Die Bundesregierung hat heute den finalen Referentenentwurf zum Telemedienänderungsgesetz im Rahmen des sog. Notifizierungsverfahrens an die EU-Kommission übermittelt. Zuvor waren Länder, Verbände und Fachkreise eingeladen worden, den Entwurf mit Frist zum 8. April zu kommentieren. Die verschiedenen Stellungnahmen sind auf der Webseite des federführenden BMWi einsehbar, die Stellungnahme der GEMA finden Sie zusätzlich hier. Bei den vorgeschlagenen Regelungen für WLAN-Anbieter und Hostprovider wurden jedoch offenbar keine größeren Veränderungen mehr vorgenommen.
Telemediengesetz zur Notifizierung in Brüssel
Ab dem Datum der Notifizierung haben die Kommission und die Mitgliedstaaten drei Monate Zeit, zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Nach Ablauf dieser Frist kann das Kabinett den Entwurf beschließen.
Weitherführende Informationen: http://gema-politik.de/providerhaftung.
Telemediengesetz: Referentenentwurf an EU-Kommission übermittelt
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