden zusätzliche Punkte vergeben, um die Sichtbarkeit von „Contemporary Classic“ gezielt zu erhöhen (Vgl. Ziff. 2 Abs. 4 Vorratsbeschluss „Fokus CCL“, S. 31).
Fokus Repertoire: Werkbezogene Förderung mit objektiver Bewertung
Der Förderfokus Repertoire steht allen Mitgliedern offen – unabhängig davon, ob Sie als Autorin bzw. Autor oder Verlegerin bzw. Verleger tätig sind, ob Sie ordentliches oder außerordentliches Mitglied sind und unabhängig von Ihrem musikalischen Schwerpunkt. Es handelt sich um eine werkbezogene Förderung: Werke werden unterstützt, wenn sie klar definierte Kriterien erfüllen (Vgl. § 4 GO FF i.V.m. Vorratsbeschluss „Fokus Repertoire“, S.27, 32).
Für die Bewertung nutzen wir eine digitale Technologie, das sogenannte „Mischpult“. Dieses ordnet ein Werk einer musikalischen Teilkultur zu, etwa HipHop/Rap oder Jazz, und prüft dann, wie stark definierte Kriterien – zum Beispiel musikalische Parameter oder Rezensionen in Fachmedien – ausgeprägt sind. Daraus wird ein Score berechnet, die Höhe des Scores entscheidet über die Teilnahme an der einheitlichen Förderung. So entsteht ein objektives, transparentes und automatisiertes System, das für Sie nachvollziehbar ist (Vgl. § 4 GO FF, S. 27).
Dieses neue Bewertungsverfahren wird in den Jahren 2027 und 2028 in einer Pilotphase getestet. Die grundlegenden Strukturen – Teilkulturen, Parameter und ihre Gewichtungen – werden in dieser Zeit entlang der Förderziele konkretisiert (Vgl. Vorratsbeschluss „Fokus Repertoire“, S. 32). Eine Review-Klausel stellt sicher, dass die Mitgliederversammlung im Jahr 2030 nach einer Evaluation über mögliche Anpassungen der Geschäftsordnung entscheiden kann (Vgl. Präambel zur GO FF, S. 26).
Fokus Impuls: Projektförderung für innovative Initiativen
Der Förderfokus Impuls unterstützt Projekte, die der musikalischen Vielfalt besondere Impulse geben und neue kreative Entwicklungen anstoßen – etwa innovative Konzertformate, genreübergreifende Kooperationen, besondere Druckausgaben oder Projekte mit besonderer gesellschaftlicher Relevanz. Perspektivisch verknüpft mit der bewährten Projektförderung der GEMA Stiftung, eröffnet er Raum für Experimente und neue Ausdrucksformen und macht sichtbar, dass wir – entgegen allgemeinen Trends – aktiv für kulturelle Vielfalt eintreten und diese fördern (Vgl. § 5 GO FF i.V.m. Vorratsbeschluss „Fokus Impuls“, S. 27, 33).
Fairer Übergang und Beteiligung der Mitglieder
Der Reformprozess ist von intensiver Mitgliederpartizipation geprägt: Anliegen aus unterschiedlichen Mitgliedergruppen wurden in Veranstaltungen, Zuschriften und Gremiensitzungen aufgenommen, diskutiert und im Rahmen eines Interessenausgleichs berücksichtigt. So konnten etwa die Anliegen der Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bereich CCL durch eine Sonderlösung für pädagogische Konzerte im Rahmen von Pauschalverträgen einbezogen werden (Vgl. § 74 Abs. 1 VP, S. 16). Für Jazzwerke an der Schnittstelle zum Crossover wurde ein besonderer Ausgleich im Übergang geschaffen.
Die Umstellung erfolgt stufenweise bis 2030. Die heutigen Wertungsverfahren bleiben bis einschließlich 2028 bestehen, wobei die Mittel für die „Wertung E“ schrittweise abgeschmolzen werden. Im Jahr 2029 werden weitere Mittel bereitgestellt, um individuelle Belastungen durch den Systemwechsel abzufedern (Vgl. Anhang zur GO FF, S. 28, 29). Parallel bauen sich die Mittel für die Fokusförderung in den Jahren 2027 bis 2030 stufenweise auf – so wird die Pilotphase der Fokusförderung solide finanziert.
Was die neue Kulturförderung für Sie bedeutet – und warum Ihre Stimme zählt
Für Sie als Mitglied bedeutet die neue Kulturförderung: Die Mittel werden zielgerichteter und gerechter verteilt, mehr Mitglieder erhalten Zugang zu Förderung – einschließlich jener unter Ihnen, die in Nischen arbeiten oder am Anfang ihrer Karriere stehen. So steigt Ihre Chance, im kommerziell dominierten Umfeld sichtbar zu werden. Eine gut aufgestellte GEMA mit einer modernen, zukunftsfähigen Kulturförderung stärkt zudem internationale Musikschaffende, deren Rechte sie vertritt und durchsetzt.
Auf der Mitgliederversammlung 2026 entscheiden Sie darüber, wie unsere Kulturförderung in Zukunft aussehen wird. Der vorliegende Antrag setzt auf Kontinuität, Vielfalt und Breite: Die Kulturförderung bleibt bestehen, wird nicht gekürzt und wird so ausgerichtet, dass sie vielen zugutekommt, ohne einzelne Gruppen aus dem Blick zu verlieren. Klare Förderziele ermöglichen wirkungsvolle Unterstützung. Weitere Anträge von Mitgliedern werden ebenfalls zur Abstimmung stehen. Nutzen Sie Ihr Stimmrecht und entscheiden Sie mit, wie wir unsere Kulturförderung gemeinsam zukunftsfähig gestalten.
Abkürzungen Regelwerke:
VP – Verteilungsplan
GO – Geschäftsordnung
GO AF – Geschäftsordnung Allgemeine Förderung
GO FF – Geschäftsordnung Fokusförderung
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