Elektronisches Bestätigungsverfahren (EBV)

Das EBV dient Verlagen dazu, gegenüber der GEMA Angaben zu machen, ob der/die Urheber/in der Beteiligung des Verlages an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen (z.B. ZPÜ-Ausschüttungen und Bibliothekstantieme) für zukünftige Ausschüttungen zugestimmt hat. Für die Beteiligung des Verlags an den Nutzungsrechten bedarf es keiner gesonderten Zustimmung der Urhebenden.

Nach § 27a des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) dürfen Verlage an den Ausschüttungen auf gesetzliche Vergütungsansprüche beteiligt werden, wenn der/die Urheber/in der Beteiligung nach der Veröffentlichung des Werkes oder bei der Werkanmeldung zugestimmt hat. Die gesetzliche Regelung findet sich in § 26 Abs. 5 des GEMA Verteilungsplans (VP) wieder. Das EBV ermöglicht, die Beteiligung des Verlages an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen nach der Werkanmeldung zu melden.

Bitte beachten Sie, dass die Übermittlung von Angaben im EBV nur für zukünftige Ausschüttungen berücksichtigt wird. Eine rückwirkende Beteiligung des Verlags an gesetzlichen Vergütungsansprüchen ist nicht möglich. Es gelten die Anmeldefristen.

Sie sind Subverleger/in ausländischen Repertoires? Auch als Subverlag können Sie über das EBV die Beteiligung an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen melden. Alternativ können Sie bereits bei der Anmeldung Ihres Subverlagsvertrags kennzeichnen, ob Ihnen der ausländische Vertragspartner die Beteiligung an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen eingeräumt hat.

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