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Die Vergütungssätze W-TEL gelten für Nutzungen von Musikwerken mit oder ohne Text im Rahmen von Telekommunikation gleich welcher Art zu Erwerbszwecken.
Zum Beispiel für
Darüber hinaus gelten die Vergütungssätze für die Nutzung von Werken des GEMA Repertoires in Telefonwarteschleifen und Anrufbeantwortern.
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