Reform der GEMA Kulturförderung

Neuausrichtung der Kulturförderung und Verteilung im Live-Bereich

Die GEMA bekennt sich deutlich zum Erhalt der Kulturförderung. Um diese für die Zukunft zu sichern, soll sie in Einklang mit den Bedürfnissen der gesamten Mitgliedschaft und den sich verändernden Marktbedingungen gebracht werden. Aktuell werden Details der Reform ausgearbeitet.

Eine Frau steht in einem Konzertsaal und spielt Geige im weißen Kleid.
23. Januar 2025

Aktuelle Informationen

Informationen für Mitglieder zur Reform Live
Am 23. Januar hat die GEMA im Rahmen einer Mitgliederveranstaltung am Standort Berlin über den aktuellen Stand der Reformüberlegungen zur Verteilung und zur Kulturförderung im Live-Bereich informiert. Im Anschluss an einen Informationsvortrag von Vorstandsmitglied Georg Oeller erhielten die anwesenden Mitglieder zudem die Möglichkeit, im Rahmen einer Diskussionsrunde ihre Perspektiven zum Reformvorhaben einzubringen.
 
Weitere Informationsangebote
Am 13. Februar bieten wir eine Informationsveranstaltung auch im Online-Format an. Zudem werden in den kommenden Wochen und Monaten bis zur Mitgliederversammlung weitere Informationsangebote folgen. Alle Termine und weitere Details dazu stellen wir Ihnen hier laufend zu Verfügung.

04. Februar 2025

Aktuelle Information

Auf der Mitgliederversammlung im Mai 2024 haben Aufsichtsrat und Vorstand der GEMA zur geplanten Reform der Verteilung und Kulturförderung im Live-Bereich informiert. Im Zuge der breit angelegten Mitgliederinformation und Einbeziehung in den aktuellen Diskussionsstand gab es am 23. Januar 2025 einen persönlichen Austausch im Rahmen einer Informationsveranstaltung am Standort Berlin. Um die Notwendigkeit der Neuausrichtung der kulturellen Förderung zu verdeutlichen, wurden zahlreiche Hintergrundinformationen, Zahlen und Fakten von Vorstandsmitglied Georg Oeller und Direktorin Dr. Monika Staudt präsentiert. Kernbotschaft war, dass künftig GEMA Mitglieder aller Genres gleichberechtigt Zugang zur Kulturförderung in der GEMA haben sollen. In diesem Zuge könne die kategorische Trennung von Unterhaltungsmusik (“U”) und Ernster Musik (“E”) zugunsten einer größeren musikalischen Vielfalt aufgehoben werden.

Eine Zusammenfassung der präsentierten Inhalte finden Sie im Informationsblatt zur Veranstaltung am 23.1.25.

Die GEMA bekennt sich deutlich zum Erhalt und zur Zukunftssicherung der Kulturförderung. Jetzt gehe es darum, eine solche Förderung in Einklang mit den Bedürfnissen der gesamten Mitgliedschaft sowie den sich verändernden Marktumfeldern zu bringen. Vielfalt, Fairness und Öffnung in die musikalische Breite sind dabei wichtige Aspekte.  

Die GEMA berücksichtigt bei diesem Reformvorhaben sämtliche konstruktiven Anregungen aus der Mitgliedschaft sowie die Kritik und die Bedenken, die im Vorfeld und während der Informationsveranstaltung von einigen der rund 70 anwesenden Mitgliedern eingebracht wurden. Deutlich wurde zugleich, dass es viel Verständnis für die Notwendigkeit der Neuordnung der kulturellen Förderung zum jetzigen Zeitpunkt gibt.

Der Dialog mit den Mitgliedern wird nun im Rahmen weiterer Formate konsequent fortgesetzt, als nächstes mit einem Online-Format am 13. Februar (s. unten). Die Termine für weitere Informations- und Diskussionsveranstaltungen bis zur Mitgliederversammlung werden rechtzeitig auf dieser Seite veröffentlicht. 

Digitale Informationsveranstaltung am 13.2.25 von 11 bis 13 Uhr

Wir informieren unsere Mitglieder zum aktuellen Stand der Reformüberlegungen zur Verteilung und zur Kulturförderung im Live-Bereich. Bitte melden Sie sich über den untenstehenden Link bis einschließlich 11.2.25 zur Online-Veranstaltung an. Nachdem Sie das Anmeldeformular abgesendet haben, sehen Sie eine Anmeldebestätigung und sind damit als Teilnehmer/-in registriert. Bitte beachten Sie: Sie erhalten keine seperate Benachrichtigung per E-Mail. Den Link zur Videokonferenz erhalten Sie kurz vor dem Termin über Ihre angegebene E-Mailadresse.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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Häufige Fragen und Antworten

Auf der letzten Mitgliederversammlung im Mai 2024 hat die GEMA unter TOP 26 über ein Reformvorhaben informiert. Aufsichtsrat und Vorstand haben sich vorgenommen, die kategorische Unterscheidung nach “Ernster Musik” und “Unterhaltungsmusik” in Verteilung und kultureller Förderung aufzulösen und genreneutral zu gestalten. Die Mitgliedschaft soll dabei frühzeitig informiert und in die Entwicklung einbezogen werden.
Die GEMA unterscheidet musikalische Werke nach zwei Kategorien: Ernste Musik und Unterhaltungsmusik. Diese – vielfach kritisch gesehene - Unterscheidung ist bislang ein zentraler Parameter für Verteilung und Förderung der Tantiemen im Live-Bereich. Die Kategorien U und E werden der Vielfalt des gegenwärtigen Musikschaffens aber nicht mehr gerecht. Viele Werke lassen sich nicht mehr eindeutig einer dieser Kategorien zuordnen. Hinzu kommt, dass das Inkasso für klassische E-Werke insgesamt kontinuierlich zurückgeht, u.a. durch das Auslaufen von Schutzfristen von aufkommensstarken Werken des klassischen Repertoires. Dem geänderten Marktumfeld muss die GEMA Rechnung tragen.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Verteilungsplan. 

Materialien und weiterführende Links

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