
Basisförderung
Voraussetzungen für eine Förderung
Förderberechtigt sind alle ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder der GEMA, die die Voraussetzungen (s.u.) erfüllen.
Die Förderung erfolgt ausschließlich werkbezogen. Jedes Mitglied kann pro Geschäftsjahr einen Antrag auf Förderung für ein Werk stellen. Jedes Werk darf nur einmal gefördert werden.
Dies gilt auch für Anträge mehrerer Antragsteller für dasselbe Werk. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, andere Werkbeteiligte vorab darüber zu informieren, wenn eine Antragstellung geplant ist.
Ein Antrag auf Basisförderung kann gestellt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Werkanmeldung muss innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgt sein. Stichtag ist der Beginn der jeweiligen Förderrunde.
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Das Werk muss auf kommerziellen Online-Plattformen verfügbar sein, z.B. YouTube oder Spotify. Die ausschließliche Verfügbarkeit auf einer privaten Website ist nicht ausreichend.
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Werke, die von einer KI erstellt wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
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Der/Die Antragsteller/-in muss einen Mindestanteil von 10 % am Werk besitzen.
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Am Werk dürfen maximal 10 Berechtigte beteiligt sein.
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Das antragstellende Mitglied muss in dem der Antragstellung vorausgehenden Geschäftsjahr Aufkommen in den Sparten GOP, MOD D und/oder MOD S erwirtschaftet haben.
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Das Aufkommen aller Beteiligten für das Werk in GOP- und MOD-Sparten darf in dem der Antragstellung vorausgehenden Geschäftsjahr maximal 1.000 Euro betragen.
Für die 2. Förderrunde gilt: ab dem 02.11.2025
Sobald die für die Förderrunde zur Verfügung stehenden Mittel erschöpft sind, können keine weiteren Anträge bewilligt werden.
Anträge auf Basisförderung sind ausschließlich über das Onlineportal der GEMA einzureichen. Unsere Teilnahmebedingungen sehen dazu wie folgt aus.
Wie genau die Beantragung der Förderung im Onlineportal erfolgt, werden wir Ihnen in einem Handbuch zum Starttermin (02.06.) bereitstellen.
Die Fördersumme wird für alle Antragstellenden nach Prüfung der Anträge einheitlich im Anschluss an die Förderrunde auf das Mitgliedskonto ausbezahlt.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt durch eine unabhängige Jury. Diese entscheidet in geheimer Abstimmung und in wechselnder Besetzung. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Sobald die für eine Förderrunde vorgesehenen Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Anträge bewilligt werden.
Wenn Sie die Jury genauer kennenlernen möchten, werfen Sie gerne einen Blick auf: Die Jury stellt sich vor.