Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires im Rahmen von Unternehmensfernsehen (Tarif WR-I-UFS)
Der Tarif WR-I-UFS gilt für die Musiknutzung durch Wiedergabe von Programmen im Rahmen von Unternehmensfernsehen, die für Unternehmen zu firmeninternen Zwecken ausschließlich für die jeweiligen Mitarbeiter des Unternehmens produziert und wiedergegeben werden.
Tarif WR-I-UFS
Dieser Tarif gilt z. B. für Unternehmen, die ein Unternehmensfernsehen betreiben.