Tarif WR-G für Kirchen und Gottesdienste
Kirchenmusik, Gottesdienste
Wenn eine Kirche oder eine Religionsgemeinschaft eigenständig Veranstaltungen durchführt, unterscheidet die GEMA zwischen verschiedenen Formen:
Musik im Gottesdienst
Kirchenkonzerten und sonstige Veranstaltungen/Konzerte
Musik im Gottesdienst
Für die Nutzung von Werken des GEMA Repertoires in Gottesdiensten der Kirchen oder Religionsgemeinschaften besteht ein GEMA-Tarif mit den Vergütungssätzen WR-G.
Die Anwendung dieses Tarifs ist in der Praxis aber eher die Ausnahme, da die GEMA mit drei der größten kirchlichen Institutionen in Deutschland Pauschalverträge abgeschlossen hat, die unter anderem die Musiknutzung in den Gottesdiensten umfassen. Dazu gehören:
der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD = Römisch-katholische Kirche)
die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sowie der EKD nahestehende freikirchliche Gemeinden
die Neuapostolische Kirche (NAK)
Mit diesen Pauschalverträgen sind auch alle gottesdienstähnlichen Veranstaltungen wie Andachten, kirchliche Hochzeiten oder Trauerfeiern abgedeckt. Eine gesonderte Anmeldung von gottesdienstlichen Veranstaltungen bei der GEMA kann in diesem Rahmen entfallen. Ausnahmen bilden Werke mit einer Dauer von über 10 Minuten.
Bei Musik im Gottesdienst ist eine individuelle Nutzungsmeldung (Musikfolgen) zu den gesungenen oder gespielten Musikstücken nicht vorgesehen, weder im Rahmen noch außerhalb der Pauschalverträge. Stattdessen gilt für „Musik im Gottesdienst“ § 80 Abs. 1 des Verteilungsplans der GEMA, wonach „die Ermittlung der Nutzungen grundsätzlich anhand stichprobenartiger Erhebungen der Kirchen“ erfolgt.
Aktuelle Erhebung von Musik in Gottesdiensten vom 01.04.2022 bis Juli 2022:
Uns ist es wichtig, dass die pauschalen Preise fair berechnet sind. Um das zu schaffen, haben wir einen Dienstleister damit beauftragt, Gottesdienste zu besuchen und zu ermitteln, welche Musik dort tatsächlich gespielt wird. Dabei bitten wir Sie um Ihre Hilfe. Um sicher festzuhalten, wer die gespielten Werke komponiert oder den Text dazu geschrieben hat, werden die Kolleginnen und Kollegen vor Ort auch direkt auf die Pfarrerinnen und Pfarrer oder Organistinnen und Organisten der Gottesdienste zugehen. Mit Ihrer Mitarbeit helfen Sie uns sehr! Bitte sprechen Sie das Thema in Ihrer Gemeinde schon vorab an, damit wir mit dem Besuch niemanden überraschen. Unsere Vertragspartner bei den großen kirchlichen Institutionen, Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und Verband der Diözesen Deutschlands (VDD), sind selbstverständlich über die Gottesdienstbesuche informiert.
Kirchenkonzerte
Nicht über die Pauschalverträge abgegolten und damit als Veranstaltung individuell vergütungspflichtig sind z.B. Konzerte der Unterhaltungsmusik.
Die Kirchengemeinden müssen für Kirchenkonzerte Musikfolgen bei der GEMA einreichen. Bitte benutzen Sie dazu unseren Service Meine Setlists. Nur so können wir Tantiemen an die Komponisten, Bearbeiter, Textdichter und Verleger der aufgeführten Werke verteilen.
Kirchengemeinden, die nicht unter die oben genannten Pauschalverträge fallen, müssen ihre Konzerte individuell anmelden und lizenzieren lassen, am besten im Onlineportal. Gleiches gilt auch bei allen Konzerten und Veranstaltungen, bei denen die Kirchen oder Religionsgemeinschaften nicht alleinige Veranstalter sind oder das Kirchengebäude von einem anderen Veranstalter benutzt wird. Meldepflichtig ist hier der jeweilige Veranstalter.
Sonstige Veranstaltungen
Nicht über die Pauschalverträge abgegolten und damit als Veranstaltungen individuell vergütungspflichtig sind z. B. Gemeindefeste mit überwiegend Tanz, andere Tanzveranstaltungen, Bühnenaufführungen mit Musik (z. B. Theateraufführungen) oder Konzerte der Unterhaltungsmusik.
Bitte benutzen Sie auch für sonstige Veranstaltungen unseren Service Meine Setlists.