27. Februar 2018

Das Urheberrecht im Koalitionsvertrag

Nach dem Scheitern der Jamaika-Sondierungen verhandelten CDU/CSU und SPD über einen Koalitionsvertrag. Unter der Überschrift „Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“ hat sich die mögliche Regierungskoalition Anfang Februar auf gemeinsame Punkte verständigt.

Während die CDU am 26. Februar im Rahmen des Parteitags dem Koalitionsvertrag zugestimmt hat und der CSU-Vorstand bereits dafür votiert hatte, können bei der SPD die rund 460.000 Parteimitglieder bis zum 2. März ihre Stimme abgeben. GroKo oder No-GroKo, das ist hier die Frage. Ein Ergebnis soll bis zum 4. März vorliegen.

Nachdem die zurückliegende Legislaturperiode von Gesetzgebungsverfahren wie dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) oder dem Urhebervertragsrecht geprägt war, sind die Passagen zum Urheberrecht im neuen Koalitionsvertrag vor dem Hintergrund der Urheberrechtsentwicklungen auf EU-Ebene zu sehen. In Brüssel wird derzeit intensiv über die Frage diskutiert, wie die Stellung der Kreativen gegenüber den großen Intermediären der Netzwelt gestärkt werden kann.

Denn in der digitalen Welt wird mit kreativen Inhalten zwar eine erhebliche Wertschöpfung erzielt. Wirtschaftlich profitieren jedoch vor allem jene Online-Plattformen, die sich unter Berufung auf rechtliche Schlupflöcher ihrer Verantwortung entziehen, Kulturschaffende angemessen für die Nutzung ihrer Werke zu vergüten. Die Thematik wird seit Jahren unter den Stichworten Transfer of Value oder Value Gap diskutiert.

Es ist daher zu begrüßen, dass sich CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag grundsätzlich auf „ein starkes Urheberrecht zum Schutz des geistigen Eigentums“ verständigt haben, das „die Verantwortlichkeit der Plattformen verbindlich beschreibt“. Dabei sollen insbesondere solche Dienste in den Blick genommen werden, die an der „öffentlichen Zugänglichmachung von Werken“ beteiligt sind. Laut Vertrag will man „digitale Plattformen und Intermediäre an der Refinanzierung der kulturellen und medialen Inhalteproduktion angemessen beteiligen.“ An der Umsetzung dieser Vorgaben wird sich die Koalition messen lassen müssen.

Gemeinsam mit den europäischen Partnern kann die Bundesregierung jetzt dafür eintreten, dass die entsprechenden Online-Plattformen eine rechtliche Verpflichtung zum Abschluss von Lizenzvereinbarungen haben und Kreativschaffende eine angemessene und fair ausgehandelte Vergütung für die Nutzung ihrer Werke erhalten. Mehrere Tausend Kreativschaffende aus Europa haben bereits einen entsprechenden  Appell an die Politik unterzeichnet. www.makeinternetfair.eu
 

Auszüge aus dem Koalitionsvertrag 2018

Urheberrecht

Im Urheberrecht unterstützen wir nachdrücklich eine zeitnahe Regelung zur Verlegerbeteiligung bei den Verwertungsgesellschaften und stärken die Position der Verleger auf europäischer Ebene durch eine eigene Rechtsposition. Wir werden die Rechtsposition der Urheberinnen und Urheber stärken und uns hierbei für einen gerechten Interessenausgleich zwischen Kreativen und den Unternehmen der Kulturwirtschaft, Plattformen und Nutzern einsetzen. Zudem wollen wir die Stellung von Rechteinhabern gegenüber Internetprovidern verbessern, die sich an der öffentlichen Zugänglichmachung von Werken beteiligen. Den Vertrag von Marrakesch zugunsten blinder und sehbehinderter Menschen setzen wir zügig um.

Wir wollen das System der Vergütung für gesetzlich erlaubte Nutzungen auf eine neue Grundlage stellen, indem moderne Nutzungsformen einbezogen werden und die an Urheberinnen und Urheber sowie Leistungsschutzberechtigte zu zahlende angemessene Vergütung effizient, berechenbar und zeitnah bestimmt wird. Wo immer möglich soll die Vergütung direkt bei der nutzenden Einrichtung erhoben werden. Wir streben an, das gegenwärtig zeitaufwändige Schiedsstellenverfahren in einen schnelleren Entscheidungsprozess zu überführen.

Wir greifen den Wunsch des Deutschen Bundestages auf und werden einen strukturierten Dialog führen, wie möglichst rasch innerhalb der nächsten fünf Jahre der Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen im Interesse aller Beteiligten – der Autorinnen und Autoren, der vielfältigen deutschen Verlagslandschaft und der nutzenden Wissenschaft – über eine Lizenzierungsplattform praktisch verbessert werden kann.
 

Kultur- und Kreativwirtschaft
 

Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist nicht nur Beschäftigungs- und Wachstumstreiber, sondern auch Impulsgeber für gesellschaftliche Erneuerung und zukünftige Entwicklungen in unserer Arbeitswelt, Wirtschaft, Kultur, Bildung und Gesellschaft.

Wir streben eine Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft und die Erweiterung der Innovations- und Außenwirtschaftsförderung und die Weiterentwicklung von Finanzierungs- und Förderinstrumenten an, um inhaltebezogene und immaterielle Innovationen, Leistungen und Produkte der Kreativwirtschaft anzusprechen. Weiterhin wollen wir die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für künstlerisches und kreatives Schaffen im Urheberrecht verbessern. Die Verbindung kultureller Angebote mit der Kreativwirtschaft trägt dazu bei, Städte und Regionen attraktiver zu machen.

Mit Blick auf die kulturellen und medialen Herausforderungen unserer Zeit brauchen wir ein starkes Urheberrecht zum Schutz des geistigen Eigentums, das bestehende Rechtspositionen im digitalen Umfeld besser schützt, zugleich aber auch die Rahmenbedingungen für kreatives Schaffen, Verwerten und Nutzen verbessert und die Verantwortlichkeit der Plattformen verbindlich beschreibt. Die europäischen Bemühungen um eine Urheberrechtsreform dürfen nicht hinter den deutschen Rechtsstandard zurückfallen.

Wir wollen digitale Plattformen und Intermediäre an der Refinanzierung der kulturellen und medialen Inhalteproduktion angemessen beteiligen. Hierzu streben wir mit Blick auf Art. 13 der Urheberrechts-Richtlinie einen Ausgleich der Interessen von Urhebern, Nutzern und Plattformbetreibern an und werden einen Vorstoß zur Überarbeitung des Haftungsprivilegs in der E-Commerce-Richtlinie prüfen.