28. Juli 2014

Europäische Kommission: Bericht zur öffentlichen Konsultation zum EU-Urheberrecht

Die Europäische Kommission hat am 23. Juli 2014 einen ersten Bericht zu den im Rahmen der öffentlichen Konsultation zum EU-Urheberrecht eingegangenen Konsultationsbeiträgen veröffentlicht. In dem Bericht werden zentrale Argumente aus den eingegangenen Antworten ohne Bewertung durch die Kommission zusammengefasst, wobei zwischen verschiedenen Themenbereichen und Interessengruppen unterschieden wird. Die politischen Schlussfolgerungen sollen voraussichtlich im September 2014 in einem Weißbuch veröffentlicht werden.
Insgesamt sind rund 9.500 Antworten bei der Europäischen Kommission eingegangen. Unter anderem sind die Antworten von über 2.300 individuellen Urhebern/Performern sowie von über 600 Verlegern in den nun vorgelegten Bericht eingeflossen. Darüber hinaus hatten sich knapp 30.000 Urheber mit einer Petition ( www.creatorsforeurope.eu) direkt an die Europäische Kommission gewendet, die ebenfalls in dem Bericht Erwähnung findet. Die GEMA hebt in ihrer Stellungnahme u.a. die wichtige Rolle der Kultur- und Kreativwirtschaft für Wachstum und Beschäftigung in Europa sowie die dynamische Entwicklung im Online-Bereich hervor. In der aktuellen Situation ist daher aus Sicht der GEMA vor allem ein klares Bekenntnis zu einem starken und verlässlichen EU-Urheberrecht notwendig, das die Grundlage für die nachhaltige Entwicklung eines von kultureller Vielfalt geprägten europäischen Binnenmarkts für kreative Inhalte darstellt. Wie aus dem nun vorgelegten Bericht der Kommission hervorgeht, stehen neben Rechteinhabern und Inhalteanbietern auch die EU-Mitgliedstaaten der Idee eines europaweit vereinheitlichten EU-Urheberrechtstitels skeptisch gegenüber.