Ehrenamtliche Vereine und Organisationen im Saarland: Pauschale Lösung der GEMA für eintrittsfreie Veranstaltungen

Menschen stehen und unterhalten sich bei einem Stehempfang mit Kaffeetischen und silbernen Kannen.
Veranstaltungen weiterhin bei der Gema anmelden

Stärkung des Ehrenamts im Saarland! Was Sie als Verein und Organisation jetzt wissen müssen

Mit Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit leisten Sie aktiv einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben. Die Veranstaltungen Ihrer Vereine und Organisationen sind wertvolle Beiträge zum sozialen Miteinander. Um Ihr Engagement zu fördern, haben die saarländische Landesregierung und die GEMA eine Pauschalregelung für gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine und Organisationen getroffen. Für Ihren Verein/Ihre Organisation im Saarland fallen für bis zu vier eintrittsfreie Veranstaltungen im Jahr keine GEMA Lizenzkosten an. Wichtig ist, dass Sie die Veranstaltung trotzdem bei uns melden, damit das Saarland die Kosten übernimmt.

Die Regelung gilt für Veranstaltungen ab dem 01. Januar 2026.

Meldepflicht

Melden Sie Ihre Veranstaltung im GEMA Onlineportal an

Um von der Regelung zu profitieren, melden Sie die Veranstaltungen Ihres Vereins/Ihrer Organisation vor Stattfinden der Veranstaltung ausschließlich im GEMA Onlineportal an. Nur dann kann das Saarland die GEMA Lizenzkosten übernehmen.

Auf einen Blick

Der Pauschalvertrag im Detail

Damit die ehrenamtlichen Vereine und Organisationen vom Pauschalvertrag zwischen der GEMA und dem Saarland profitieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Ein stilisiertes Herz mit einem Punkt in der Mitte, gezeichnet in dunklem Grau auf transparentem Hintergrund.

Sitz des Vereins/der Organisation im Saarland

Nur Vereine und Organisationen, deren offizieller Sitz im Saarland liegt, profitieren von der pauschalen Regelung.
Nummer 4-Symbol

Bis zu vier Veranstaltungen im Jahr

Das Saarland übernimmt die Kosten für bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr und Verein/Organisation – so lange, bis das vereinbarte Kontingent erreicht ist. Weitere Veranstaltungen können Sie nach unseren üblichen Tarifen lizenzieren. Bitte beachten Sie, dass nur bestimmte Veranstaltungsformate abgedeckt sind.
Ein stilisiertes, durchgestrichenes Yin-Yang-Symbol in Schwarz auf transparentem Hintergrund.

Kein Eintritt

Damit die Veranstaltung von der Pauschale abgedeckt ist, darf sie keine kommerziellen Ziele haben. Daher dürfen Sie beispielsweise keinen Eintritt verlangen, wenn Sie die Pauschale nutzen möchten. Eine Veranstaltung auf Spendenbasis ist erlaubt. Auch der Verkauf von Speisen und Getränken ist zulässig, solange damit keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden.
Ein schwarzer Pfeil zeigt nach rechts oben, ein anderer nach links unten, beide auf weißem Hintergrund.

Maximal 500 qm Fläche

Der Pauschalvertrag definiert eine maximale Veranstaltungsfläche von 500 Quadratmetern. Veranstaltungen mit größerer Fläche sind nicht abgedeckt.
Zwei stilisierte, überlappende Benutzer-Silhouetten, eine links unten, die andere rechts oben.

Ehrenamt

Das Saarland übernimmt die Lizenzkosten für Vereine und Organisationen, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwiegend ehrenamtlich arbeiten. Lediglich einzelne Hauptamtliche in einem Verein/ einer Organisation gelten als Ausnahme, beispielsweise eine Verwaltungskraft. 
Ein stilisiertes Herz mit floralen Elementen und Pfeilen in schwarz-weiß auf transparentem Hintergrund.

Gemeinnützigkeit

Der Vertrag gilt für Vereine und Organisationen, die ehrenamtliche oder vorwiegend gemeinnützige § 52 Abs. 1 AO, mildtätige (§ 53 AO) oder kirchliche (§ 54 Abs. 1 AO) Zwecke verfolgen und über eine enstprechende Bestätigung verfügen (Freistellungsbescheid o. ä). Ob das auf Ihren Verein/ Ihre Organisation zutrifft, steht meist in der Satzung.
Für Wen und wofür

Wo die Pauschale gilt – und wo nicht

Nur eingetragene Vereine und Organisationen, deren offizieller Sitz im Saarland liegt, profitieren von der pauschalen Regelung.

Folgende Veranstaltungen sind abgedeckt:

Eintrittsfreie Vereinsfeste (Spenden sind erlaubt)

  • mit Live-Musik sowie Musik von Trägern wie CDs, MP3 oder Streaminganbietern wie Spotify
  • in Räumen oder im Freien (Fläche bis zu 500 qm);

z. B. Sommerfeste, Gartenfeste oder Maibaumaufstellen

Diese Veranstaltungen sind nicht mit abgedeckt:

  • Festivals oder Konzerte
  • Theater/Kabarett
  • Tanzkurse oder Sportveranstaltungen
  • Streaming-Veranstaltungen
  • Dauerhafte Hintergrundmusik (in Vereinsheimen u. Ä.)
  • Veranstaltungen mit Eintritt
  • Festumzüge
  • Public Viewing
  • kommerzielle (klassische)  Weihnachtsmärkte
Musiker in Anzügen spielen Saxophone in einem Orchester.

Das Saarland und GEMA – für diese Tarife gilt die Vereinbarung

Alle Veranstaltungen müssen für Ihre Gäste kostenlos sein. Details zu den Veranstaltungsformaten, die der Vertrag einschließt, finden Sie auf den Tarifseiten.

Collage aus dem Logo der GEMA und dem Logo des Ehrenamts Saarland.

Hintergrund zum Pauschalvertrag der GEMA mit dem Saarland

Ehrenamtliches Engagement zu unterstützen und ein aktives Miteinander durch ehrenamtliche Vereine und Organisationen zu fördern – diese Anliegen stehen im Mittelpunkt des Vertrages, den die GEMA mit den Beauftragten des saarländischen Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport, letzteres vertreten durch den Innenminister, Reinhold Jost, geschlossen hat. Der Vertrag gilt ab dem 1. Januar 2026.

Reichen Sie bei Live-Auftritten weiterhin eine Setlist ein

Bei Live-Veranstaltungen benötigen wir weiterhin eine Setlist von Ihnen. Nur so können wir die Einnahmen – die wir in dem Fall vom Saarland erhalten – gerecht an die Musikschaffenden verteilen. Die Setlist einzureichen, ist also nicht nur gesetzliche Pflicht (§ 42 Abs. VGG), sondern Ihr wichtiger Beitrag, dass unsere Einnahmen gerecht an die Urheberinnen und Urheber verteilt werden. Reichen Sie die Setlist spätestens 6 Wochen nach der Live-Veranstaltung ein.

Ihre Vorteile im GEMA Onlineportal

Ein schwarzer Stift zeichnet eine diagonale Linie auf weißem Hintergrund.
Unkomplizierte Bearbeitung

Die Anmeldung geht einfacher und schneller. Übernehmen Sie bei Ihren Veranstaltungen z. B. die Angaben aus dem Vorjahr mithilfe der Kopierfunktion. Falls sich bei Ihren Kunden- oder Veranstaltungsdaten etwas ändert, können Sie das auch im Onlineportal anpassen.

Ein schwarzer Umriss eines Auges mit einer Pupille auf weißem Hintergrund.
Übersichtliche Darstellung

Sämtliche Veranstaltungen finden Sie im Onlineportal in einer Übersicht – inklusive Bearbeitungsstatus und Rechnungen. Nutzen Sie bei Bedarf auch die praktische Suchfunktion.

So reichen Sie Ihre Setlist online ein

Im Onlineportal können Sie die Setlist ganz einfach einreichen. Eine genaue Anleitung, Hinweise und Tipps erhalten Sie in unserem Tutorial. 

Übrigens: Sie können die Setlist-Meldung im Onlineportal auch an die Musikerinnen und Musiker delegieren, die auf Ihrer Veranstaltung gespielt haben. Klicken Sie dafür auf den roten Briefumschlag in der Veranstaltungsübersicht, dann wird ein Link an Ihre E-Mail-Adresse geschickt. Diesen Link können Sie an die Band weiterleiten. Sie werden dann automatisch informiert, sobald die Setlist eingereicht ist.

Grüner Hintergrund mit weißem Text:
Band spielt auf Bühne bei Sonnenuntergang, Sänger am Mikrofon, Gitarrist und Keyboard im Vordergrund.

Live- oder Tonträger-Veranstaltung? Das ist der Unterschied:

Bei Ihrem Vereinsfest handelt es sich dann um eine Live-Veranstaltung, sobald jemand live Lieder oder andere Musikwerke spielt oder singt. Dabei reicht ein einziger, eventuell auch nur kurzer Auftritt. Bei Live-Veranstaltungen wird zusätzlich oft Musik von Tonträgern wie CDs oder MP3 gespielt. Das kann z. B. vor dem Auftritt, danach oder in den Pausen sein. Nur wenn ausschließlich Musik von Tonträgern verwendet wird, spricht man von einer Tonträger-Veranstaltung.

FAQ – häufige Fragen von ehrenamtlichen Vereinen und Organisationen im Saarland an die GEMA

Es handelt sich um ein Kontingent, das die GEMA und das Saarland vereinbart haben. Alle Lizenzen, die oben genannten Bedingungen entsprechen, zählen in dieses Kontingent. Das Saarland übernimmt dabei die Kosten für bis zu 4 Veranstaltungen pro Jahr und Verein/Organisation – so lange, bis das vereinbarte Kontingent erreicht ist. Konkret bedeutet das, wenn die vereinbarte Summe unterjährig erreicht ist, können bis Jahresende keine weiteren kostenfreien Veranstaltungen über das Kontingent angemeldet werden. Veranstaltungen außerhalb dieses Kontingents melden Sie ebenso im Onlineportal an – Sie erhalten von uns dann die entsprechende Lizenz und eine Rechnung.

Sobald das Kontingent ausgeschöpft ist, werden wir Sie auf dieser Seite informieren.

Die bestehenden Pauschalverträge von Verbänden, Vereinigungen und Organisationen  haben Vorrang. Sie profitieren also zuerst von den Vorteilen, die sich aus der Mitgliedschaft in Ihrer Interessensgemeinschaft ergeben. Wenn Sie eine Lizenz benötigen, die durch den Vertrag Ihrer Vereinigung nicht abgedeckt ist, profitieren Sie möglicherweise zusätzlich von der Saarlandpauschale, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Nichts anderes, im Onlineportal können Sie den Preis berechnen & Musik anmelden und erhalten dann von uns die entsprechende Lizenz und eine Rechnung.

Ihre Hintergrundmusik im Vereinsheim, z. B. mit Radio, Tonträgern oder Fernseher, können Sie am einfachsten über den Preisrechner anmelden.

Weitere Tipps und FAQ zu Ihrer Gastronomie im Vereinshaus finden Sie auf unserer Seite für die Gastronomie.

Die schnelle Hilfe!

In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.

Schematische Darstellung des Hilfecenters