02. Juli 2018

Lizenzieren statt Blockieren: Es geht nicht um Upload-Filter!

Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat sich am 20. Juni in einer richtungsweisenden Abstimmung zum Urheberrecht dafür ausgesprochen, die Rechte von Kreativschaffenden gegenüber Online-Plattformen zu stärken. Doch plötzlich geistern Fehlinterpretationen und eine große Angst vor „Upload-Filtern“ durch die Medien und das Netz. Doch worum geht es in Artikel 13 der neuen EU-Richtlinie zum Urheberrecht wirklich? Berichterstatter Axel Voss (CDU) gibt einen Einblick in die aktuelle Diskussion im EU-Parlament und erklärt, welche Ziele ihm bei der anstehenden Reform besonders wichtig sind.

Herr Voss, am 20. Juni hat der Rechtsausschuss Ihren Bericht zum Urheberrecht angenommen. Was sind die wichtigsten Punkte und welche Ziele wollen Sie damit erreichen?

Was wir mit der neuen Urheberrichtlinie erreichen wollen, ist eine faire Vergütung der Kreativen im digitalen Zeitalter sowie eine faire Vergütung derer, die die Verbreitung dieser geschützten Leistung wirtschaftlich und strukturell absichern. Wir wollen Urhebern, Journalisten, Künstlern und anderen Kreativen, die von ihrer Arbeit häufig nicht mehr leben können, weil ihre Leistungen nicht angemes­sen vergütet werden, zu ihrem Recht verhelfen. Und wir wollen eine unabhängige Presse aufrecht­erhalten, die für unsere Demokratie von enormer Bedeutung ist.

Ein wichtiges Anliegen der neuen Richtlinie ist es, dass Internetplattformen, die ihre Geschäftsmodelle auf der Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten aufgebaut haben, für diese auch bezahlen. Wir verlangen daher eine Lizenzpflicht, so dass die Kreativen und ihre Partner fair für ihre Leistung entlohnt werden. Es ist nicht akzeptabel, dass große Plattformen deren Werke veröffentlichen, riesige Gewinne erzielen und diejenigen, die die Werke erarbeitet haben, davon nichts erhalten. So ist es jedoch momentan. Die Kreativen gehen weitgehend leer aus oder zumindest deutlich unter Wert. Diesen Value Gap wollen wir schließen!

Die Frage des Value Gap wird in dem Artikel 13 der Richtlinie aufgegriffen, der kontrovers diskutiert wird. Worauf zielt der Artikel ab und wie antworten Sie auf die Kritik?

Es sind leider viel Unwahres und viele falsche Gerüchte und Fehlinterpretationen im Umlauf. In Artikel 13 geht es überhaupt nicht um die Einführung von „Upload-Filtern“. Es geht darum, dass bestimmte Internetplattformen Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern abschließen sollen, damit auch bei den eigentlichen Schöpfern der Werke etwas von den Erlösen ankommt. Hierzu haben wir die Plattformen definiert, die unter den Artikel 13 fallen. Es werden nur Plattformen erfasst, deren Zweck es ist, von ihren Nutzern hochgeladene, urheberrechtlich geschützte Werke zu speichern und diese anderen wieder öffentlich zugänglich zu machen.

Ausgenommen von den neuen Regeln sind zum Beispiel Dating-Plattformen, private Homepages, Online-Marktplätze, Plattformen von Universitäten, wissenschaftliche Datenbanken, Online-Enzyklopädien und Plattformen, die sich nicht mit urheberrechtlichen Inhalten als Hauptzweck beschäftigen. Mit anderen Worten, der Großteil der im Internet existierenden Plattformen fällt gar nicht unter den Artikel 13. Und dies selbst dann nicht, wenn sich doch einmal ein urheberrechtlich geschütztes Werk auf der Plattform befinden würde. Die Regelungen sollen Lizenzvereinbarungen und damit die Verfügbarkeit von Inhalten fördern. Es ist daher maßlos, ungerechtfertigt, überzogen und sachlich falsch, von „Filtern aller Inhalte“ oder gar von einer „Zensur“ zu sprechen. Das ist im Übrigen auch völlig verantwortungslos!

Welches Signal geht von der Abstimmung im Rechtsausschuss aus und wie geht es jetzt weiter?

Die Abstimmung im federführenden Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments war ein wichtiger Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Bevor wir nun in die weiteren Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission gehen können, muss das gesamte Parlament dem Verhandlungsmandat noch zustimmen. Die Abstimmung wird voraussichtlich am 5. Juli stattfinden. Ich freue mich, dass in Deutschland eine überwältigende Anzahl von Organisationen und Verbänden der Kultur- und Medienwirtschaft – die sonst nicht immer einer Meinung sind – das vom Rechtausschuss beschlossene Verhandlungsmandat unterstützt. Es zeigt mir, dass uns im Rechtsausschuss ein guter und ausgewogener Kompromiss gelungen ist.

Die überzogene und zum Teil völlig maßlose Kritik von interessierter Seite, verbunden mit einer regelrechten Flut an automatisierten E-Mails an die Abgeordnetenbüros, hat jedoch auch für Verunsicherung gesorgt. Daher ist es entscheidend, dass die Kreativen und ihre Partner weiterhin ihre Stimme einbringen und für ihre Anliegen werben. In der Abstimmung Anfang Juli zählt jede Stimme!
 

Erfahren Sie mehr!

Appell: 70 Organisationen aus der Kreativwirtschaft appellieren an die Abgeordneten des EU-Parlaments

Eine freie, unabhängige und von Vielfalt geprägte Kultur- und Medienlandschaft leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Demokratie und freiheitlichen Grundordnung. Qualität und Vielfalt brauchen jedoch eine ökonomische Grundlage. Diese Grundlage wird maßgeblich durch das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte gesichert.

Entscheiden Sie sich für die Zukunft einer vielfältigen, wirtschaftlich starken europäischen Kultur- und Medienlandschaft. Bestätigen Sie das Mandat des Rechtsausschusses.

Fragen und Antworten zum Artikel 13

Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat sich am 20. Juni dafür ausgesprochen, die Rechte von Kreativschaffenden gegenüber Online-Plattformen zu stärken. Was genau sehen die Vorschläge des Rechtsausschusses vor? Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Artikel 13 des EU-Richtlinienentwurfs zum Urheberrecht.

Offener Brief

Matthias Hornschuh, Komponist und Mitglied des Aufsichtsrats der GEMA, wendet sich in einem offenen Brief an den Deutschlandfunk: „Die Plattformen sind privatwirtschaftlicher Raum; niemand von uns hat irgendeinen Anspruch darauf, an diesen digitalen Orten irgendetwas tun zu dürfen. Es gilt dort das Hausrecht, es gelten die ‚Community Standards‘ des Inhabers. Wir sprechen hier nicht von einem öffentlichen Marktplatz. Umso idiotischer ist die Rede von ,Zensur‘.“

Hier geht’s zum kompletten Brief.  

Video: Getting a fair slice of EU copyright cake

CISAC Präsident Jean-Michel Jarre, Dirigent Daniel Barenboim und Präsident der EU-Kommission, Jean-Claude Juncker zur Urheberrechtsreform. 

Hier geht’s zum Video