Radio, TV und Film
Radio, TV und Film
Ob im Radio, TV oder bei der Filmvorführung: Erst die Musik belebt das Programm. Davon profitieren selbstverständlich auch unsere Mitglieder. Für Musik in den genannten Medien erhalten wir Lizenzeinnahmen, die wir an unsere Mitglieder auszahlen. Wie genau, erfahren Sie hier.
Weitere Hinweise
Bereits seit drei Jahren erfolgt die Ausschüttung der GEMA in den Sparten des Senderechts für Nutzungen der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio (Fernsehen und Hörfunk) auf der Grundlage von Meldungen, die die Sender mit Unterstützung von Monitoring-Technologie erstellt haben.
In intensiven Analysen, Austausch- und Arbeitstreffen haben die GEMA und die öffentlich-rechtlichen Sender die bestehenden Herausforderungen des Monitoring-gestützten Meldeverfahrens herausgearbeitet. Im Ergebnis wurden die Erfordernisse und nächsten Schritte zur Optimierung und Weiterentwicklung identifiziert.
Sender und GEMA haben gemeinsam das Ziel, in intensiver Zusammenarbeit auf die Verbesserung der Melde- und Ausschüttungsqualität zugunsten der Musikschaffenden hinzuwirken. Wichtige Themenfelder sind dabei u.a. der Prozess zum Upload von Soundfiles und die Optimierung der Erkennungsqualität beim Monitoring-Dienstleister BMAT.
Unter anderem bei Sounddesigns und Jingles im Bereich der öffentlich-rechtlichen Hörfunkwellen konnten deutliche Verbesserungen erzielt werden, indem intensiv an der Sendesignal-Abtastung gearbeitet wurde. Das Resultat ist messbar: Die Qualität der Meldungen ist hier seit September 2021 signifikant gestiegen.
Wenn Sie mehr über Musikerkennung durch Monitoring der Sender und zum Soundfile Upload der GEMA erfahren möchten, schauen Sie bitte hier.
Bei einer fehlenden oder fehlerhaften Ausschüttung Ihrer Musiknutzungen, können Sie hier nachlesen, was bei einer Reklamation wichtig ist und wie Sie diese schnell und einfach bei uns einreichen können.
Anträge auf Verrechnung im Senderecht (TV und Radio) für Sender unter Programmverrechnungsgrenze richten Sie bitte an die zuständige Abteilung Verteilung Sendung und Online (vts@gema.de).
Was Sie dabei beachten müssen und alle weiteren Informationen dazu finden Sie unter Antrag auf Verrechnung in unserem Verteilungsplan.