Die GEMA und KI

KI bedeutet für die Musikbranche Innovation und Disruption gleichermaßen. Wie steht die GEMA zu KI – Teufelszeug oder Heilsbringer? An welche Regeln müssen sich große KI-Anbieter halten? Wie engagiert sich die GEMA für die Rechte ihrer Mitglieder? Wir erklären Zusammenhänge, beleuchten Hintergründe und erzählen aus der Praxis. Für alle, die sich rund um das Thema KI und Musik informieren wollen.

Unsere Haltung zu KI

KI birgt großes Potenzial für Kreative und für die Musikbranche. Als Gemeinschaft von über 100.000 Musikschaffenden unterstützt die GEMA den Einsatz von KI, wenn sie den kreativen Schaffensprozess sinnvoll ergänzt.

Zugleich bekämpft die GEMA die unfairen Geschäftspraktiken generativer KI-Plattformen. Sie dürfen menschengemachte Musik nicht ohne angemessene Vergütung für das Training ihrer Systeme nutzen und daraus KI-Musik erzeugen, die direkt mit den Werken, u.a. unserer Urheberinnen und Urheber konkurriert. Die GEMA setzt sich dafür ein, dass auch Anbieter generativer KI Urheberrechte respektieren und Kreative angemessen vergüten. Auf der Grundlage fairer und transparenter Rahmenbedingungen.

Die GEMA nutzt KI in ihren eigenen Prozessen in dosiertem Maße, um diese zum Wohle ihrer Mitglieder und Kundinnen und Kunden effizienter und nutzerfreundlicher zu machen.

Wir sind Partnerin für KI-Anbieter

Die GEMA sucht aktiv den Dialog mit Anbietern von KI-Technologie. Sie positioniert sich als verlässliche Partnerin, wenn KI-Anbieter zu gemeinsamen Lösungen bereit sind und Musikrepertoire rechtssicher nutzen möchten.

Mit PLAI by GEMA bringt die GEMA gemeinsam mit mehreren Partnern einen kuratierten und individuell anpassbaren Musikdatensatz für Anbieter von KI-Tools auf den Markt. Der Datensatz wurde speziell für das Training von KI-Anwendungen entwickelt und verbindet hochwertige Musikdaten mit den dafür erforderlichen Rechten. PLAI by GEMA ist das erste Angebot dieser Art in Europa, das Soundfiles, umfassende Metadaten sowie Urheber- und Masterrechte skalierbar aus einer Hand bündelt.

Das Angebot umfasst die Repertoires mehrerer Partner und lässt sich flexibel um weitere Verlage, Verwertungsgesellschaften und sonstige Rechteinhaberinnen und -inhaber erweitern. Dadurch ist PLAI by GEMA für unterschiedliche Kunden und Anwendungsfälle skalierbar.

Das Produkt richtet sich an Anbieter von KI-Musiktools, die Musikschaffende im Produktionsprozess unterstützen. Solche KI-Tools und deren Output stehen anders als bei generativer KI nicht in Konkurrenz zu den Werken, mit denen sie trainiert wurden, denn: Sie erzeugen keine neuen Audioinhalte oder KI-generierte Kompositionen. Sie unterstützen Musikschaffende vielmehr bei Analyse, Transkription und weiteren Arbeitsschritten im Produktionsprozess.

Mit PLAI by GEMA stellen KI-Toolanbieter ihren wirtschaftlichen Erfolg auf eine rechtssichere Grundlage und beteiligen gleichzeitig Urheberinnen und Urheber sowie sonstige Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber angemessen für ihren Beitrag zum Geschäftsmodell.

Das 2-Säulen-Lizenzmodell

Darüber hinaus hat die GEMA ein 2-Säulen-Modell entwickelt, welches den Lizenzrahmen für generative KI-Dienste festlegt. Auf dieser Grundlage können Anbieter generativer KI das GEMA-Repertoire nutzen, um ihre KI-Modelle zu trainieren, und zugleich den dabei erzeugten Musikoutput lizenzieren.

Wir setzen uns für die Rechte unserer Mitglieder ein

Wenn einvernehmliche Lösungen scheitern, geht die GEMA auch in die gerichtliche Auseinandersetzung, um die Rechte ihrer Mitglieder durchzusetzen. Solche Musterverfahren dienen der Klärung offener Rechtsfragen und kommen allen Rechteinhaberinnen und -inhabern zugute.

Wir stehen für Fairness und Transparenz

Fairness ist für uns unverhandelbar: Kreative, deren Werke als „Rohstoff“ für KI-Systeme dienen, müssen fair an der Wertschöpfung beteiligt werden, sowohl beim Training, beim KI-Output als auch bei dessen weiterer Nutzung. Wenn ihre Musikwerke Teil eines Geschäftsmodell sind, ist es nur fair, wenn sie dafür angemessen entlohnt werden.

Ebenso unverzichtbar ist Transparenz: KI-Anbieter müssen offenlegen, welche Inhalte für das Training genutzt werden, wie die Nutzung rechtlich abgesichert ist und ob Nutzerinnen und Nutzer mit KI-Output interagieren.

Daher fordert die GEMA Verhandlungen mit KI-Anbietern auf Augenhöhe und einen verantwortungsvollen Umgang mit Marktmacht, bei dem europäische Regeln, Nutzungsvorbehalte und Vergütungspflichten nicht umgangen werden.

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