Musik auf Ihrem Weihnachtsmarkt: Jetzt anmelden

Eine besondere Zeit. Auch musikalisch. 

Musik auf Weihnachtsmärkten und Weihnachtsfeiern bei der GEMA anmelden

Weihnachten ist eine besondere Zeit, auch musikalisch. Spätestens wenn das erste Mal Last Christmas im Radio ertönt, ist es wieder soweit. Musik an Weihnachten schafft eine besondere Atmosphäre, sorgt für Besinnlichkeit und eine fröhliche Stimmung. Auf Weihnachtsmärkten und Weihnachtsfeiern fördert sie die Geselligkeit, im Handel kurbelt sie das Weihnachtsgeschäft an.

Damit die Urheberinnen und Urheber der gespielten Musikstücke an Weihnachten nicht leer ausgehen, gibt es uns, die GEMA. Indem Sie Ihre Weihnachts-Veranstaltung mit Musik bei uns anmelden, sorgen auch Sie dafür, dass Musikschaffende für ihre Arbeit fair entlohnt werden.

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Wie Musik zur Weihnachtszeit öffentlich genutzt wird

Musik spielt an Weihnachten nicht nur im privaten Umfeld eine wichtige Rolle, sondern wird auch öffentlich und kommerziell genutzt. Wir haben einige Beispiele aufgeführt, welche Veranstaltungen öffentlich sind und bei uns, der GEMA, angemeldet werden müssen.

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Gesonderte Tarifinformation für Weihnachtsmärkte

Für Veranstalterinnen und Veranstalter von Weihnachtsmärkten stehen auf einer gesonderten Seite Informationen zur Verfügung, wie Weihnachtsmärkte bei der GEMA anzumelden sind.

Wenn Sie Musik auf einem Weihnachtsmarkt spielen wollen, informieren Sie sich bitte auf der Seite Musik auf Weihnachtsmärkten. Andernfalls lesen Sie auf dieser Seite weiter.

Pärchen mit Lichtern

Wie Musik zur Weihnachtszeit öffentlich genutzt wird

Musik spielt an Weihnachten nicht nur im privaten Umfeld eine wichtige Rolle, sondern wird auch öffentlich und kommerziell genutzt. Wir haben einige Beispiele aufgeführt, welche Veranstaltungen öffentlich sind und bei uns, der GEMA, angemeldet werden müssen.
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Ein Laden und Kaufhaus engagiert Musikerinnen und Musiker für Veranstaltungen.
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Eine Stadt oder das Stadtmarketing organisiert einen Weihnachtsmarkt mit Hintergrundmusik oder Livemusik.

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Ein Privatveranstalter organisiert einen Weihnachtsmarkt mit Hintergrundmusik oder Livemusik.

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Eine Firma oder ein Verein lädt zur Weihnachtsfeier mit stimmungsvoller Musik.

So melden Sie Ihre Weihnachts-Veranstaltung im GEMA Onlineportal an

  1. Den Preis für Ihre Veranstaltung ermitteln

  2. Im Onlineportal einloggen/registrieren

  3. Daten eingeben und Anmeldung abschließen

  4. Fertig!

Mögliche Veranstaltungen an Weihnachten und die dazugehörigen Tarife

Weihnachtsmarkt ohne Eintritt: 

Für Veranstaltungen im Freien ohne Eintritt oder sonstigen Kostenbeitrag mit Unterhaltungsmusik gilt der Tarif U-ST

Weihnachtsmarkt mit Eintritt: 

Für Veranstaltungen mit Eintritt oder sonstigen Kostenbeitrag mit Unterhaltungsmusik gilt

Weihnachtsfeier nur für geladene Gäste: 

Für z. B. Firmenweihnachtsfeiern oder Vereinsweihnachtsfeiern ohne Eintritt oder sonstigen Kostenbeitrag mit Unterhaltungsmusik gilt

Weihnachtsfeiern ohne Eintritt, mit Eintritt oder sonstigem Kostenbeitrag: 

Für z. B. Weihnachtsessen mit musikalischer Begleitung oder für Weihnachtsfeiern mit Unterhaltungsmusik gilt

Weihnachtsmarkt

Die Setlist online einreichen – bei Livemusik ein Muss

Bei Livemusik benötigen wir spätestens 6 Wochen nach der Veranstaltung eine Aufstellung über die gespielten Musikstücke – die sogenannte Setlist. Denn nur mithilfe der Setlist können wir die Einnahmen an die Urheberinnen und Urheber der gespielten Werke ausschütten.

Eine Setlist einzureichen, ist ganz einfach. Nutzen Sie dafür unser Onlineportal. In unserem Setlist-Tutorial erhalten Sie eine genaue Anleitung sowie hilfreiche Hinweise und Tipps.  

Übrigens: Als Veranstalter können Sie die Setlist-Meldung an die Musikerinnen und Musiker delegieren. Mit Klick auf das Symbol mit dem roten Briefumschlag in der Veranstaltungsübersicht wird ein Link an Ihre E-Mail-Adresse gesendet. Diese E-Mail können Sie dann an die auftretenden Personen weiterleiten. 

Wichtig: Auch für GEMA freie Musik benötigen wir eine Setlist (siehe FAQ).

GEMA Onlineportal Konzert vorbei? Setlist einreichen (1)
Weihnachtschor

GEMA freie Weihnachtsmusik

Traditionelle Weihnachtslieder sind wunderschön und zeitlos. Einige davon sind im Original gespielt bereits lizenzfrei, d. h. GEMA frei. (Das liegt daran, dass die Urheberinnen und Urheber der Musikstücke mindestens 70 Jahre tot sind.) Wir stellen Ihnen eine Liste mit GEMA freien Weihnachtsliedern zu Verfügung. Bitte denken Sie daran, dass Sie auch GEMA freie Musik bei uns anmelden müssen (siehe FAQ).

Es gibt darüber hinaus aber auch viel aktuelles Repertoire an Weihnachtsliedern, das sowohl den Musikerinnen und Musikern als auch dem Publikum viel Freude macht. Gleichzeitig erhalten die Schöpferinnen und Schöpfer der Werke die Anerkennung des Publikums und werden durch Ihre GEMA Anmeldung fair entlohnt.

Warum müssen wir für unsere Weihnachtsfeier oder unseren Weihnachtsmarkt an die GEMA zahlen?

Sie fragen sich womöglich, warum Sie für Ihre Weihnachtsfeier oder Ihren Weihnachtsmarkt an die GEMA zahlen. Doch wir machen mit den Einnahmen keinen Gewinn, sondern schütten diese an unsere über 90.000 Mitglieder aus. Sie komponieren, schreiben Liedtexte oder verlegen Musik. Für ihre kreative Leistung möchten sie fair entlohnt werden, wenn ihre Musik öffentlich genutzt wird – wie z. B. auf Ihrer Weihnachtsfeier oder Ihrem Weihnachtsmarkt.

Das Recht auf eine angemessene Vergütung ist im Urheberrecht gesetzlich festgelegt. Das Urheberrecht gilt übrigens unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jeden Urheber und jede Urheberin einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte unserer Mitglieder, sondern auch von mehr als zwei Millionen Berechtigten im Ausland.

Weihnachtsfeier mit Glühwein

FAQ – häufige Fragen an die GEMA zu Weihnachtsmärkten und Weihnachtsfeiern

Die Veranstaltungsfläche gemäß Tarif U-ST errechnet sich vom ersten bis zum letzten Stand (zur Berechnung der Länge) sowie von Häuserwand zu Häuserwand (zur Berechnung der Breite) unter Berücksichtigung der gesamten Straßenfläche einschließlich etwaiger Gehwege oder Straßenplätze sowie so genannter Fluchtwege, ohne Abzug von Flächen für Ausstellungsstände, Tische etc.
Auch Firmen- oder Vereinsveranstaltungen zu Weihnachten vor geladenen Gästen sind öffentlich. Da für diese Veranstaltungen kein Eintrittsgeld veranschlagt wird, bilden die Gesamtkosten für den Musikaufwand (z. B. Gage der Künstler, Kosten für Licht- und Tontechnik) sowie die Besucherzahl die Berechnungsgrundlage.
Bitte geben Sie immer das vollständige Eintrittsgeld (inkl. Menü-Preis) an, und teilen Sie uns mit, dass in diesem Eintrittsgeld ein Menü-Preis enthalten ist. Wir können dann das Eintrittsgeld, das der Lizenz zugrunde gelegt wird, um zwei Drittel vermindern. Denn ganz egal ob Ihre Gäste ein Eintrittsgeld oder einen pauschalen Betrag, z. B. für Speisen und/oder Getränke, bezahlen: Sie beteiligen sich damit an den Kosten für Ihre Veranstaltung. Das müssen Sie auf jeden Fall angeben, wenn Sie die Veranstaltung bei uns anmelden.
Die Setlist ist eine Aufstellung der genutzten Musikwerke, also eine Titelliste oder ein Programm. Sie wird für die Ausschüttung an die Urheberinnen und Urheber (z. B die Komponistin, den Textdichter oder die Verlegerin) benötigt und muss eingereicht werden. Ohne eine Setlist kann keine Ausschüttung an die Musikschaffenden erfolgen. Die Setlist können Sie über das Onlineportal einreichen.
Die Schutzfrist für die Werke beträgt 70 Jahre nach dem Tod der Urheberinnen und Urheber. Bitte beachten Sie jedoch, dass ein Werk durch eine aktuelle Bearbeitung wieder geschützt sein kann. So sind z. B. die Originalwerke von Beethoven und Mozart GEMA frei. Nicht jedoch alle ihre Bearbeitungen/Arrangements, da auch für diese eine Schutzfrist von 70 Jahren gilt.

Ja, auch GEMA freie Musik müssen Sie bei uns anmelden. Nur so können wir die gespielten Titel prüfen. Bei Veranstaltungen reichen Sie dazu eine Setlist ein. Aus dieser geht hervor, ob die Musik tatsächlich GEMA frei ist. 

Übrigens: Im Onlineportal können Sie sich unter dem Service Repertoiresuche vorab informieren, ob Musik GEMA frei ist oder nicht. Allerdings sind die Angaben in der Repertoiresuche unverbindlich und lediglich ein erster Anhaltspunkt.

In unserem Tutorial erfahren Sie, wie Sie sich im Onlineportal einloggen oder neu registrierenkönnen.

Um eine bereits bestehende Kundennummer mit dem Onlineportal zu verknüpfen, benötigen Sie neben der Kundennummer auch einen Code. Falls Sie noch keinen Code haben, erfahren Sie im Video auch, wie Sie Ihren individuellen Code bequem anfordern können. Der Code wird Ihnen dann per Post an Ihre Hauptadresse geschickt.

Alternativ nutzen Sie das Formular zur Anmeldung. Mit diesem Formular können Sie Ihre Anmeldung weiterhin per E-Mail oder Post vornehmen.

Am besten nutzen Sie unser Hilfecenter. Dort finden Sie die Antwort auf Ihre Frage – und die richtigen Ansprechpartner. 

Die schnelle Hilfe!

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