TV Monitoring System

Monitoring der öffentlich-rechtlichen Sender

ARD, ZDF und Deutschlandradio haben die niederländische Firma SoundAware beauftragt, das Meldesystem bereitzustellen und zu betreiben. Zum Einsatz kommt die sogenannte „Audiofingerprint-Technologie“.

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Dienstleisterwechsel bei den öffentlich-rechtlichen Sendern

Die öffentlich-rechtlichen Sender haben sich für einen neuen Monitoring-Dienstleister entschieden: SoundAware übernimmt für Nutzungen ab dem 01.03.2024 die Musikmeldungen für ARD, ZDF und Deutschlandradio an die GEMA und die GVL und löst damit den spanischen Monitoring-Dienstleister BMAT ab.

Alle Informationen zum Dienstleisterwechsel

Wie funktioniert das Monitoring-Meldeverfahren?

Das Sendesignal wird mittels Audio-Monitoring-Technologie ausgewertet. Für die in den Sendungen eingesetzte Musik werden dafür Audiofingerprinting-Dateien erstellt. Alle Audiofingerprinting-Dateien werden daraufhin mit den in der Referenzdatenbank gespeicherten Audiofingerprints verglichen. Stimmen diese überein, werden automatisch die Metadaten des Audiofingerprints aus der Referenzdatenbank, zusammen mit den Programmdaten der Sendung, in eine Nutzungsmeldung übernommen und an die GEMA und GVL weitergeleitet.

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Frau und Mann vor Bildschirm mit Keyboard

Warum ist es wichtig, dass GEMA Mitglieder die Aufnahmen ihrer Werke hochladen?

Der Upload von Aufnahmen Ihrer Werke stellt insbesondere bei nicht kommerziell veröffentlichter Musik (Auftragskompositionen, Production Music, etc.) sicher, dass diese Werke beim Monitoring-Verfahren erkannt werden und in den Nutzungsmeldungen der Sender enthalten sind. Der Upload ist somit für Sie eine wichtige Grundlage, um Ausschüttungen zu erhalten. Sollte Ihnen ein Soundfile nicht vorliegen, ist der Rundfunkveranstalter weiterhin in der Verantwortung, die Musiknutzung zu melden.

Es ist nicht zwingend erforderlich, kommerzielle Musik (wie z. B. auf Tonträgern veröffentlichte Musik) hochzuladen, da diese dem Monitoring-Dienstleister in der Regel bereits vorliegt.

Wo können die Aufnahmen hochgeladen werden?

GEMA Mitglieder (Urheber/-innen und Verlage) sowie Musiknutzer/-innen können den GEMA Soundfile Upload nutzen.

Nach dem Upload und der Freigabe für das „Monitoring von Musiknutzungen in Fernseh- und Hörfunk-Programmen“ werden die Soundfiles sofort an das neue Meldesystem von ARD, ZDF und DLR bzw. an den Monitoring-Dienstleister übertragen.

Zum GEMA Soundfile Upload

FAQ – häufige Fragen zum Monitoring

Der Upload soll im Dateiformat WAV (PCM, 16Bit/48 bzw. 44,1 kHz) oder mp3 (320 kbps) erfolgen.

Soundfiles zu Auftragskompositionen sollten bis spätestens 14 Tage vor Ausstrahlung hochgeladen werden. Davor sollte das musikalische Werk schnellstmöglich bei der GEMA angemeldet werden. Damit ist sichergestellt, dass Ihre Musik im regelmäßigen Monitoringprozess für das Meldeverfahren erkannt und die Nutzung zeitnah gemeldet werden kann. Nur so kann die GEMA die Daten pünktlich zum Verteilungstermin verarbeiten. Erfolgen Werkanmeldung und Soundfile Upload zu spät, kann es passieren, dass die Daten erst in eine spätere Verteilung einfließen können.

Ja, alle im GEMA Soundfile Upload hochgeladenen Soundfiles stehen SoundAware zur Verfügung und werden für das Monitoring von ARD, ZDF und Deutschlandradio eingesetzt. SoundAware ist seit Mitte 2023 an den GEMA Soundfile Upload angebunden und erhält damit Zugriff auf alle bei der GEMA hochgeladen Soundfiles und deren Metadaten.

Nein. Soundfiles, die ausschließlich beim Monitoring-Dienstleister BMAT hochgeladen wurden, werden nicht übertragen und stehen SoundAware nicht zur Verfügung. Bitte laden Sie die betreffenden Soundfiles umgehend im GEMA Soundfile Upload hoch.

Neben dem direkten Upload über die Benutzeroberfläche gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Upload über die Anbindung der Soundfile API
  • Nutzung des CSV-Uploads
  • Upload durch externe Dienstleister wie ALV oder Harvest Media

Nein, ein direkter Upload bei der Firma SoundAware ist für GEMA Mitglieder nicht vorgesehen. Dafür steht der GEMA Soundfile Upload zur Verfügung.

Wir empfehlen, die Aufnahmen zusätzlich im GEMA Soundfile Upload hochzuladen, damit die aktuellen Metadaten der korrespondierenden Werkanmeldung beim Monitoring Dienstleister vorliegen.

Um Tantiemen ausschütten zu können, müssen wir wissen, wer mit welchen Anteilen an einem Werk beteiligt ist. Diese Informationen erhalten wir über die Werkanmeldung, die den angemeldeten Werken auch eine Werknummer zuordnet. So können wir den Monitoring-Dienstleistern nicht nur Soundfiles, sondern auch die dazugehörigen Metadaten aus der GEMA Werkdatenbank mitliefern. Dies erhöht die automatische Verarbeitung der eingehenden Nutzungsmeldungen bei der GEMA.

Die Sender bzw. der Produzent / die Produzentin sind verpflichtet, den Upload von modifizierten Soundfiles durchzuführen.

Das Meldesystem basiert auf der Unterstützung durch Monitoring-Technologie. Die öffentlich-rechtlichen Sender generieren die Meldungen für die GEMA auf unterschiedlichen Wegen:

Für Nutzungen kommerzieller Musik sowie von Produktions- und Auftragsmusik werden die Meldungen regelmäßig mittels Audiofingerprint-Technologie generiert. Soweit dem Monitoring-Dienstleister das jeweilige Soundfile vorliegt, kann eine automatische Erkennung erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass das Soundfile in einem der Soundfile Upload Portale (GEMA, ARD oder ZDF) hochgeladen wurde und dass es den geltenden qualitativen Anforderungen entspricht.

Für filmische Produktionen, die bereits Gegenstand früherer GEMA-Verteilungen waren, können die Sender auf eine Erkennung durch das Monitoring-Verfahren verzichten, wenn sie bereits auf Basis des Identifikators der GEMA (sog. AVW-Nummer) Meldungen erzeugen können. Die GEMA liefert AVW-Nummern (GEMA Identifikator) an ARD und ZDF für filmische Produktionen mit hohem Wiederholungs- bzw. Übernahmepotential durch andere Sendeanstalten, auf deren Basis die Nutzungsmeldungen von den Sendern erstellt werden.

Die Bereitstellung der Daten für Live und Live-Mittschnitte aller Genres im Hörfunk und Fernsehen wird durch die Sender sichergestellt.

Eine manuelle Nacharbeit durch die Sender bei unerkannten Musiknutzungen im gemeinsamen Musikmeldesystem der öffentlich-rechtlichen Sender unterstützt die Meldungen.

Das Monitoring-Verfahren ermittelt die tatsächlich genutzte Werklänge. Diese wird der GEMA in der Sendemeldung angezeigt und bei der Ermittlung der Ausschüttungssumme zu Grunde gelegt.
 

Die Reklamationsregeln des GEMA Verteilungsplans bleiben unberührt.

Für eine erfolgreiche Reklamationsbearbeitung und insbesondere für die Beteiligung an nachfolgenden Ausschüttungen ist es jedoch von essenzieller Bedeutung, dass GEMA Mitglieder spätestens mit der Reklamation das Soundfile hochladen. Dies gilt nicht nur für reklamierte Nutzungssachverhalte, die bereits in der aktuellen Ausschüttung Gegenstand des Monitoring-Verfahrens waren (insbesondere kommerzielle Musik, Produktions- und Auftragsmusik für Fernsehen und Hörfunk), sondern wird künftig auch für weitere Musiknutzungen durch die öffentlich-rechtlichen Sender relevant werden.

Laden Sie deshalb bitte, falls noch nicht geschehen, zu jedem reklamierten Werk das Soundfile hoch. Das geht am schnellsten über den Soundfile Upload in unserem Onlineportal.

Sollte Ihnen das Soundfile für die Nutzung Ihres Werkes nicht zugänglich sein, können Sie Ihre Ausschüttung auch ohne Soundfile Upload reklamieren.

Ihre Angaben werden von der GEMA, inklusive der hochgeladenen Soundfiles, zur Bearbeitung an die Sender weitergeleitet.

Weitere Informationen zur Reklamation
 

Kontakt für weitere Fragen

E-Mail: fingerprint@gema.de

Telefon: +49 (0) 30 58 9999 58

Weiterführende Informationen & Links

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