Tarif für Musikwiedergaben in Swingerclubs
Die Vergütungssätze WR-SC gelten für Musikwiedergaben in Swingerclubs, FKK-Clubs, Laufhäusern, Bordellen und ähnlichen Betrieben. Die Vergütungssätze WR-SC gelten nicht für Live-Musik-Aufführungen und nicht für Filmvorführungen.