So funktioniert der GEMA Soundfile Upload
Der Soundfile Upload
Mit unserem Soundfile Upload Service erhalten Sie die Möglichkeit, uns Soundfiles Ihrer Werke zur Verfügung zu stellen. Sie finden den Service im Onlineportal. Wenn Sie dort die Soundfiles hochgeladen haben, können wir die Audiodateien Ihrer Werke an alle Monitoring-Dienstleister weiterleiten. Dies wiederum stellt sicher, dass Ihre Werke, wenn sie gespielt werden, in den Nutzungsmeldungen, die wir erhalten, erfasst sind.
Benutzerhandbuch
Anforderungen an die Datei
Dateiformat
WAV (PCM, 16Bit/48 bzw. 44,1 kHz) oder mp3 (320 kbps)
Inhalt
Nur eine Audiodatei pro Werk. Ohne Voice Over – kein fertiger Spot
Metadaten-Pflicht
Titel, Werknummer, Urheber und Auftragskomposition
Das passiert nach dem Soundfile Upload:
Nach der Freigabe Ihres Soundfiles geben wir es zum Monitoring an Partnerunternehmen (wie Soundmouse, bmat und Yacast).
Wir monitoren in den Bereichen:
TV-Werbung
TV & Hörfunk
Clubs & Diskotheken
Der Soundfileprozess im Detail
Einloggen in das GEMA Onlineportal
Soundfile hochladen
Metadaten ergänzen
Systemcheck
Freigabe
Fertig
TV-Werbespots anmelden
Bei Werbespots, die im Fernsehen genutzt werden, ist das Soundfile besonders wichtig. Laden Sie die Audiodatei bei Ihrer Anmeldung auf jeden Fall hoch.
FAQ – häufige Fragen zum Soundfile-Upload
Allgemein
Ein Soundfile besteht aus der Audiodatei und den beschreibenden Metadaten zum Werk und zur Aufnahme.
Sobald Sie erwarten, dass Ihre Komposition in den Bereichen TV-Werbung, TV/Hörfunkprogramme, Clubs- und Diskotheken sowie Online genutzt wird.
Der Anmeldeprozess der GEMA zu Ihren Werken bleibt unverändert. Die Grundlage für die Dokumentation bleibt Ihre Werk-Anmeldung.
Ihr neu angemeldetes Werk wird in der Regel innerhalb von ca. 24h nach Erhalt der Werkanmeldebestätigung in der Werkzuordnung im Soundfile Upload angezeigt.
Wenn bei der GEMA sehr viele Werkanmeldungen gleichzeitig eingehen, kann es durch unsere Qualitätssicherungen bei der Bereitstellung Ihres neuen Werkes in der Werkzuordnung des Soundfile Uploads zu Verzögerungen kommen.
Zu einem Werk können alle unterschiedlichen, final bearbeiteten Aufnahmen hochgeladen werden. Sollten sich die Aufnahmen nur in der Länge unterscheiden, ist es ausreichend nur die längste Aufnahme hochzuladen.
Audiodatei
wav (PCM,16Bit/ 48 bzw. 44,1 kHz) oder mp3 (320kbps)
Die Audiodatei sollte in Stereo hochgeladen werden.
TV Werbung, TV/Hörfunkprogramme, Online: Um ein eindeutiges Monitoring-Ergebnis zu erhalten, sollte immer der finale Mix des Soundfiles bzw. der finale Master der Musikspur hochgeladen werden, der in der Produktion verwendet wird.
Clubs- und Diskotheken: Um ein eindeutiges Monitoring-Ergebnis zu erhalten, sollten immer alle verbreiteten Mixe eines Soundfiles hochgeladen werden
In einem Soundfile darf nur die Aufnahme eines Werkes enthalten sein. Besonderheiten in TV Werbung, TV/Hörfunkprogramme: Die Audiodatei darf keine Dialoge oder Geräusche enthalten, nur die reine Musikspur.
Das Soundfile darf ausschließlich das eigene Werk des Scores enthalten. Idealerweise sollten alle Tracks (Cues) eines Scores immer einzeln hochgeladen werden.
Soundfiles zu Cover-Versionen sind in der Regel den Original-Komposition zu zuordnen. Damit die Cover-Versionen identifiziert werden können, sind Interpret, Trackversion und ggf. der ISRC in den Soundfile-Informationen zu hinterlegen.
Handelt es sich bei der Coverversion um eine Bearbeitung des Werkes, ist die entsprechende Werkfassung zu zuordnen.
Monitoring
Je nach Auswahl der Sparten mit der Freigabe wird Ihr Soundfile zu den entsprechenden Monitoring-Dienstleistern (Soundmouse, BMAT, Yacast) weitergeleitet. Zur Musikerkennung werden aus den Soundfiles Audiofingerprints erstellt.
Sonstiges
Google Chrome (neueste Major Version), Firefox (neueste Version und erweiterte Support Version ESR, Safari oder Edge (zwei letzten Major Versionen).
Die Daten werden in einer Google Cloud Platform gespeichert. Das Rechenzentrum steht in Frankfurt.
Sie können sich das Benutzerhandbuch als PDF herunterladen.