Der GEMA WM-Tarif – so erwerben Sie eine Lizenz
Gemeinsam jubeln – mit dem WM-Tarif
Endlich! Am 20.11.2022 wird die Fußball-Weltmeisterschaft angepfiffen. Einen Monat lang Spiele live mitverfolgen, mitfiebern und die Teams anfeuern – hoffentlich auch gemeinsam mit Ihren Gästen.
Bei den Liveübertragungen werden urheberrechtlich geschützte Musikwerke und Reporterkommentare wiedergegeben. Daher haben wir mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. einen passenden WM-Tarif vereinbart. Mit der Anmeldung des Tarifs erwerben Sie das Recht, sämtliche Spiele der WM 2022 vom 20.11.2022 bis 18.12.2022 live zu übertragen.
Ihr Weg zum WM-Tarif
Im Preisrechner den Button Wm 2022 anklicken
Im Onlineportal einloggen/registrieren
Unternehmensdaten eingeben und Anmeldung abschicken
Jetzt kommen Sie ins Spiel!
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Raumgröße bis 200 m²: 115,30 €
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Raumgröße von 201 m² bis 400m²: 230,61 €
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Je weitere 100 m²: 57,67 €
Eine ebenfalls günstige Alternative
Es kann für Sie günstiger sein, eine Lizenz zum regulären Tarif für die „Wiedergabe von Fernsehsendungen“ (Tarif FS) zu erwerben, wenn:
- Sie nur einen Bildschirm bis 42 Zoll (106 cm) oder
- einen Großbildschirm ab 43 Zoll (109 cm) in einem Raum aufstellen, für den Sie bereits einen GEMA Vertrag für die Wiedergabe von Tonträgern/Hintergrundmusik oder Radio abgeschlossen haben.
Wichtig: Geräte, die das ganze Jahr über aufgestellt und angemeldet sind, müssen für die Übertragung der WM 2022 selbstverständlich nicht zusätzlich lizenziert werden. Eventuelle Nachlässe für bereits bestehende Lizenzverträge werden natürlich angerechnet.
Wenn Sie den Tarif FS anmelden möchten, klicken Sie bitte ebenfalls den Button WM 2022 im Preisrechner und treffen Sie die für Sie zutreffende Auswahl.
FAQ - Häufige Fragen zum WM-Tarif
Von nichts kommt nichts – dieses Sprichwort gilt auch für Musik. Hinter der kreativen Leistung der Komponisten und Textdichter steckt harte Arbeit. So wie das Patentrecht den Erfinder schützt, so schützt das Urheberrecht die Musikschaffenden – mit einem gesetzlich verbrieften Recht auf angemessene Vergütung bei Nutzung ihrer Werke. Hier unterstützen wir beide Seiten, indem wir den Nutzern die Rechte einräumen und den Urhebern die dafür angemessene Vergütung sichern. Unser Ziel: Der Schutz des geistigen Eigentums unserer Mitglieder, die Vertretung ihrer Interessen und die angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke. Mit Ihrem Erwerb einer Lizenz schaffen Sie die Voraussetzung für eine faire Entlohnung von Musikschaffenden und fördern damit die Musik.
Das geht am einfachsten über unser Onlineportal. Gehen Sie für in unser Onlineportal und klicken Sie auf das Schlagwort WM 2022 an. Anschließend können Sie sich einloggen/ registrieren und ihre Anmeldung abschließen.
Sie haben keine technische Möglichkeit, Ihr Anliegen online einzureichen? Dann sind wir gerne für Sie da. Rufen Sie uns unter 0331 24042-1046 (Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr) an und wir helfen Ihnen weiter.
Alternativ nutzen Sie das Formular zur Anmeldung. Mit diesem Formular können Sie Ihre Anmeldung weiterhin per E-Mail oder Post vornehmen. Alle Informationen zum Tarif finden Sie hier.
Im Rahmen der Spiele werden rund um den Wettkampf Reporterkommentare wiedergegeben und immer wieder Musikwerke übertragen, die urheberrechtlich geschützt sind, so z. B. der offizielle WM-Song.
Daher haben wir mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. einen entsprechenden Tarif vereinbart. Mit einer Anmeldung erhalten Sie das Recht, während des kompletten Zeitraums der WM 2022 alle Spiele live zu übertragen.
Eine Übersicht über die entstehenden Lizenzkosten finden Sie in unserem Preisrechner oder direkt im Tarif. Gerne können Sie sich bei Fragen auch direkt an uns wenden. Wir sind unter 0331 24042-1046 von Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr gern für Sie da.
Im Bereich öffentlicher Aufführungen und Wiedergaben haben wir von folgenden Verwertungsgesellschaften ein sog. Inkassomandat:
- Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) für die Ansprüche der ausübenden Musiker
- Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) für die Rechte der Wortautoren/Journalisten
- Corint-Media (ehemals VG-Media) für die Ansprüche der privaten Rundfunk- und Fernsehsender
Der Zuschlag für die Corint-Media in Höhe von 25 Prozent entfällt, da die Spiele ausschließlich von den öffentlich-rechtlichen Sendern ausgestrahlt werden.
In unseren Lizenzabrechnungen werden die Lizenzbeträge für die o. g. Verwertungsgesellschaften jeweils gesondert ausgewiesen.
Wenn Sie eine Lizenz nach diesem Tarif erworben haben, haben Sie die Möglichkeit, die Spiele unabhängig von der Anzahl der Fernsehgeräte oder Leinwände zu zeigen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Raumgrößen. Bei der Berechnung der Pauschalen wird die Gesamtfläche der Nutzung zugrunde gelegt, d. h. es können mehrere Nutzungsräume zusammengelegt werden!
Bei Nutzung von Bildschirmen bis 42 Zoll (106cm Diagonale), Nutzung eines Großbildschirmes ab 43 Zoll in einem Raum oder vorhandener Lizenz für Hintergrundmusik gelten die tariflichen Vergütungssätze FS, die günstiger ausfallen als die EM-Pauschale.
Die Lizenz gilt nur für die reine Übertragung der Spiele, nicht bei Veranstaltungen.
Für Übertragungen einzelner Spiele ohne Veranstaltungscharakter (Sportveranstaltung mit Musikdarbietung), z. B. nur 3 Deutschland-Spiele oder das Finale, finden die Vergütungssätze des Tarifs M-SP I. 1 Anwendung. Die Vergütung ist abhängig von der Anzahl der Zuschauer.
Bei Public Viewing, Übertragung mit Veranstaltungscharakter sind die Tarife U-V / M-V oder U-ST anzuwenden. Die Lizenzierung erfolgt je Tag. Bei Public-Viewing im Freien und ohne Eintrittsgeld wird der Tarif U-ST angewandt. Bei Fragen zur Kalkulation stehen wir Ihnen gern telefonisch zur Seite.
Nein, der WM-Sondertarif gilt ausschließlich für die Wiedergabe von Fernsehsendungen ohne Veranstaltungscharakter. Bei Wiedergaben mit Veranstaltungscharakter finden in Abhängigkeit von der weiteren Musiknutzung die Vergütungssätze der Tarife U-V, M-V bzw. M-SP Anwendung.
Wenn Sie für den betreffenden Betrieb einen Sky-Vertrag besitzen, ist die Fernsehwiedergabe abgegolten und es ist keine GEMA-Lizenz erforderlich. Die Wiedergaben sind aber nur in der mit Sky vertraglich vereinbarten Betriebsstätte und im Rahmen des abgeschlossenen Sky-Abonnements – z. B. im Hinblick auf den Abonnement-Typ „small, middle und big“ – erlaubt. Werden Fernsehsendungen anderweitig (Außenfläche der Gastronomie, usw.) wiedergegeben, die nicht die vertraglich vereinbarte Fläche übersteigen, ist die Wiedergabe auch durch Sky abgegolten.
Public-Viewing-Wiedergaben mit Veranstaltungscharakter sind durch den Sky-Vertrag nicht abgegolten, wie z. B. größer gemeldete Flächen bzw. Fernsehübertragungen mit Veranstaltungscharakter und/ohne Eintrittsgeld! D. h., sollten Sie als Sky-Kunde Public-Viewing-Wiedergaben mit oder ohne Eintritt durchführen, sind diese in jedem Fall bei der GEMA zu lizenzieren.
Ja, "Öffentliche Übertragungen, die kommerziellen Charakter besitzen, unterliegen einer Lizenzgebühr an die FIFA. Diese Lizenzgebühren werden auf Basis der Zuschauerkapazität erhoben.“
Ausnahmen:
Bars
„Öffentliche Übertragungen in Bars/Hotels/Restaurants und anderen kommerziellen Betrieben benötigen keine Lizenz der FIFA, insofern sie Fernsehgeräte in ihren Räumlichkeiten betreiben, die relevante TV-Abonnements für den kommerziellen Bereich und die notwendigen örtlichen Genehmigungen besitzen, sofern solche Veranstaltungen nicht gesponsert werden und kein Eintrittsgeld erhoben wird.“
Kleine Veranstaltungen
„Obwohl sie als öffentliche Übertragungen gelten, wird die FIFA keine Lizenz für Veranstaltungen verlangen, an denen bis zu 300 Menschen teilnehmen, es sei denn, diese Veranstaltungen werden gesponsert oder es wird Eintrittsgeld erhoben. Somit wird sowohl für den Veranstalter als auch für die FIFA unnötige Papierarbeit vermieden.“
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der FIFA.