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In der GEMA haben sich Komponisten und Textdichter als Urheber von Musikwerken sowie Musikverleger zusammengeschlossen. Die GEMA vertritt als Verwertungsgesellschaft weltweit die Ansprüche ihrer Mitglieder auf Vergütung, wenn deren urheberrechtlich geschützten Musikwerke genutzt werden. Zugleich engagiert sie sich in zahlreichen Förderprojekten für eine vielfältige Musikkultur. Im Interesse ihrer Mitglieder setzt sie sich im politischen Raum für ein zukunftsorientiertes Verständnis des Urheberrechtes ein und trägt dazu bei, in der Gesellschaft das Bewusstsein für den Wert kreativer Leistungen zu schärfen. Davon profitieren nicht nur über 85.000 GEMA-Mitglieder, sondern fast zwei Millionen Rechteinhaber aus aller Welt, die die GEMA auf Basis von Repräsentationsverträgen mit Verwertungsgesellschaften aus anderen Ländern vertritt.
Das zentrale Organ der GEMA ist die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung. Teilnahme- und entscheidungsberechtigt sind rund 4.000 ordentliche GEMA-Mitglieder, die sich hauptberuflich dem Musikschaffen widmen. Hinzu kommen 64 Delegierte, die von den derzeit rund 74.000 außerordentlichen GEMA-Mitgliedern bestimmt werden und deren Interessen einbringen. Die Mitgliederversammlung trifft Beschlüsse zu aktuellen Entscheidungen und zukünftigen Entwicklungen der GEMA. Sie legt darüber hinaus den Verteilungsplan für die Lizenzeinnahmen der Musikurheber und -verleger fest. Zu ihren Aufgaben zählt ebenso, aus ihren Reihen die Mitglieder des Aufsichtsrates der GEMA zu wählen.
Der Aufsichtsrat ist als Lenkungs- und Kontrollorgan der GEMA ausschließlich mit Mitgliedern aus den drei Berufsgruppen Komponisten, Textdichter und Verleger besetzt. Die GEMA-Satzung legt fest, dass sechs Komponisten, fünf Verleger und vier Textdichter den Aufsichtsrat bilden. Jede Berufsgruppe benennt zudem zwei Stellvertreter. Der Aufsichtsrat begleitet die Arbeit des Vorstands und entscheidet über wesentliche Entwicklungen und Maßnahmen der GEMA-Geschäftspolitik.
Der Vorstand der GEMA verantwortet das operative Geschäft und damit die wirtschaftliche Entwicklung der GEMA. Er ist verpflichtet, dem Aufsichtsrat und der Mitgliederversammlung jährlich einen Transparenzbericht vorzulegen.
Verschiedene Ausschüsse treiben unter aktiver Beteiligung der Mitglieder und Gremienvertreter organisationsinterne Fragestellungen sowie juristische und marktorientierte Themen und Aktivitäten der GEMA voran.
ICE wurde 2015 als ein gemeinsamer Lizenz- und Verarbeitungsdienst der drei Verwertungsgesellschaften GEMA (Deutschland), PRS for Music (England) und STIM (Schweden) gegründet. Unter dem Dach des Joint Ventures fließen die Dokumentation von Urheberrechten, die Lizenzierung digitaler Musikanbieter und die Verarbeitung von digitalen Nutzungsmeldungen zusammen. Mit diesem integrierten Lizenz- und Verarbeitungsservice vereinfachen GEMA, PRS for Music und STIM den Umgang mit den stetig wachsenden Datenmengen, die durch die große Zahl individueller Musiknutzungen über digitale Musikdienste entstehen.
Die GEMA hat verschiedene Tochtergesellschaften gegründet, die spezielle Services im Bereich der Rechteverwertung anbieten. Dazu gehören die ARESA (Anglo-American Rights European Service Agency), iSYS Software GmbH, IT4IPM IT for Intellectual Property Management, SOLAR Musik Rights Management Ltd und ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte).
Als eine der weltweit größten Autorengesellschaften für Musikwerke beteiligt sich die GEMA auch international daran, den Urheberschutz zu sichern und weiterzuentwickeln. So ist sie Mitglied des GESAC (European Grouping of Societies of Authors and Composers) und der CISAC (International Confederation of Societies of Authors and Composers), einer internationalen Vereinigung von Urheberrechtsgesellschaften aus 108 Ländern. Außerdem engagiert sie sich bei BIEM (Bureau International des Sociétés gérant les Droits d'Enregistrement et de Reproduction Mécanique) und Fast Track (The Digital Copyright Network).
In Berlin und Brüssel unterhält die GEMA politische Verbindungsbüros. Verantwortlich für die wichtige Arbeit mit den Entscheidungsträgern aus Bundespolitik und Europäischer Union ist die GEMA-Direktion Politische Kommunikation.
Das Team ist Ansprechpartner für Politiker genauso wie für Partner aus dem kulturpolitischen Bereich – und steht diesen Rede und Antwort bei Fragen nach Aufgaben, Funktion, Verteilungsweise und strategischer Ausrichtung der GEMA.
Im Hinweisgeber-Portal der GEMA können Mitarbeiter, Mitglieder, Kunden und Geschäftspartner vertraulich und auf Wunsch anonym Hinweise zu möglichen Compliance-Verstößen abgeben, insbesondere zu Verstößen gegen geltende Strafnormen sowie schwerwiegendes Fehlverhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Eingangsseite des Hinweisgebersystems unter www.bkms-system.com/gema.
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