Für Veranstalterinnen und Veranstalter

Tarif E wird zu CCL

Ab dem 1. Januar 2027 gilt für klassische und experimentelle Konzertformate der neue Tarif „Contemporary Classic Live“. Der Tarif E wird abgelöst.

Ein Cellist spielt in einem Orchester, Notenständer und Geiger im Hintergrund.

Was ändert sich ab 2027?

Der bisherige Tarif E ist ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr verfügbar. An seine Stelle tritt der Tarif CCL.

Ein stilisiertes Dokument mit einem Pluszeichen in der Mitte, umgeben von einem Rahmen.
Neuer Tarifname

CCL steht für „Contemporary Classic Live“ und gilt für klassische und experimentelle Konzertformate mit überwiegend geschützter, zeitgenössischer Kunstmusik.

Ein Häkchen in einem Kreis, umgeben von einem weiteren Kreis, mit einer Sprechblase an der Unterseite.
Veranstaltung als Ganzes

Entscheidend ist der Charakter des Veranstaltungsformats als klassisches oder experimentelles Konzert – nicht die Zuordnung einzelner Werke.

Redner-Symbol
Klare Zuordnung

Wenn der überwiegende Teil der aufgeführten und geschützten Musik bei solchen Konzertformaten der zeitgenössischen Kunstmusik zuzuordnen ist, gilt der Tarif CCL. Die Beurteilung erfolgt auf Basis der Musiknutzungen.

Was bleibt für Sie unverändert?

Die Umstellung auf CCL verändert in erster Linie die Tarifbezeichnung. Die Grundlagen bleiben bestehen*:

  • Werke, die heute als Ernste Musik gelten, bleiben der zeitgenössischen Kunstmusik zugeordnet.

  • Die bisherige Preisstruktur bleibt für 2027 im Wesentlichen bestehen. Für 2027 gilt die reguläre Preisanpassung.

  • Der Abschluss von Kontingentverträgen ist mit dem Tarif CCL weiterhin möglich.

*abweichende Einzelfälle vorbehalten

Wichtiges zur Anmeldung von CCL-Veranstaltungen

Bitte achten Sie bei Ihren Veranstaltungen weiterhin auf vollständige und fristgerechte Angaben.

Schritt 1
Rechtzeitig anmelden

Melden Sie Ihre Veranstaltung vor der Durchführung bei der GEMA an.

Schritt 2
Programm einreichen

Übermitteln Sie uns möglichst zeitnah nach der Veranstaltung die vollständige Setlist, inklusive der tatsächlichen Spieldauern der aufgeführten Werke.

Schritt 3
Angaben vervollständigen

Reichen Sie eventuell notwendige Angaben für die Lizenzberechnung fristgerecht nach.

Anmeldung im Onlineportal ab Dezember 2026 verfügbar.

Warum die Zuordnung wichtig ist

Die korrekte Zuordnung einer Veranstaltung zum Tarif CCL hat unmittelbare Auswirkung auf die Ausschüttung an die Urheberinnen und Urheber. Im Interesse unserer GEMA Mitglieder bitten wir daher alle Beteiligten um sorgfältige Angaben.

Zeitgenössische Kunstmusik freiwillig fördern

Mit einem freiwilligen Zuschlag zur tariflichen Lizenz haben Sie die Möglichkeit, die Urheberinnen und Urheber zeitgenössischer Kunstmusik zu unterstützen und einen Beitrag zur Vielfalt dieser besonderen Musiklandschaft zu leisten.

Ob Sie einen Zuschlag entrichten möchten und wie hoch dieser ausfällt, entscheiden Sie selbst. Der Betrag kann frei gewählt werden und wird auf Ihrer Rechnung gesondert ausgewiesen.

Der Zuschlag hat keinen Einfluss auf die Lizenzierung, den Umfang der Einwilligung oder die Höhe der tariflichen Vergütung. Er kommt denjenigen Autorinnen und Autoren zugute, deren Werke Sie bei Ihren Konzerten aufführen.

Bei der Anmeldung Ihrer Veranstaltung können Sie den freiwilligen Zuschlag CCL bequem im Onlineportal auswählen. 

Personen bei Musikschaffenden Tätigkeiten auf der Bühne

Weitere Informationen und Austausch

Häufige Fragen zum Tarif CCL

Der Tarif CCL für Aufführung von Werken des GEMA-Repertoires in Konzerten mit überwiegend zeitgenössischer Kunstmusik gilt ab dem 1. Januar 2027. 

Gemeint sind Werke, die in der Tradition komponierter Konzertmusik stehen und für klassische oder experimentelle Konzertformate komponiert wurden.

Bitte geben Sie die Spieldauer der einzelnen Werke an und achten Sie auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Wir benötigen diese Angaben für eine korrekte Tantiemenausschüttung an die Berechtigten an den aufgeführten Werken. Sie sind zugleich erforderlich, um die Parameter des Tarifs korrekt anzuwenden.
Die Setlist muss innerhalb von 21 Arbeitstagen eingereicht werden. Die Frist wird ab dem Tag vor dem Stattfinden der Veranstaltung berechnet. Wird die vollständige Setlist nicht fristgerecht eingereicht, sieht der Tarif einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 10 Prozent der tariflichen Vergütung vor.

Der CCL-Tarif kommt zur Anwendung, wenn mehr als 50 % der Aufführungsdauer aller urheberrechtlich geschützten Werke eines Konzerts auf zeitgenössische Kunstmusik entfallen.

Die korrekte Zuordnung einer Veranstaltung zum Tarif CCL hat unmittelbare Auswirkung auf die Ausschüttung an die Urheberinnen und Urheber. Im Interesse unserer GEMA Mitglieder bitten wir daher alle Beteiligten um sorgfältige Angaben.

Der freiwillige Zuschlag ist nicht Bestandteil der tariflich geschuldeten Vergütung. Ob und in welcher Höhe Sie ihn leisten, hat keinen Einfluss auf Ihre Lizenz oder die reguläre Tarifvergütung. Der Betrag wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen und ist für die Urheberinnen und Urheber der bei Ihrer Veranstaltung aufgeführten geschützten zeitgenössischen Werke bestimmt.

Der Tarif CCL gilt für alle Veranstaltungen des oben genannten Geltungsbereichs, die ab dem 1. Januar 2027 stattfinden. Der Tarif CCL steht voraussichtlich ab Mitte Dezember 2026 im GEMA-Onlineportal für Veranstaltungen ab dem 1. Januar 2027 zur Verfügung. Am 17. und 22. Dezember 2026, sowie am 12. Januar 2027 bieten wir Live-Tutorials zur Meldung von CCL-Veranstaltungen an. Die Anmeldung ist zeitnah möglich.