Tarif für Unterhaltungsmusik bei Bürger-, Straßen-, Dorf- und Stadtfesten und sonstigen Veranstaltungen, die im Freien stattfinden (Tarif U-ST)
Die Vergütungssätze U-ST finden für die vorgenannten Feste mit Musikern sowie mit Tonträgerwiedergabe Anwendung. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei den Musikern um Berufs- oder Laienmusiker handelt. Die Vergütungssätze U-ST gelten nicht für die vorgenannten Veranstaltungen, sofern hierfür ein Eintrittsgeld oder sonstiger Kostenbeitrag erhoben wird.
Dieser Tarif gilt z. B. für:
- Stadt- und Altstadtfeste
- Brücken- und Krämerfeste
- Historischer Markt und Mittelaltermarkt
- Straßenfest und Stadtteilfest
- Dorffest und Bürgerfest
- Weihnachtsmarkt