So melden Sie Musik auf der Messe an

Mann in Bus
the sound of music

Ihre Lizenz von der GEMA

Die Gestaltung Ihres Messestands entscheidet mit darüber, wie viele Besucherinnen und Besucher Ihr Stand während einer Messe anlockt. Er ist die Bühne, auf der Sie Ihr Unternehmen in einem besonderen Licht darstellen können. Wichtig ist, eine einladende Atmosphäre zu schaffen. Aus gutem Grund setzen Sie dabei auf Musik. Sie wollen mehr? Dann kombinieren Sie Musik mit Video. Oder möchten Sie gar alles inklusive? In dem Fall können Sie auch eine Stand-Party mit Musik veranstalten. ​​​​Wer Musik öffentlich wiedergibt, braucht jedoch das Einverständnis der Urheberinnen und Urheber. Als Verwertungsgesellschaft nehmen wir ihre Nutzungsrechte wahr. Das bedeutet, Sie erhalten von uns – der GEMA – die Lizenz, Musik an ihrem Messestand wiederzugeben. Einfach das erforderliche Ticket lösen und die gewünschte Musik spielen. Viel Spaß und Erfolg mit: The Sound of Music!

Einfach, schnell, rechtssicher. 3 Tickets zur Auswahl. Erst lösen, dann hören.

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Tagesticket „Audio“

Listen To The Music

Für Musik am Stand

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Tagesticket „Audio + Video“

More, More, More

Für Musik am Stand mit Videoübertragung (qm-abhängig)

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Tagesticket „All inclusive“

I Want It All

Für Musik am Stand mit Videoübertragung + Stand-Party
(qm-abhängig)

Wir helfen Ihnen bei der Anmeldung

Geben Sie an, in welchem Umfang Sie Musik an Ihrem Messestand nutzen. Ein GEMA Außendienstmitarbeiter hilft Ihnen bei der Anmeldung – von ihm erhalten Sie das erforderliche Tagesticket, wenn Sie die Rechnung beglichen haben. Danach ist alles erledigt, es sind keine weiteren Schritte nötig und Sie sind rechtlich auf der sicheren Seite. Klingt gut, oder?

Wenn Sie keinen Kontakt zu einer GEMA Mitarbeiterin haben, lesen Sie hier, wie die Anmeldung online funktioniert.

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separate lizenz für konzerte

Weshalb Sie Robbie Williams & Co. extra anmelden

Die 3 Tagestickets decken die gängigsten Arten der Musiknutzung an Messeständen ab. Das Gute daran: Sie zahlen nur das, was Sie auch nutzen. Deshalb sind Konzerte in keinem der 3 Tickets enthalten, auch im All inclusive Ticket nicht. Andernfalls wäre der Preis dafür entsprechend höher.

Falls Sie tatsächlich an Ihrem Messestand ein Konzert ausrichten – unabhängig davon ob mit einer lokalen Band oder einer der Größen des Pop oder Rock – dann melden Sie diese Veranstaltung separat an. Ihre GEMA Außendienstmitarbeiterin hilft Ihnen dabei.

Warum muss ich als Messestand an die GEMA zahlen?

Sie fragen sich womöglich, warum Sie als Messestand an die GEMA zahlen. Als Verein machen wir damit keinen Gewinn, sondern schütten die Einnahmen an unsere über 90.000 Mitglieder aus. Sie komponieren, schreiben Liedtexte oder verlegen Musik. Für ihre kreative Leistung möchten sie fair entlohnt werden, wenn ihre Musik öffentlich genutzt wird – wie z. B. in Ihrem Salon, Studio oder Shop. Das Recht auf eine angemessene Vergütung ist im Urheberrecht gesetzlich festgelegt. Das Urheberrecht gilt übrigens unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jeden Urheber und jede Urheberin einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte unserer Mitglieder, sondern auch von mehr als zwei Millionen Berechtigten im Ausland.

Warum muss ich als Messestand an die GEMA zahlen?

Sie fragen sich womöglich, warum Sie als Messestand an die GEMA zahlen. Als Verein machen wir damit keinen Gewinn, sondern schütten die Einnahmen an unsere über 90.000 Mitglieder aus. Sie komponieren, schreiben Liedtexte oder verlegen Musik. Für ihre kreative Leistung möchten sie fair entlohnt werden, wenn ihre Musik öffentlich genutzt wird – wie z. B. in Ihrem Salon, Studio oder Shop. Das Recht auf eine angemessene Vergütung ist im Urheberrecht gesetzlich festgelegt. Das Urheberrecht gilt übrigens unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jeden Urheber und jede Urheberin einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte unserer Mitglieder, sondern auch von mehr als zwei Millionen Berechtigten im Ausland.
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Musik am Messestand online anmelden – so funktioniert's

Wenn Sie ohne GEMA Außendienstmitarbeiterin oder -mitarbeiter Ihre Musiknutzung selbstständig anmelden möchten, können Sie das rund um die Uhr in unserem Onlineportal tun. Wählen Sie dazu im Preisrechner die Option "Messe". Anschließend fragt das System nach allen benötigten Informationen. Bitte beachten Sie, dass Sie die oben beschriebenen Pakete nicht im Onlineportal lösen können. Wenn Sie Musik auf mehrere Arten nutzen, etwa Hintergrundmusik und Video mit Musik, melden Sie diese Nutzungen bitte separat an.

FAQ – häufige Fragen zu GEMA und Messe

Wer Musik in Deutschland öffentlich nutzt, braucht eine Lizenz. Das verlangt das Urheberrecht.
Bei der GEMA – der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Sie zahlen einen Betrag und erhalten von uns die Lizenz, Musik an Ihrem Messestand wiederzugeben.
Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft. Wir nehmen die Rechte der Urheber wahr und sorgen dafür, dass sie fair entlohnt werden, wenn ihre Musik öffentlich genutzt wird, wie z. B. an Ihrem Messestand.

Das Wichtigste zuerst: Wir unterscheiden zwischen Hintergrundmusik (permanenter, ständiger Musikeinsatz) und Events.
Als Hintergrundmusik bezeichnet man die ständige Beschallung der Kunden, die so auf sanfte Weise auf ihrem Weg durch die Messestände akustisch begleitet werden.  Sie schafft eine Wohlfühlatmosphäre und bleibt dabei im Hintergrund. Die Lizenz wird mit einer der drei Eintrittskarten erworben (d.h. sie muss nicht zusätzlich registriert werden).

Events hingegen sind zeitlich begrenzte Einzelveranstaltungen inklusive Standpartys, die nur im "all inclusive"-Ticket enthalten sind.  Für alle anderen Veranstaltungen wie DJ-Events, Musikkomödien, Pferdeshows, Live-Musikeinlagen benötigen Sie eine eigene Lizenz, d.h. Sie müssen diese separat anmelden.

Merkmale von Veranstaltungen sind u.a., dass sie aus einem bestimmten Anlass stattfinden, dass sie ggf. im Vorfeld beworben werden, dass sie der gezielten Unterhaltung der Besucher dienen und dass Sie als Veranstalter des Messestandes dafür eine zusätzliche Gebühr entrichten müssen.

Tarifrelevante Nutzfläche ist die Fläche, die für die Berechnung der Lizenzgebühr herangezogen wird. Es gilt Folgendes: Sie nutzen oft nur einen Teil der Messehalle für Ihren Stand. Die tarifrelevante Fläche ist aber nicht nur Ihr Messestand, sondern wird um den gesamten Einzugsbereich erweitert, in dem Ihre Musik zu hören ist. Dazu gehören der Publikumsbereich in der Nähe Ihres Standes und die Gänge, in denen sich regelmäßig Menschen aufhalten und den Musikstücken lauschen können. Abgerundet wird das Tarifmerkmal durch eine gut geschätzte Zahl von Laufkundschaft oder Besuchern.

FAQ — häufige Fragen von Musikvereinen an die GEMA

Am besten nutzen Sie unser Hilfecenter. Dort finden Sie die Antwort auf Ihre Frage – und die richtigen Ansprechpartner.

Bei Fragen zu pauschalvertragsrelevanten Inhalten, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Ansprechpartner ihres Verbandes.

Die schnelle Hilfe!

In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.

Schematische Darstellung des Hilfecenters