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Tarif zur Lizenzierung von Onlinenutzungen (Music-on-Demand, Video-on-Demand, Hintergrundmusik) in geringem Umfang (Tarif VR-OD 10)

Der Tarif VR-OD 10 gilt, wenn Sie Musik oder Videos mit Musik auf Ihrer Webseite oder von Ihrem Webserver in geringem Umfang zum Abruf per Download und/oder Streaming oder als Hintergrundmusik anbieten. Umfasst sind auch Eigen- und Produktwerbung.

Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl der Abrufe und erfolgt bis zu maximalen Abrufgrenzen in bestimmten Nutzungskategorien pauschal, solange die Einnahmen, die Sie mit ihrem Angebot durch die Onlinenutzung von Musikinhalten pro Jahr erzielen, unter 24.000 € netto liegen. Informationen zu den Lizenzpaketen finden Sie im Tarif unter Punkt II. 2. Alle Pakete sind auch als Monatsangebote erhältlich.

Folgende Nutzungsarten werden dabei unterschieden:

  • Music-on-Demand und Video-on-Demand zum Download:
    Nutzer können zu jeder Zeit Musikinhalte von Ihrer Internetseite herunterladen und speichern. 
  • Music-on-Demand und Video-on-Demand zum Streamen:
    Nutzer können Musikinhalte jederzeit über ein Wiedergabemedium, z. B. Smartphone, von Ihrer Internetseite abspielen – ohne diese speichern zu können.
  • Hintergrundmusik:
    Öffnen Nutzer Ihre Internetseite, startet dort automatisch Hintergrundmusik.
Die Lizenzierung erfolgt über den GEMA-Lizenzshop:

Musik per Formular anmelden

Um Ihre Musik anzumelden, füllen Sie bitte unser Formular aus und schicken es an kontakt@gema.de.

Im Onlineportal finden Sie Ihr persönliches Kundenkonto und viele weitere nützliche Funktionen. Sie können damit z. B. Ihre Daten und Ihren Vertrag verwalten oder Veranstaltungen anmelden. Sobald Ihre Anmeldung bearbeitet ist, sehen Sie diese auch im Onlineportal.

Weitere Informationen

Gemeinwohlnachlass

Soweit der Lizenznehmer ein ehrenamtlich geführter/betriebener Verein oder eine ehrenamtlich geführte/betriebene Institution ist und eine Bescheinigung seiner Gemeinnützigkeit im Sinne von § 52 AO vorlegt, wird ein Gemeinwohlnachlass in Höhe von 15 % auf die Vergütungen gemäß Ziffer II 2. eingeräumt. Voraussetzung ist, dass mit dem Online-Service keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt werden. Für eine Lizenzierung in diesem Fall wenden Sie sich bitte an online@gema.de.

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