02. Oktober 2020

GEMA-Mitgliederversammlung erstmals virtuell

+++ Weitere Hilfsmaßnahmen für Musikschaffende erforderlich +++ Massive Einbrüche aufgrund Corona-Pandemie für Geschäftsjahr 2020 zu erwarten

Vom 29. September bis 1. Oktober fand die diesjährige Mitgliederversammlung der GEMA statt, aufgrund der Corona-Pandemie vollständig auf virtuellem Wege. Beschlossen wurden wie in jedem Jahr eine Reihe von Regelwerksänderungen, darunter eine Regelung, die eine effizientere und wirkungsvollere Lizenzierung von User-Generated-Content-Plattformen ermöglicht. Einigkeit bestand, dass zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für von den Auswirkungen der Pandemie besonders betroffene Musikschaffende erforderlich sind.

Die dreitägige Mitgliederversammlung der GEMA ist das Herzstück der Solidargemeinschaft von 78.000 Mitgliedern und essentiell für eine starke Binnendemokratie. Aufgrund der Corona-Pandemie musste die für Mai geplante Mitgliederversammlung verschoben werden und wurde nun, den behördlichen Vorgaben zur Durchführung einer solchen Veranstaltung folgend, virtuell nachgeholt. Rund 1.000 Komponisten, Textdichter und Verleger trafen sich auf diesem Wege, diskutierten und fassten Beschlüsse. Damit haben virtuell mehr Mitglieder als in den Vorjahren die Chance genutzt, zu partizipieren und ihr Stimmrecht wahrzunehmen. Ein wichtiges Ziel an allen drei Tagen: Die Mitglieder sollten sich wie gewohnt mit Redebeiträgen aktiv zu den Themen der Tagesordnung austauschen können. 

Die Mitgliederversammlung der GEMA lebt üblicherweise vom persönlichen Kontakt der Mitglieder bei ihren Debatten und Beschlüssen vor Ort. Der GEMA ist es gelungen, diesen Austausch virtuell zu ermöglichen. Über ein technisch anspruchsvolles und stark gesichertes System konnten die Mitglieder während der Live-Übertragung der Sitzungen digital mitdiskutieren, sich mit Videobeiträgen zuschalten und per Live-Voting über Anträge abstimmen. In virtuellen Räumen fanden die Hauptversammlung sowie die getrennten Sitzungen der Berufsgruppen (Komponisten, Textdichter und Verleger) statt.

„Die GEMA bietet ihren Mitgliedern bereits seit 2017 ein E-Voting im Vorfeld der Mitgliederversammlung an und nutzt bei ihren Präsenzveranstaltungen ein elektronisches Abstimmungsverfahren“, sagte Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA. „Schon damit haben wir gezeigt, wie moderne demokratische Teilhabe ohne Präsenz aussehen kann. Daran konnten wir in diesem Jahr anknüpfen und mit einem ausgeklügelten technischen System unseren Mitgliedern auf virtuellem Wege die gewohnte Mitwirkung ermöglichen.“

„Unser Anspruch war es, der für unsere Mitglieder vertrauten Form einer Präsenzveranstaltung mit all ihren Austauschformaten so nahe wie möglich zu kommen. Das ist uns im virtuellen Raum mit seinen eingeschränkten Möglichkeiten sehr gut gelungen. Hier hat Corona quasi als Digitalisierungsbeschleuniger gewirkt“, resümiert auch der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Ralf Weigand. „Die GEMA hat sich in herausragender Weise als technisch versiert und innovativ gezeigt und damit durchaus Maßstäbe gesetzt – ein gutes Zeichen in Richtung Zukunft. Dennoch darf ich wohl sowohl für unsere Mitglieder als auch den Aufsichtsrat feststellen, dass uns allen die persönliche Begegnung und der physische Austausch schon sehr gefehlt haben – da sind wir als stets Musik-Befasste einfach zu sehr von Expression, Schwingungen und Sensorik geprägt!“

Wesentliche Beschlüsse der Mitgliederversammlung 2020

Änderungen des Verteilungsplans: Neben einer grundlegenden Vereinfachung der Regeln für die Bestimmung der Anteile, die Urheber und Verleger bei der Verteilung pro Werk erhalten, wurde unter anderem eine Sonderregelung für die Verteilung der Einnahmen aus mechanischer Wiedergabe für das Geschäftsjahr 2020 beschlossen. Diese Regelung soll Verzerrungen bei der Verteilung entgegenwirken, die ansonsten aufgrund der durch die Corona-Pandemie bedingten Veranstaltungsausfälle entstehen könnten. Die Regelung ist Teil des Maßnahmenpakets, mit dem die GEMA die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für ihre Mitglieder abzufedern sucht.

Effizientere Wahrnehmung von Online-Rechten: Die GEMA hat die Klauseln ihres Berechtigungsvertrags über die Wahrnehmung von Online-Rechten an die neue Rechtslage angepasst, die durch das Inkrafttreten der EU-Urheberrechtsrichtlinie entstanden ist. Die Änderungen ermöglichen es der GEMA, die Rechte ihrer Mitglieder im Onlinebereich noch effizienter und wirkungsvoller wahrzunehmen als bisher. Plattformbetreiber wie beispielsweise YouTube können bei der GEMA künftig ein Rechtepaket lizenzieren, das auch das Herstellungsrecht für nicht-gewerblichen UGC (User-Generated-Content) und die Rechte für das Einblenden von Lyrics umfasst. Mit diesen Anpassungen leistet die GEMA einen wichtigen Beitrag zur Stärkung von Lizenzlösungen im Sinne der EU-Richtlinie, durch die Plattformbetreiber eine angemessene Vergütung an die Rechteinhaber zahlen und private Uploader vor Haftungsrisiken geschützt werden sollen.

Vereinfachtes Modell der Mitgliedschaft: Die Mitgliederversammlung hat beschlossen, die Regelungen zur Mitgliedschaft bei der GEMA zu modernisieren. Das bisherige komplexe Modell mit drei Mitgliedschaftsstufen wurde durch eine einfache zweistufige Struktur ersetzt, demnach geht die angeschlossene Mitgliedschaft in der außerordentlichen Mitgliedschaft auf.

Corona-Pandemie beherrschendes Thema, Ertragsprognose 2020 kritisch

Die persönliche Betroffenheit vieler Mitglieder aufgrund der Corona-Pandemie prägte die Mitgliederversammlung. „Zu sehen, wie viele Kreative unter den Folgen von Corona leiden, tut weh. Spürbar in der ganzen GEMA“, betonte Heker in seinem Bericht in der Hauptversammlung. „Sehr schnell haben wir deshalb im Frühjahr Maßnahmen ergriffen, um Mitgliedern zu helfen, die vor allem von Gagen und Live-Auftritten leben.“ Die GEMA reagierte im März mit finanziellen Hilfen für ihre Mitglieder sowie mit Kulanzregelungen für Lizenznehmer auf die Stilllegung des öffentlichen und kulturellen Lebens. Zudem unterstützt die GEMA die Bundesregierung bei der Verteilung von 30 Millionen Euro aus dem Rettungspaket „NEUSTART KULTUR“, mit dem das kulturelle Leben in Deutschland wiederbelebt und die Existenz von Musikspielstätten, Clubs und Festivals gesichert werden soll.

Heker unterstrich gegenüber den Mitgliedern: „Wir sind uns im Klaren, dass diese akuten Hilfen nicht reichen. 2021 wird für viele von Ihnen wirtschaftlich noch schwieriger werden: Unsere Erträge werden deutlich niedriger sein als im Vorjahr, daher werden wir weniger an Sie ausschütten können.“ Insbesondere im Außendienst der GEMA führt die Corona-Pandemie zu einem drastischen Einbruch. „Seit März finden kaum Veranstaltungen statt, ein immenser wirtschaftlicher Schaden“, so Heker. Ebenso werde das Tonträgergeschäft einen weiteren Ertragsrückgang verzeichnen, weil es monatelang massive Einschränkungen im Handel gab.

Vorstand und Aufsichtsrat der GEMA werden in den kommenden Monaten über weitere Unterstützung für besonders betroffene Mitglieder beraten, um die Folgen des „Coronajahrs“ 2020 abzumildern. Gegenüber der Politik setzt sich die GEMA insbesondere dafür ein, dass gezielt Programme für Solo-Selbständige aufgesetzt werden. „Kulturschaffende müssen wieder eine Beschäftigungs- und Erwerbsperspektive bekommen. Viel wurde in kurzer Zeit auf den Weg gebracht – jetzt heißt es: genau hinschauen und klug nachbessern“, richtete sich Heker an die Politik.

Der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Ralf Weigand wandte sich eindringlich an die Mitglieder: „Wir wissen um die schwierige und prekäre Lage vieler unserer Mitglieder. Ich wünsche allen Musikschaffenden und -verlegern, aber auch unseren Partnern als Spielstättenbetreiber oder Konzertveranstalter im gesamten Land alle Kraft. Hier ist jetzt Zusammenhalt gefragt! Wir werden uns seitens Aufsichtsrat dafür einsetzen, dass die Programme der Bundesregierung fortgeführt und im Sinne der Musikschaffenden noch besser angepasst werden. Die Vereinsamung und soziale Erschütterung durch Corona zeigt: Unsere Gesellschaft braucht kreatives Schaffen ebenso dringend wie Orte, an denen Musikkultur gelebt werden kann.“ Weigand dankte allen Mitgliedern sowie sehr ausdrücklich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GEMA, die sich in den vergangenen Monaten bei vollem Einsatz so eindrucksvoll für die Solidargemeinschaft engagiert haben. „Dass wir trotz oder gerade wegen unserer sehr offen und vital geführten Diskussionen in der Krise gemeinsam stark sind und entgegen vieler Widrigkeiten besonnen und am Ende konsensual wichtige Entscheidungen demokratisch treffen können, haben die letzten Tage beeindruckend bestätigt.“

Das Mitgliederfest musste in diesem Jahr entfallen. Die Verleihung des Fred Jay Preises sowie die Verleihung des Radiokulturpreises, die üblicherweise im Rahmen von Mitgliederfest und Hauptversammlung stattfinden, werden bei anderer Gelegenheit nachgeholt.

Pressemeldung als PDF  

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund 78.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

Pressekontakt:

Ursula Goebel, Direktorin Kommunikation
E-Mail: ugoebel@gema.de, Telefon: +49 89 48003-426

Nadine Remus, Senior Kommunikationsmanagerin
E-Mail: nremus@gema.de, Telefon: +49 89 48003-583

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