Verlängerung der Einspruchsfrist für Verlage vom 31.03.2018 auf den 31.05.2018
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Die Einspruchsfrist für Verlage hinsichtlich der Angaben zur Verlegerbeteiligung in den zugestellten Registrierungsbestätigungen hinsichtlich der Rückabwicklung verlängert sich vom 31.03.2018 auf den 31.05.2018. Die Fristverlängerung resultiert aus einer technischen Störung eines E-Mail-Servers, wodurch ein Teil der EBV-Registrierungsbestätigungen nicht planmäßig versandt werden konnte. Für Urheber gilt weiterhin eine Einspruchsfrist von drei Monaten ab Erhalt der Bestätigung. Urhebern ist durch die Störung kein Nachteil entstanden, da die Einspruchsfrist bei Urhebern an den Erhalt der Registrierungsbestätigung anknüpft.