
Basisförderung
Wir möchten Ihnen einen Überblick geben, wie Sie eine Basisförderung im Rahmen unseres Förderprogramms Kulturfonds Online erhalten können.
Sie möchten direkt einen Förderantrag stellen?
Melden Sie sich mit Ihrem Account im Onlineportal der GEMA an. Unter Services "Mein Repertoire" können Sie ganz einfach Ihren Förderantrag stellen. Wie genau die Beantragung erfolgt, entnehmen Sie gerne unserer Benutzerhilfe.
Wir schließen unsere erste Runde zur Basisförderung!
2.000 Anträge, 400 geförderte Werke – Das war die erste Runde der Basisförderung!
Wir freuen uns sehr über das große Interesse an unserer Basisförderung – vielen Dank für die zahlreichen Bewerbungen! Die Jury hatte dabei die Qual der Wahl und musste sich aus 2.000 eingegangen Anträgen für 400 Werke entscheiden.
Diese Werke erhielten nun eine Förderung von jeweils 2.500 Euro aus dem Fördertopf des Kulturfonds Online. Alle Antragsstellende wurden von uns schriftlich über den Erfolg ihrer Bewerbung informiert. Herzlichen Glückwunsch!
Ihre Bewerbung war in der letzten Förderrunde nicht erfolgreich? Oder Sie haben erst jetzt vom Kulturfonds Online erfahren? Kein Problem! Bewerben Sie sich einfach ab dem 03.11.2025 für die neue Förderrunde. Informationen zu den Voraussetzungen und Förderbedingungen finden Sie weiter unten in den FAQs. Die Jury freut sich schon jetzt auf Ihren Antrag. Wir wünschen viel Erfolg!
Voraussetzungen für eine Förderung
Förderberechtigt sind alle ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder der GEMA, die die Voraussetzungen (s.u.) erfüllen.
Die Förderung erfolgt ausschließlich werkbezogen. Jedes Mitglied kann pro Geschäftsjahr einen Antrag auf Förderung für ein Werk stellen. Jedes Werk darf nur einmal gefördert werden.
Dies gilt auch für Anträge mehrerer Antragsteller für dasselbe Werk. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, andere Werkbeteiligte vorab darüber zu informieren, wenn eine Antragstellung geplant ist.
Ein Antrag auf Basisförderung kann gestellt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Werkanmeldung muss innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgt sein. Stichtag ist der Beginn der jeweiligen Förderrunde.
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Das Werk muss auf kommerziellen Online-Plattformen wie z.B. YouTube oder Spotify veröffentlicht sein. Die ausschließliche Veröffentlichung auf einer privaten Website ist nicht ausreichend.
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Werke, die von einer KI erstellt wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
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Der/Die Antragsteller/-in muss einen Mindestanteil von 10% am Werk besitzen.
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Am Werk dürfen maximal 10 Berechtigte beteiligt sein.
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Das antragstellende Mitglied muss in dem der Antragstellung vorausgehenden Geschäftsjahr Aufkommen in den Sparten GOP, MOD D und/oder MOD S erwirtschaftet haben.
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Das Aufkommen aller Beteiligten für das Werk in GOP- und MOD-Sparten darf in dem der Antragstellung vorausgehenden Geschäftsjahr maximal 1.000 Euro betragen.
2. Förderrunde: ab 03.11.2025
Für die 2. Förderrunde gilt: ab dem 03.11.2025
Sobald die für die Förderrunde zur Verfügung stehenden Mittel erschöpft sind, können keine weiteren Anträge bewilligt werden.
Anträge auf Basisförderung sind ausschließlich über das Onlineportal der GEMA einzureichen. Unsere Teilnahmebedingungen sehen dazu wie folgt aus.
Wie genau die Beantragung der Förderung im Onlineportal erfolgt, können Sie unserer Benutzerhilfe entnehmen.
Die Fördersumme beträgt 2.500 Euro pro Werk und wird anteilig an alle am Werk beteiligten GEMA Mitglieder entsprechend ihrem jeweiligen Anteil aufgeteilt.
Die Fördersumme wird für alle Antragstellenden nach Prüfung der Anträge einheitlich im Anschluss an die Förderrunde auf das Mitgliedskonto ausbezahlt.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt durch eine unabhängige Jury. Diese entscheidet in geheimer Abstimmung und in wechselnder Besetzung. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Sobald die für eine Förderrunde vorgesehenen Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Anträge bewilligt werden.
Wenn Sie die Jury genauer kennenlernen möchten, werfen Sie gerne einen Blick auf: Die Jury stellt sich vor.