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Basisförderung

Die Teilnahmebedingungen gelten für das Förderjahr 2026.

Sie möchten direkt einen Förderantrag stellen? 

Melden Sie sich mit Ihrem Account im Onlineportal der GEMA an. Unter Services "Mein Repertoire" können Sie ganz einfach Ihren Förderantrag stellen. Wie genau die Beantragung erfolgt, entnehmen Sie gerne unserer Benutzerhilfe. 

Wir schließen unsere erste Runde zur Basisförderung!

Wir freuen uns sehr über das große Interesse an unserer Basisförderung – vielen Dank für die zahlreichen Bewerbungen! Da uns mehr Anträge erreicht haben, als wir fördern können, schließen wir die erste Förderrunde offiziell zum 16. Juni.
 
Wie geht es jetzt weiter? Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel trifft unsere 
unabhängige Jury. In den kommenden Wochen wird sie darüber entscheiden, welche Projekte eine Förderung erhalten. Alle Antragstellerinnen und Antragsteller werden bis Oktober schriftlich von uns darüber informiert, ob ihr Antrag erfolgreich war.
 
Für alle, die in dieser Runde leider nicht berücksichtigt werden können: Es wird im Herbst eine 
zweite Förderrunde geben. Alle Informationen dazu veröffentlichen wir rechtzeitig auf gema.de!

Ab dem 5. Oktober startet die nächste Bewerbungsrunde der Basisförderung!

Wer in den vergangenen zwei Jahren eigene Werke bei der GEMA angemeldet und auf Plattformen wie YouTube oder Spotify veröffentlicht hat, kann sich bis zum 18. Oktober für die Basisförderung bewerben.

Insgesamt werden 400 Werke mit jeweils 2.000 Euro gefördert. Die Auswahl trifft eine unabhängige Jury.

Alle Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie auf unserer Themenseite. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das GEMA Onlineportal ab dem 05. Oktober. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bewerbung finden Sie in unserer Benutzerhilfe.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung!

Voraussetzungen für eine Förderung

Förderberechtigt sind alle ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder der GEMA, die die Voraussetzungen (s.u.) erfüllen.

Die Förderung erfolgt ausschließlich werkbezogen. Jedes Mitglied kann die Förderung für ein Werk pro Förderrunde stellen. Eine Förderung kann nur einmal pro antragstellendem Mitglied und Geschäftsjahr bewilligt werden.

Dies gilt auch für Anträge mehrerer Antragsteller für dasselbe Werk. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, andere Werkbeteiligte vorab darüber zu informieren, wenn eine Antragstellung geplant ist.

Ein Antrag auf Basisförderung kann gestellt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Werkanmeldung muss innerhalb der letzten zwei Jahre bei der GEMA erfolgt sein. Stichtag ist der Beginn der jeweiligen Förderrunde.
  • Das Werk muss auf kommerziellen Online-Plattformen wie z.B. YouTube oder Spotify veröffentlicht sein. Die ausschließliche Veröffentlichung auf einer privaten Website ist nicht ausreichend.
  • Werke, die von einer KI erstellt wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Der/Die Antragsteller/-in muss einen Mindestanteil von 10 % am Werk besitzen.
  • Am Werk dürfen maximal 10 Berechtigte beteiligt sein.
  • Das antragstellende Mitglied muss in dem der Antragstellung vorausgehenden Geschäftsjahr Aufkommen in den Sparten GOP, MOD D und/oder MOD S erwirtschaftet haben.
  • Das Aufkommen aller Beteiligten für das Werk in GOP- und MOD-Sparten darf in dem der Antragstellung vorausgehenden Geschäftsjahr maximal 1.000 Euro betragen.
1. Runde Basisförderung: 04.05. - 17.05.2026
2. Runde Basisförderung: 05.10. - 18.10.2026
 

Mit Beginn der 2. Runde der Basisförderung (Start: 03.11.) werden die FW-Icons im Bereich "Mein Repertoire" sichtbar. Mehr Informationen zur Anmeldung in unserer Benutzerhilfe. 

Für die 1. Förderrunde gilt: ab dem 02.06.2025 (abgeschlossen)
Für die 2. Förderrunde gilt: ab dem 03.11.2025 (abgeschlossen)
 

Sobald die für die Förderrunden zur Verfügung stehenden Mittel erschöpft sind, können keine weiteren Anträge bewilligt werden.

Anträge auf Basisförderung sind ausschließlich über das Onlineportal der GEMA einzureichen. Unsere Teilnahmebedingungen sehen dazu wie folgt aus.

Wie genau die Beantragung der Förderung im Onlineportal erfolgt, können Sie unserer Benutzerhilfe entnehmen.

Die Fördersumme beträgt 2.000 Euro pro Werk und wird anteilig an alle am Werk beteiligten GEMA Mitglieder entsprechend ihrem jeweiligen Anteil (Sharepicture) aufgeteilt. Die Auszahlung erfolgt auf das jeweilige Mitgliedskonto, sodass die Fördersumme unter Umständen mit bestehenden Minussalden, Abtretungen o.ä. verrechnet wird.

Die Fördersumme wird für alle Antragstellenden nach Prüfung der Anträge einheitlich im Anschluss an die Förderrunde auf das Mitgliedskonto ausbezahlt.

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt durch eine unabhängige Jury. Diese entscheidet in geheimer Abstimmung und in wechselnder Besetzung. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Sobald die für eine Förderrunde vorgesehenen Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Anträge bewilligt werden.

Wenn Sie die Jury genauer kennenlernen möchten, werfen Sie gerne einen Blick auf: Die Jury stellt sich vor.

Den Hinweis, dass Verlage automatisch über die Details der ausgeschütteten Fördersummen informiert werden möchten, haben wir aufgenommen.

Wir können diese automatische Information jedoch leider nicht zum nächsten Ausschüttungstermin der Basisförderung umsetzen. Verlage, die eine nach Werken aufgeschlüsselte Übersicht der ausgeschütteten Fördersumme benötigen, können diese jederzeit per E-Mail anfordern.

Bitte senden Sie dazu eine kurze Nachricht mit Angabe der Hauptkontonummer bzw. Beteiligtennummer an kulturfoerderung-online@gema.de.  Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Haben Sie weitere Fragen zur Basisförderung?

Werfen Sie gerne einen Blick auf unsere FAQ Kulturfonds Online. Wenn Sie hier Ihre Antworten nicht finden,
dann schreiben Sie uns eine E-Mail an: kulturfoerderung-online@gema.de.

Die schnelle Hilfe!

In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.

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