So geht unser Wertungsverfahren

Es gibt getrennte Wertungsverfahren für den U- und den E-Bereich. Dabei handelt sich um ein aufkommensbezogenes Zuschlagsverfahren, das auf einem Punktesystem basiert.

Mitglieder und deren Rechtsnachfolger im Sinne der Wertungs-verfahren erhalten Punkte basierend auf der Dauer ihrer Mitgliedschaft, den ausbezahlten Tantiemen in wertungsrelevanten Sparten (Aufkommen) sowie für ihr Gesamtschaffen. Die Bewertung des Gesamtschaffens erfolgt durch den Wertungsausschuss, ein von der Mitgliederversammlung gewähltes Gremium aus GEMA Mitgliedern. Die finanzielle Zuwendung, die Mitglieder und deren Rechtsnachfolger erhalten, hängt direkt von der Höhe dieser Punkte ab.*

Zusätzlich können die Wertungsausschüsse gesondert Gelder aus dem sogenannten Ausgleichsfonds vergeben. Näheres dazu erfahren Sie auch in unseren Infoblättern zu den Wertungsverfahren. 

Das finden Sie kompliziert? Ja, das ist es, aber wenn Sie als Mitglied die Voraussetzungen erfüllen, nehmen Sie automatisch an den Wertungsverfahren teil. Sie müssen nichts beantragen. 

*Das Wertungsverfahren der Verlegerschaft in der Sparte E basiert ausschließlich auf den ausgezahlten Tantiemen. Eine Punktevergabe findet nicht statt. 

Aktuelle Informationen zum Corona-Ausgleich

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 sind nun auch in den Ausschüttungen in den Wertungsverfahren spürbar. Daher werden für diese Geschäftsjahre im Rahmen des jeweiligen Wertungsverfahrens Mittel für Maßnahmen zum Ausgleich der durch die Corona- Pandemie entstandenen Härten zur Verfügung gestellt („Corona-Ausgleich“).

Hierzu werden die für den Corona- Ausgleich benötigten Gelder jeweils vorab aus dem für das jeweilige Wertungsverfahren im betreffenden Wertungsgeschäftsjahr für die einzelnen Berufsgruppen zur Verfügung stehenden Mitteln abgezogen. Der Corona-Ausgleich wird als Zuschlag zum 01.10. gezahlt. Für die Berechnung des Zuschlags wird ermittelt, inwieweit (je nach Wertungsverfahren) das Durchschnittsaufkommen bzw. die Punkte aus den Live-Sparten der Wertungsgeschäftsjahre 2018 bis 2020 gegenüber dem Aufkommen bzw. der Punkte in den Live-Sparten im Geschäftsjahr 2021 gesunken ist. Diese Differenz wird zu 50 % durch die Zuschlagszahlung ausgeglichen. Kein Mitglied erhält jedoch im Rahmen des Corona-Ausgleichs einen Betrag, der den für das Mitglied ermittelten fiktiven Rückgang des Wertungszuschlags übersteigt.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Wertung unter w@gema.de gerne zur Verfügung.

Infoblätter zu den Wertungsverfahren

Eine kompakte Übersicht zu den verschiedenen Wertungsverfahren finden Sie in den entsprechenden Informationsblättern.

Weitere Informationen

Regeln der einzelnen Wertungsverfahren

Die genauen Regeln der einzelnen Wertungsverfahren finden Sie in den Geschäftsordnungen der Wertungsverfahren gemäß des aktuellen GEMA Jahrbuchs.

Kontakt
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Wertung unter w@gema.de gerne zur Verfügung.

Die schnelle Hilfe!

In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.

Schematische Darstellung des Hilfecenters