Gema Buch liegt auf einem Tisch. Im Hintergrund sind zwei Frauen zu sehen, die am Schreibtisch sitzen und arbeiten.

So funktionieren unsere Wertungsverfahren

Das Herzstück unserer Wertungsverfahren ist die Punktevergabe. Als Mitglied erhalten Sie in den Wertungsverfahren Punkte für die Dauer Ihrer Mitgliedschaft, für die ausgezahlten Tantiemen in den relevanten Sparten (Aufkommen) sowie für Ihr Gesamtschaffen. Das Gesamtschaffen bewertet der Wertungsausschuss, ein von der Mitgliederversammlung gewähltes Gremium aus GEMA Mitgliedern. Von der Summe der Punkte hängt wiederum die Höhe der finanziellen Zuwendung ab.* Welche Voraussetzungen für die Teilnahme gelten sowie die Berechnung sind in den Geschäftsordnungen geregelt. Näheres dazu erfahren Sie auch in unseren Infoblättern (s. u.).

Gut zu wissen: Wenn Sie als Mitglied die Voraussetzungen erfüllen, nehmen Sie automatisch an den Wertungsverfahren teil. Sie müssen nichts beantragen.

*Die Wertung der Verlage in der Sparte E basiert ausschließlich auf den ausgezahlten Tantiemen, eine Punktevergabe findet nicht statt.

Aktuelle Informationen zum Corona-Ausgleich

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 sind nun auch in den Ausschüttungen in den Wertungsverfahren spürbar. Daher werden für diese Geschäftsjahre im Rahmen des jeweiligen Wertungsverfahrens Mittel für Maßnahmen zum Ausgleich der durch die Corona- Pandemie entstandenen Härten zur Verfügung gestellt („Corona-Ausgleich“).

Hierzu werden die für den Corona- Ausgleich benötigten Gelder jeweils vorab aus dem für das jeweilige Wertungsverfahren im betreffenden Wertungsgeschäftsjahr für die einzelnen Berufsgruppen zur Verfügung stehenden Mitteln abgezogen. Der Corona-Ausgleich wird als Zuschlag zum 01.10. gezahlt. Für die Berechnung des Zuschlags wird ermittelt, inwieweit (je nach Wertungsverfahren) das Durchschnittsaufkommen bzw. die Punkte aus den Live-Sparten der Wertungsgeschäftsjahre 2018 bis 2020 gegenüber dem Aufkommen bzw. der Punkte in den Live-Sparten im Geschäftsjahr 2021 gesunken ist. Diese Differenz wird zu 50 % durch die Zuschlagszahlung ausgeglichen. Kein Mitglied erhält jedoch im Rahmen des Corona-Ausgleichs einen Betrag, der den für das Mitglied ermittelten fiktiven Rückgang des Wertungszuschlags übersteigt.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Wertung unter w@gema.de gerne zur Verfügung.

Infoblätter zu den Wertungsverfahren

Eine kompakte Übersicht zu den verschiedenen Wertungsverfahren finden Sie in den entsprechenden Informationsblättern.

Weitere Informationen

Regeln der einzelnen Wertungsverfahren

Die genauen Regeln der einzelnen Wertungsverfahren finden Sie in den Geschäftsordnungen der Wertungsverfahren gemäß des aktuellen GEMA Jahrbuchs.

Kontakt
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Wertung unter w@gema.de gerne zur Verfügung.

Die schnelle Hilfe!

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Schematische Darstellung des Hilfecenters