Zuschlagsverteilung gesetzliche Vergütungsansprüche (GVA)

Regelmäßige Ausschüttung zum 01.04.2021

Sehr geehrtes Mitglied,

Ihre Ausschüttung mit Buchungszeitraum bis 01.04.2021 kann im Beleg „Gutschrift zu Kontoauszug“ Zuschlagspositionen ZPUE enthalten:

ZPUE: Hierbei handelt es sich um Zuschläge aus dem Inkasso der „Zentralstelle für private Überspielungsrechte“ (ZPÜ) für private Vervielfältigungen. Diese werden auf bereits abgerechnete Lizenzvergütungen für das Geschäftsjahr 2019 in den Sparten PHO VR, MOD D, MOD D VR, MOD S, MOD S VR, FS, FS VR, R, R VR, T FS und T FS VR verteilt (§25 Verteilungsplan).

Der gerundete, durchschnittliche prozentuale Zuschlagssatz pro Sparte beträgt:
 

FS, T FS
FS VR, T FS VR
MOD D
MOD D VR
MOD S
MOD S VR
PHO VR
R
R VR
8,61%
14,60%
331,65%
329,80%
17,51%
18,28%
72,11%
10,20%
27,73%


Ebenso gibt es Zuschlagspositionen für ZBT/ZVV und UWI.  Sie können anhand der unten genannten Sparten erkennen, ob es sich um einen ZBT/ZVV- oder um einen UWI-Zuschlag handelt.

ZBT/ZVV: Hierbei handelt es sich um Zuschläge aus dem Inkasso der „Zentralstelle Bibliothekstantieme“ (ZBT) für das Verleihen durch Bibliotheken und andere Einrichtungen sowie aus dem Inkasso der „Zentralstelle für Videovermietung“ (ZVV) für die Vermietung von Bildtonträgern. Diese werden auf bereits abgerechnete Lizenzvergütungen für das Geschäftsjahr 2019 in den Sparten BT VR, PHO VR, FS VR, T FS VR und R VR verteilt (§§22, 23 Verteilungsplan).

Der gerundete, durchschnittliche prozentuale Zuschlagssatz pro Sparte beträgt:
 

BT VR
FS VR, T FS VR
MOD D
MOD D VR
5,80%
0,29%
2,35%
1,13%


UWI: Hierbei handelt es sich um Zuschläge aus dem Inkasso für gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen auf bereits abgerechnete Lizenzvergütungen für das Geschäftsjahr 2019 in den Sparten MOD S, MOD S VR, VOD S und VOD S VR (§24 Verteilungsplan).

Der gerundete, durchschnittliche prozentuale Zuschlagssatz pro Sparte beträgt:
 

MOD S
MOD S VR
VOD S
VOD S VR
1,56%
1,63%
0,55%
0,60%


Da es sich bei den Zuschlägen um Erträge aus der Geltendmachung von gesetzlichen Vergütungsansprüchen handelt, wurden für die Berechnung die Ergebnisse des elektronischen Bestätigungsverfahrens (EBV) mit Stand 22.01.2021 berücksichtigt.

Zum 01.06.2021 erfolgt eine weitere, außerordentliche Zuschlagsverteilung für gesetzliche Vergütungsansprüche (GVA). Diese bezieht sich auf Altzeiträume und wird entsprechend als Zuschlag auf relevante Aufkommen für zurückliegende Geschäftsjahre verteilt. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Telefon: 030 / 21245-600  (Montag – Donnerstag 9.00 bis 17.00 Uhr, Freitag 9.00 bis 16.00 Uhr)
E-Mail: vra-service@gema.de

Mit freundlichen Grüßen

Ihre GEMA

Die schnelle Hilfe!

In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.

Schematische Darstellung des Hilfecenters