Nein. Artikel 13 soll die Internetkonzerne wie zum Beispiel YouTube aber auch Facebook dazu verpflichten, einen Teil der Gewinne, die sie mit urheberrechtlich geschützten Inhalten verdienen, an die Urheber zu zahlen. Ähnlich wie ein Fernsehsender jedes Mal, wenn ein Sänger in einer Sendung auftritt dem Komponisten und demjenigen, der den Text geschrieben hat einen bestimmten Betrag zahlt, sollen das auch die Plattformen in Zukunft tun. Dabei zwingt Artikel 13 YouTube weder, Kanäle zu schließen, noch verpflichtet er die Plattform zu „Uploadfiltern“. Eine mögliche Lösung wäre, ähnlich wie beim Fernsehen, Lizenzverträge. Denn grundsätzlich sind Urheber daran interessiert, dass ihre Werke online verfügbar sind. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Urheber entsprechend fair vergütet werden, die Inhalte legal verbreitet und damit lizenzrechtlich abgesichert sind.