Das künftige Gesamtvertragsmodell beinhaltet zwei Möglichkeiten im Hinblick auf die zu leistende Vertragshilfe. Im Rahmen eines Basismodells können Gesamtvertragspartner weitgehend auf die bisherigen Vertragshilfeleistungen zurückgreifen. In einem weitergehenden Optionsmodell werden bestimmte Leistungsfelder konkretisiert. Vereinfacht bedeutet dies für die jeweiligen Leistungsfelder:
Aufklärung und Information:
- Basismodell: Weitgehende Leistungserbringung wie im bisherigen Gesamtvertrag
- Optionsmodell: Konkrete Ausgestaltung von Häufigkeit und Inhalten in Bezug auf Informationen von und über die GEMA
Mitgliedermeldung:
- Basismodell: Weitgehende Leistungserbringung wie im bisherigen Gesamtvertrag
- Optionsmodell: Bereinigung des vorliegenden Datenbestandes und verpflichtende Nutzung des Online-Portals der GEMA
Beratung:
- Basismodell: Sicherstellung einer grundsätzlichen Mitgliederberatung für GEMA-Sachverhalte
- Optionsmodell: Konkrete Ausgestaltung in Bezug auf Inhalte (Sachverhalte zwischen GEMA und Lizenznehmern), Ansprechpartner und Erreichbarkeit
Die unterschiedliche Bewertung der Vertragshilfe im Hinblick auf die Verwaltungskostenersparnis der GEMA auf Basis der Korrelation wirkt sich auf die jeweils zu gewährende Nachlasshöhe aus. Diese muss in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen.
Unter Berücksichtigung von Auswertungen der Vergangenheit inklusive verbandsindividueller Faktoren und aufgrund von Berechnungen für unsere Verwaltungskosten gehen wir davon aus, dass es hierdurch zu deutlichen Anpassungen der Nachlasshöhe in beiden Modellen im Vergleich zur gegenwärtigen Situation kommt.
Die GEMA ist dazu verpflichtet, allen Partnern die gleichen Chancen und Konditionen einzuräumen. Gleichzeitig müssen unterschiedliche Leistungen unterschiedlich bewertet werden. Die Vergabe der Nachlässe wird daher durch ein differenzierteres Modell neu gestaltet. Mit der Neugestaltung kommt die GEMA ihrem gesetzlichen Auftrag nach, eine angemessene Balance zwischen der Höhe des Nachlasses und dem Umfang der Leistungen seitens der Verbände zu gewährleisten.