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Der Tarif WR-I-UHF gilt für die Musiknutzung durch Wiedergabe von Programmen im Rahmen von Unternehmenshörfunk, die für Unternehmen zu firmeninternen Zwecken ausschließlich für die jeweiligen Mitarbeiter des Unternehmens produziert und wiedergegeben werden.
Dieser Tarif gilt z. B. für Unternehmen, die einen Unternehmenshörfunk betreiben
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