30. August 2018

„Es ist wichtig, dass wir Urheber die Zusammenhänge und die Bedeutung der Richtlinie verbreiten“

Ein Kommentar von Micki Meuser

Die neue „Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ wurde schon im September 2016 veröffentlicht und seitdem im demokratischen Austausch ergänzt und verbessert. Diese Richtlinie ist dringend nötig. Das letzte Gesetz stammt aus dem Jahr 2001.

Die User und Uploader von Musik auf Plattformen befinden sich zurzeit in einer unsicheren Rechtslage. Da die Plattformen die hoch geladenen Inhalte zwar gerne monetarisieren, aber die urheberrechtliche Verantwortung ablehnen, sind die User im Moment noch Ziel von möglichen Schadensersatzforderungen der Urheber und Künstler.

Artikel 13 der Richtlinie soll das ändern. Er definiert zunächst, dass aktive Plattformen eine Veröffentlichung (act of communication to the public) vornehmen und sieht daher die Pflicht der Plattformen zur Lizenzierung vor. Dies schafft Rechtssicherheit und Vorteile für Alle: Aktive Plattformen zahlen angemessene Lizenzen an die Kreativen, deren Werke sie monetarisieren, Verbraucher sind rechtlich aus der Schusslinie und können weiter beliebige Werke hochladen, und die Kreativen bekommen einen Anteil für ihre schöpferische Leistung.

Es ist wichtig, dass wir Urheber die Zusammenhänge und die Bedeutung der Richtlinie verbreiten und nicht das Feld der Desinformation- und Angstkampagne der Internet-Giganten überlassen. Auf keinen Fall ist die „Freiheit im Internet“ in Gefahr, eher wird etwas mehr Gerechtigkeit installiert.