Zwei Männer im Gespräch, umgeben von anderen Personen, vor einem roten Bildschirm im Hintergrund.
Mitgliederversammlung 2026

Mitgliederanträge

Mitgliederanträge für die Tagesordnung können gemäß den satzungsmäßigen Bestimmungen bis zum 10. März 2026, 24 Uhr bei der GEMA eingereicht werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Mitgliederanträge bis zum 13. Januar 2026 zur Prüfung einzureichen.  

Bitte schicke Mitgliederanträge per Post an GEMA, Rechtsabteilung, Rosenheimer Straße 11, 81667 München, oder per E-Mail als PDF an antrag.mitgliederversammlung@gema.de

1. Mitglieder können Anträge an die Mitgliederversammlung stellen. Hierbei ist Folgendes zu beachten:

Voraussetzungen  

  • mindestens zehn Unterschriften von ordentlichen Mitgliedern und/oder Delegierten der außerordentlichen Mitglieder, die den Antrag unterstützen  
  • Namen, Mitgliedsnummern + Firmierungen angeben 
  • Bitte inhaltlich identische Anträge zusammenfassen! 

Ebenfalls hilfreich: Nennung einer Ansprechperson für Rückfragen 

Bis wann?  

Dienstag, den 10. März 2026, 24 Uhr 
Achtung: Verspätet eingegangene Anträge dürfen wir leider nicht akzeptieren! 

Wohin mit den Anträgen? 

Per E-Mail als PDF an antrag.mitgliederversammlung@gema.de oder per Post an GEMA, Rechtsabteilung, Rosenheimer Straße 11, 81667 München 

2. Mitglieder haben auch die Möglichkeit, der GEMA Antragsentwürfe vorab zur Prüfung vorzulegen.

Voraussetzungen  

  • mindestens 20 Unterschriften von ordentlichen Mitgliedern und/oder Delegierten der außerordentlichen Mitglieder, welche den Antrag unterstützen 
  • Namen, Mitgliedsnummern + Firmierungen angeben 
  • Begründung des Antragsentwurfs 
  • Nennung einer Ansprechperson 

Bis wann?  

Dienstag, den 13. Januar 2026, 24 Uhr 

Wie?  

Per E-Mail als PDF an antrag.mitgliederversammlung@gema.de oder per Post an GEMA, Rechtsabteilung, Rosenheimer Straße 11, 81667 München 

Prüfung  

Erfolgt innerhalb von sechs Wochen ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen. 

Antragsprüfung

Mitglieder haben auch die Möglichkeit, der GEMA Antragsentwürfe vorab zur Prüfung vorzulegen. 

Voraussetzungen  

  • mindestens 20 Unterschriften von ordentlichen Mitgliedern und/oder Delegierten der außerordentlichen Mitglieder, welche den Antrag unterstützen 
  • Namen, Mitgliedsnummern + Firmierungen angeben 
  • Begründung des Antragsentwurfs 
  • Nennung einer Ansprechperson 

Bis wann?  

Dienstag, den 21. Januar 2025, 24 Uhr 

Wie?  

Per E-Mail als PDF an antrag.mitgliederversammlung@gema.de oder per Post an GEMA, Rechtsabteilung, Rosenheimer Straße 11, 81667 München 

Prüfung  

Erfolgt innerhalb von sechs Wochen ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen. 

Wahl des Wahlausschusses

In der Mitgliederversammlung 2023 werden die Mitglieder des Wahlausschusses neu gewählt. Im Folgenden finden Sie Kurzporträts der Kandidierenden.