Audiovisuelle Produktionen

Was wären viele Filme, Serien und Werbespots ohne Musik? Soviel steht fest: Ein Teil ihrer Wirkung ginge verloren. Deshalb erhalten Sie für audiovisuelle Produktionen selbstverständlich Tantiemen. 

Audiovisuelle Produktionen

Was wären viele Filme, Serien und Werbespots ohne Musik? Soviel steht fest: Ein Teil ihrer Wirkung ginge verloren. Deshalb erhalten Sie für audiovisuelle Produktionen selbstverständlich Tantiemen. 

Zwei Personen mit Equipment für Videoproduktionen

Filme, Serien & Co.

Ihre Musik wird in einem Film oder einer Serie verwendet? Hier erfahren Sie, wie Sie Fernseh-, Kino-, Internetproduktionen und Co. bei uns anmelden können.

Werbespots für TV, Kino und Internet

Auch Werbespots, die im Fernsehen, Kino oder online genutzt werden, können Sie bei uns anmelden.

Smartphone mit Livestream eines Sängers
Person mit Laptop und Kopfhörern

Soundfiles hochladen

Ihre Komposition wird in der Werbung, im TV, Hörfunk, in Clubs- und Diskotheken oder in Online-Inhalten verwendet? Dann laden Sie jetzt das Soundfile Ihres Werks für das Audiofingerprint-Monitoring hoch.

FAQ – häufige Fragen zu audiovisuellen Produktionen

GEMA Mitglieder melden eine audiovisuelle Produktion – wie einen Film oder eine Serie –, die Ihre Musik enthält, am einfachsten im GEMA Onlineportal unter dem Service AV-Anmeldung an.

Alternativ können Sie das Formular Filme und Serien ausfüllen und unterschrieben an produkte@gema.de senden.

  • Originaltitel des Films/der Serie
  • Produktionsland
  • Produktionsjahr
  • Produzent inkl. Kontaktdaten
  • Erstverwertung
  • Verwendete Musikwerke: Titel, Musikdauer, Rechteinhaber (Urheber, ggf. Verlag)
  • Informationen zum Filmherstellungsrecht
Das Filmherstellungsrecht findet Anwendung, wenn urheberrechtlich geschützte Musikwerke in einer audiovisuellen Produktion genutzt werden, z. B. in einem Kinofilm oder einer DVD-Produktion.

Sofern ein Lizenznehmer – wie beispielsweise ein Kinoproduzent – einen Song in seinem Kinofilm verwenden will, muss er zuerst das so genannte Filmherstellungsrecht klären, also das Recht, das Filmwerk mit dem betreffenden Musikwerk zu verbinden und die Musik dadurch in einen neuen Kontext zu setzen (= audiovisuelle Produktion). Man nennt dieses Herstellungsrecht auch Synchronisation right/Sync right, abgekürzt „HR“.

Das Filmherstellungsrecht wird uns gemäß § 1 i) (1) des Berechtigungsvertrags vom GEMA Mitglied zur Wahrnehmung übertragen. Wir sind daher grundsätzlich dafür zuständig, das Filmherstellungsrecht an den Lizenznehmer zu vergeben. Allerdings hat der Rechteinhaber – d. h. der Urheber oder der Verlag des Musikwerkes – auch die Möglichkeit, das Filmherstellungsrecht selbst gegenüber dem Lizenznehmer wahrzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass er das Filmherstellungsrecht gegenüber der GEMA innerhalb der in § 1 i) (1) des Berechtigungsvertrags geregelten Fristen zunächst zurückruft.

Ein Soundfile besteht aus:

  • der Audiodatei Ihres Musikwerks (nur 1 Werk pro Audiodatei, kein Voice-over – kein fertiger Spot)

  • den beschreibenden Metadaten zum Werk und zur Aufnahme (Werktitel, Werknummer, Urheber, Auftragskomposition?)

Das Soundfile muss im Format wav (PCM,16Bit/ 48 bzw. 44,1 kHz) oder mp3 (320kbps) hochgeladen werden.

Bitte melden Sie prinzipiell Ihr Werk bei uns an und laden das dazugehörige Soundfile im Onlineportal hoch. Ganz essenziell ist das Soundfile, sobald Sie erwarten, dass Ihre Komposition in den Bereichen Werbung, TV/Hörfunkprogramme, Clubs- und Diskotheken sowie online genutzt wird.

Für ein erfolgreiches Monitoring Ihres Werks benötigt der Monitoring-Dienstleister Ihre Audiodatei. Dadurch wird ein eindeutiger Fingerprint Ihrer Audiodatei erstellt und lässt ein Tracking in den von Ihnen gewählten Sparten zu. Dies sind Voraussetzungen, um die Nutzungsmeldung zu erstellen.

In der AV-Anzeige werden nur AV-Produktionen aufgelistet, die Ihre Werke enthalten und bereits vollständig dokumentiert sind. Die Dokumentation einer AV-Produktion erfolgt erst, nachdem wir eine Nutzungsmeldung dafür erhalten haben.

Da AV-Produktionen von uns i. d. R. erst dann abschließend bearbeitet werden, wenn eine Nutzungsmeldung eingeht, kann es vorkommen, dass diese noch nicht in der AV-Anzeige zu sehen sind.

Audiovisuelle Produktionen können Sie auch dann bei uns anmelden, wenn Sie nicht alle Musiktitel der AV-Produktion kennen. Melden Sie sich dafür einfach in unserem Onlineportal an und nutzen den Service AV-Anmeldung.

Im Anmeldeformular finden Sie im Bereich CueSheet die Frage: „Ist der gesamte Musikinhalt im CueSheet enthalten“? Klicken Sie hier auf Nein.

(Filmproduzenten melden via Formular.)

Bitte denken Sie daran, uns die Musiklisten – sobald verfügbar – per E-Mail an produkte@gema.de nachzureichen.

Melden Sie sich dafür im Onlineportal an und nutzen Sie den Service Werkanmeldung. Geben Sie anschließend den Filmtitel bzw. Serientitel als Werktitel ein. Jetzt können Sie im Bereich Soundfile Upload alle einzelnen Cues hochladen und für jedes Soundfile dieselbe Werknummer vergeben.

Anschließend melden Sie Ihre AV-Produktion über den Service AV-Anmeldung an. Achten Sie darauf, im Bereich Cue Sheet die Spieldauer der Einzelcues zu addieren und diese unter der einen Werknummer als ein Musikwerk anzugeben. So müssen Sie nicht für jeden Cue eine eigene Werknummer eingeben.

Um die Werkanmeldung vollständig über unser Onlineportal abzuschließen, betätigen Sie bitte den Link zur Werkanmeldung, der sich in Ihrer AV-Eingangsbestätigung befindet. Alle bereits eingegebenen Daten wie Titel und Urheber werden mit Betätigung des Links übernommen. Sie können nun noch Werkangaben hinzufügen und erhalten nach dem Absenden der Werkanmeldung wie gewohnt Ihre Werkanmeldebestätigung und die Werkdatenbanknummer.

Das hängt davon ab, ob es sich dabei um eine Privatperson handelt oder um einen gewerblichen und nicht privaten Nutzer. Bei Privatpersonen ist die Nutzung über entsprechende Lizenzverträge mit META (z. B. Instagram und Facebook) in der Regel abgegolten. Bei nicht privaten und gewerblichen Nutzerinnen ist das nicht der Fall. Mehr darüber erfahren Sie in unserem Hilfecenter-Artikel zu Instagrams Musikbibliothek.

FAQ – häufige Fragen zu audiovisuellen Produktionen

Um die Werkanmeldung vollständig über unser Onlineportal abzuschließen, betätigen Sie bitte den Link zur Werkanmeldung, der sich in Ihrer AV-Eingangsbestätigung befindet. Alle bereits eingegebenen Daten wie Titel und Urheber werden mit Betätigung des Links übernommen. Sie können nun noch Werkangaben hinzufügen und erhalten nach dem Absenden der Werkanmeldung wie gewohnt Ihre Werkanmeldebestätigung und die Werkdatenbanknummer.

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