Tarif für Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von Fernsehsendungen in Unternehmen (Tarif FS-Unternehmen)
Die Vergütungssätze FS-Unternehmen gelten für die öffentliche Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires durch Fernsehsendungen im Rahmen der Beschallung mit Hintergrundmusik in Unternehmen.
Dieser Tarif gilt z. B. für Fernsehwiedergaben bei bzw. in:
- Eingangsbereich
- Aufenthaltsräume
- Besprechungsräume
- Kantine
Tarifdetails zum Download
Tarif FS-Unternehmen
Fragebogen Unternehmensfernsehen