Urheber-Verleger-Schlichtungsstelle

Im Zuge der Neuregelung der Verlegerbeteiligung hat die ordentliche Mitgliederversammlung 2017 die Urheber-Verleger-Schlichtungsstelle ins Leben gerufen. Bei der Urheber-Verleger-Schlichtungsstelle handelt es sich um ein vereinsinternes Streitschlichtungsorgan, das mit Vertretern der drei Berufsgruppen und einem Vorsitzendem besetzt ist. 

Die Urheber-Verleger-Schlichtungsstelle hat mittlerweile zwei Aufgaben:
Einerseits kann sie bei individuellen Streitigkeiten zwischen Urheber und Verleger über die Frage angerufen werden, ob eine verlegerische Leistung erbracht worden ist.

Andererseits ist sie seit 2023 im Rahmen eines sog. „kollektiven Prüfverfahrens“ unter bestimmten Voraussetzungen auch zuständig für Fälle, bei denen mehrere Urheber eine systematische Nichterbringung verlegerischer Leistungen durch einen Verlag von Auftragswerken im Fernseh- und Hörspielbereich (sog. Zwangsinverlagnahme) anzeigen.

Die Urheber-Verleger-Schlichtungsstelle befindet im Rahmen eines Schlichtungsspruchs über die Frage, ob der Verleger eine verlegerische Leistung erbracht hat und daher weiter an den Ausschüttungen für die bei ihm verlegten Werke zu beteiligen ist.

Weitere Informationen zu den beiden Verfahren der Urheber-Verleger-Schlichtungsstelle haben wir für Sie nachfolgend zusammengestellt:

Informationen zum individuellen Verfahren

Informationen zum kollektiven Prüfverfahren