Pauschale Lösung der GEMA für ehrenamtliche Vereine und Organisationen
Erfahren Sie, welche Bundesländer GEMA Lizenzkosten übernehmen. Und welche Vorraussetungen gelten.

Das Ehrenamt wird gestärkt:
Keine GEMA Lizenzkosten für bis zu vier Veranstaltungen
Mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit leisten Vereine und Organisationen einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Höhepunkte des Vereinslebens sind die Veranstaltungen – hier kommen Menschen zusammen, feiern gemeinsam und verbringen eine gute Zeit. Um das ehrenamtliche Engagement zu fördern, haben einige Bundesländer daher mit der GEMA eine Pauschalregelung getroffen. Konkret bedeutet das: Für gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine und Organisationen fallen in diesen Ländern für bis zu vier eintrittsfreie Veranstaltungen im Jahr keine GEMA Lizenzkosten an. Wichtig: Die Veranstaltungen müssen bei uns gemeldet werden, damit das jeweilige Bundesland die Kosten übernimmt.
So gehen Sie als Verein oder Organisation vor:
- Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Weiter unten sehen sie, ob Ihr Bundesland die GEMA Lizenzkosten übernimmt.
- Trifft beides zu, informieren Sie sich eingehender auf der jeweiligen Landesseite, z. B. ob Sie eine Setlist einreichen müssen.
- Melden Sie die Veranstaltung an, bevor Sie stattfindet

Voraussetzungen für eine Übernahme der GEMA Lizenzkosten
Bis zu 4 Veranstaltungen im Jahr
Es werden die Kosten für bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr und Verein/Organisation übernommen – bis zu einem gewissen Kontingent.
Kein Eintritt
Die Veranstaltung darf keine kommerziellen Zwecke verfolgen, also z. B. keinen Eintritt verlangen. Eine Veranstaltung auf Spendenbasis ist erlaubt, auch der Verkauf von Speisen und Getränken, sofern obiges erfüllt ist.
Maximal 500 qm Fläche
Die Veranstaltungsfläche darf 500 Quadratmeter nicht überschreiten.
Art der Veranstaltung
Veranstaltungen mit Tonträgern oder Live-Musik sind beispielsweise abgedeckt, aber keine Konzerte, Festivals oder Festumzüge. Informieren Sie sich auf der jeweiligen Landesseite, ob Ihre Art der Veranstaltung abdeckt ist.
Ehrenamt
Die Mitarbeitenden des Vereins bzw. der Organisation müssen überwiegend ehrenamtlich arbeiten. Lediglich einzelne Hauptamtliche gelten als Ausnahme.
Gemeinnützigkeit
Der Verein oder die Organisation muss „gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke“ im Sinne der Paragrafen 52, 53 und 54 der Abgabenordnung verfolgen.
Sitz des Vereins/der Organisation
Nur eingetragene Vereine und Organisationen, deren offizieller Sitz in einem Bundesland mit pauschaler Lösung ist, profitieren von der Regelung.
Bundesländer mit pauschaler Lösung:
Folgende Bundesländer haben eine pauschale Regelung mit uns getroffen. Unter gewissen Voraussetzungen übernehmen sie die GEMA Lizenzkosten für bis zu vier eintrittsfreie Veranstaltungen im Jahr.
Bayern
Hessen
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Saarland
Thüringen
Melden Sie Ihre Veranstaltung davor im GEMA Onlineportal an
Um von der Regelung zu profitieren, müssen Sie die Veranstaltungen Ihres Vereins/Ihrer Organisation davor im GEMA Onlineportal anmelden. Nur dann kann das jeweilige Bundesland die GEMA Lizenzkosten übernehmen.