
Basisförderung
Die Teilnahmebedingungen gelten für das Förderjahr 2026.
Sie möchten direkt einen Förderantrag stellen?
Melden Sie sich mit Ihrem Account im Onlineportal der GEMA an. Unter Services "Mein Repertoire" können Sie ganz einfach Ihren Förderantrag stellen. Wie genau die Beantragung erfolgt, entnehmen Sie gerne unserer Benutzerhilfe.
Wir schließen unsere erste Runde zur Basisförderung!
Ab dem 04.05. startet die nächste Bewerbungsrunde für die Basisförderung!
Es ist wieder so weit - im Rahmen der Kulturförderung Online starten wir die nächste Basisförderung. GEMA Mitglieder erhalten die Möglichkeit, eine Einzelförderung für ihre kulturell bedeutenden Werke und Leistungen zu beantragen.
Die Antragstellung ist vom 04.05. bis 17.05. im Onlineportal der GEMA möglich. Anschließend wird die Jury die Anträge nach Eingang bewerten. Die ersten 400 von der Jury positiv beschiedenen Anträge werden mit 2.000 EUR gefördert. Die Ausschüttung erfolgt werkanteilsbezogen an alle am Werk beteiligten GEMA Mitglieder.
Ausführliche Informationen sind unseren aktuellen Teilnahmebedingungen und FAQ auf dieser Seiten zu entnehmen.
Machen Sie mit und bewerben Sie sich - viel Erfolg!
Voraussetzungen für eine Förderung
Förderberechtigt sind alle ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder der GEMA, die die Voraussetzungen (s.u.) erfüllen.
Die Förderung erfolgt ausschließlich werkbezogen. Jedes Mitglied kann pro Geschäftsjahr einen Antrag auf Förderung für ein Werk stellen. Jedes Werk darf nur einmal gefördert werden.
Dies gilt auch für Anträge mehrerer Antragsteller für dasselbe Werk. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, andere Werkbeteiligte vorab darüber zu informieren, wenn eine Antragstellung geplant ist.
Ein Antrag auf Basisförderung kann gestellt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Werkanmeldung muss innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgt sein. Stichtag ist der Beginn der jeweiligen Förderrunde.
- Das Werk muss auf kommerziellen Online-Plattformen wie z.B. YouTube oder Spotify veröffentlicht sein. Die ausschließliche Veröffentlichung auf einer privaten Website ist nicht ausreichend.
- Werke, die von einer KI erstellt wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Der/Die Antragsteller/-in muss einen Mindestanteil von 10% am Werk besitzen.
- Am Werk dürfen maximal 10 Berechtigte beteiligt sein.
- Das antragstellende Mitglied muss in dem der Antragstellung vorausgehenden Geschäftsjahr Aufkommen in den Sparten GOP, MOD D und/oder MOD S erwirtschaftet haben.
- Das Aufkommen aller Beteiligten für das Werk in GOP- und MOD-Sparten darf in dem der Antragstellung vorausgehenden Geschäftsjahr maximal 1.000 Euro betragen.
Mit Beginn der 2. Runde der Basisförderung (Start: 03.11.) werden die FW-Icons im Bereich "Mein Repertoire" sichtbar. Mehr Informationen zur Anmeldung in unserer Benutzerhilfe.
Für die 2. Förderrunde gilt: ab dem 03.11.2025 (abgeschlossen)
Sobald die für die Förderrunden zur Verfügung stehenden Mittel erschöpft sind, können keine weiteren Anträge bewilligt werden.
Anträge auf Basisförderung sind ausschließlich über das Onlineportal der GEMA einzureichen. Unsere Teilnahmebedingungen sehen dazu wie folgt aus.
Wie genau die Beantragung der Förderung im Onlineportal erfolgt, können Sie unserer Benutzerhilfe entnehmen.
Die Fördersumme beträgt 2.000 Euro pro Werk und wird anteilig an alle am Werk beteiligten GEMA Mitglieder entsprechend ihrem jeweiligen Anteil (Sharepicture) aufgeteilt. Die Auszahlung erfolgt auf das jeweilige Mitgliedskonto, sodass die Fördersumme unter Umständen mit bestehenden Minussalden, Abtretungen o.ä. verrechnet wird.
Die Fördersumme wird für alle Antragstellenden nach Prüfung der Anträge einheitlich im Anschluss an die Förderrunde auf das Mitgliedskonto ausbezahlt.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt durch eine unabhängige Jury. Diese entscheidet in geheimer Abstimmung und in wechselnder Besetzung. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Sobald die für eine Förderrunde vorgesehenen Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Anträge bewilligt werden.
Wenn Sie die Jury genauer kennenlernen möchten, werfen Sie gerne einen Blick auf: Die Jury stellt sich vor.
Den Hinweis, dass Verlage automatisch über die Details der ausgeschütteten Fördersummen informiert werden möchten, haben wir aufgenommen.
Wir können diese automatische Information jedoch leider nicht zum nächsten Ausschüttungstermin der Basisförderung umsetzen. Verlage, die eine nach Werken aufgeschlüsselte Übersicht der ausgeschütteten Fördersumme benötigen, können diese jederzeit per E-Mail anfordern.
Bitte senden Sie dazu eine kurze Nachricht mit Angabe der Hauptkontonummer bzw. Beteiligtennummer an kulturfoerderung-online@gema.de. Vielen Dank für Ihr Verständnis.