Tarif VR-AV-DT-H 1/VR-AV-DT-H 3
Videospiele (Games) mit eigens dafür produzierter Musik (VR-AV DT-H 3)
Der Vergütungssatz gilt für die Vervielfältigung von Werken des GEMA-Repertoires, die für Spiele komponiert wurden und/oder Archivmusik und deren Verbreitung als Videospiel (Game).
Videospiele (Games) mit sog. vorbestehenden Werken (VR-AV DT-H 1)
Der Vergütungssatz gilt für die Vervielfältigung von vorbestehenden Werken des GEMA-Repertoires, die nicht speziell für Videospiele (Games) produziert wurden.