11. Januar 2010

Verwertungsgesellschaften und „Bundesverband Computerhersteller e.V." (BCH) erzielen Einigung über PC-Vergütung

Pressemitteilung der ZPÜ, 12. Januar 2010
Fast genau zwei Jahre nach Inkrafttreten von Korb 2 haben sich die in der ZPÜ zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften sowie die Verwertungsgesellschaften VG WORT und VG Bild-Kunst nunmehr mit den im BCH zusammengeschlossenen Herstellern und Importeuren von PCs über die Höhe der Vergütung für private Vervielfältigung für PCs geeinigt.

In dem Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2010 soll die Vergütung für PCs mit eingebautem Brenner auf der Grundlage eines Gesamtvertrages EUR 13,65 betragen, für PCs ohne Brenner EUR 12,15, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Für betroffene Unternehmen, die den Verträgen nicht beitreten wer-den, werden die Verwertungsgesellschaften Tarife veröffentlichen, die um 25% über diesen Vergütungssätzen liegen. Gleichzeitig haben sich die Parteien in einem Vergleich über eine Vergütung für PCs für den Zeitraum vom 01.01.2002 bis 31.12.2007 geeinigt.

Die Vertreter der Verwertungsgesellschaften, d.h. Dr. Harald Heker (ZPÜ), Prof. Dr. Gerhard Pfennig (VG Bild-Kunst) und Dr. Robert Staats (VG WORT) äußerten sich hierzu: "Diese Einigung ist ein Durchbruch bei der Regelung der Vergütungen nach neuem Recht. Wir hoffen, auf dem Verhandlungswege auch für andere vergütungspflichtige Produkte entsprechende Lösungen zu erzielen. Wir sind jedenfalls verhandlungsbereit."
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