Weiterleitung in Krankenhäusern (VG Media)
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Sendeunternehmen und Presseverlegern mbH (VG Media) haben sich auf einen neuen Gesamtvertrag geeinigt. Das von der DKG eingeleitete Schiedsstellenverfahren wurde zurückgenommen.
Im Gesamtvertrag wurden neue Vergütungen für die Weiterleitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen der privaten Sendeanstalten in Kranken- und Patientenzimmern vereinbart. Die Vergütungen und die gesamtvertraglichen Regelungen gelten rückwirkend zum 01.01.2018.
Die GEMA wurde – wie auch in der Vergangenheit – von der VG Media beauftragt, diese Vergütungen zu erheben. Von der GEMA werden Ihnen daher auch weiterhin die notwendigen Rechte der VG Media eingeräumt. Hierzu wird ein Lizenzvertrag zwischen GEMA und dem Krankenhausbetreiber abgeschlossen, in dem der Lizenzumfang, die Lizenzvergütung, die Laufzeit und Zahlungsweise sowie die Kündigungsfristen vereinbart werden.