Unsere Ausschüttungen zum 01.11.2024

Nachverrechnungen in den Live-& Wiedergabesparten
Zum 01.11.2024 schütten wir insbesondere Nutzungen aus, die zum Termin der Hauptverteilung in den Live- und Wiedergabesparten (01.06.2024) noch nicht ausgeschüttet werden konnten. Die Ausschüttung umfasst in diesem Jahr ein Volumen von rund 11,9 Mio. Euro.
Gerne weisen wir nochmal darauf hin, dass Sie in Ihren Aufstellungen möglicherweise Angaben zu Nutzungen unter der Bezeichnung MD finden. Mit diesem Kürzel - es handelt sich nicht um eine neue Sparte - weisen wir Nutzungen der „Musikwiedergaben Direktverteilung“ aus, die gemäß § 130 des Verteilungsplans verteilt werden. Bis zum 01.11.2022 wurden diese Nutzungen in den Detailaufstellungen unter der Sparte UD geführt.
Zuschlagsverteilung an Bearbeiter für geschützte Werke im Vervielfältigungsrecht
Die GEMA verteilt zum 01.11.2024 erstmalig einen Zuschlag an Bearbeiter für die Nutzung der Rechte der Vervielfältigung und Verbreitung geschützter Werke.
Näheres hierzu finden Sie im Informationsblatt.

Ankündigung für die Gemischten Online Plattformen
(GOP-Zuschlag bzw. Vergabe des Herstellungsrechts):
Wir möchten darüber informieren, dass die Ausschüttungen der Sparten GOP & GOP VR (Zuschlag GOP sowie Zuschlag Herstellungsrecht) am 01.01.2025 stattfinden. Abrechnungszeitraum ist jeweils das Geschäftsjahr 2023.
Unsere Ausschüttungen zum 01.10.2026
Es ist GEMA Pay Day!
Schon aufs Konto geschaut? Zum 1. Oktober ist es wieder so weit: Die GEMA hat insgesamt 180,5 Mio. Euro an ihre Mitglieder ausgezahlt. Ausschüttungsberechtigt sind alle, die ein Aufkommen in den Bereichen Online, Ausland und Kulturelle Förderung haben.
Auf unserer Song Economy-Seite geben wir einen Überblick, in welchen Sparten wie viel ausgeschüttet wurde, wie viel Musikschaffende davon profitieren und welche Songs am meisten im Geschäftsjahr 2024 eingespielt haben.
Interesse geweckt? Dann gibt es hier den Deep Dive.
Frühere Auszahlungen, mehr Transparenz: Die neue Festivalverteilung ist da
Mit der ersten Ausschüttung ist die neue Festivalverteilung erfolgreich gestartet. Zum 01. Oktober wurden rund 3 Mio. Euro ausgeschüttet. Berücksichtigt werden konnten dabei 21 Festivals, 779 Setlists und insgesamt 10.303 Werknutzungen.
Kreativschaffende profitieren direkt von der neuen Festivalverteilung, denn Erlöse aus Festivals mit Einnahmen von mehr als 10.000 Euro werden nun deutlich früher ausgezahlt. Gleichzeitig wird die Verteilung durch ausführlichere Detailaufstellungen nachvollziehbarer und durch die Berücksichtigung von möglichen Headlinern leistungsgerechter.
Verteilungsgrundlage sind Monitoringdaten und Setlists. Angaben, etwa zu Line-ups, Headlinern oder Setlists, hat die GEMA direkt bei den Veranstaltern eingeholt. Bei einigen Festivals lagen noch nicht alle erforderlichen Informationen oder Voraussetzungen vor. Diese werden dann bei den kommenden Ausschüttungsterminen berücksichtigt. Der nächste Termin ist der 01. Januar 2027.
Im GEMA Onlineportal unter der Kachel "Festivalverteilung" finden Sie eine Liste der Festivals mit Monitoring sowie ab dem 01. Oktober 2026 eine Übersicht der bisher verteilten und noch nicht verteilten Festivals. So können Sie den Bearbeitungsstand jederzeit nachvollziehen. Für bereits verteilte Festivals sind Reklamationen innerhalb von neun Monaten möglich.
Sie möchten mehr über die Festivalverteilung erfahren? Dann werfen Sie gerne einen Blick auf unsere Themenseite.


Online Sparten
Zum 01.10. erhalten Sie eine Ausschüttung für die Nutzung Ihrer Werke in unseren Online-Bereichen:
-
Music on Demand (Streaming & Download)
-
Video on Demand (Streaming & Download)
-
Social Media Plattformen
Informationen darüber, welche Streaming- und Download-Plattformen sowie welche Nutzungszeiträume in dieser Verteilung berücksichtigt wurden, finden Sie hier.
Music on Demand: Streaming & Download
Die Music on Demand-Sparten umfassen paneuropäische Nutzungen. Nutzungen außerhalb Paneuropas werden von unseren Schwestergesellschaften lizenziert und in den Auslandssparten A und A VR an unsere Mitglieder ausgeschüttet.
Besonders erfreulich ist, in dieser Ausschüttung werden Tonies-Nutzungen (Musik) in der Sparte MOD D berücksichtigt. Ausschüttungsberechtigte Mitglieder erhalten Auszahlungen für die Jahre 2018 bis 2022.
Weitere Informationen zur Ausschüttung finden Sie in folgenden Beiblättern als Download zu MOD S und MOD D sowie zur Verteilung auf gema.de unter Music on Demand.


Video on Demand: Streaming & Download
Hierzu zählen Musiknutzungen in Filmen und Serien auf Plattformen wie Netflix, Amazon Prime Video oder Disney+. Erfasst werden dabei ausschließlich Nutzungen in Deutschland. Einnahmen aus Nutzungen im Ausland werden über die zuständigen Schwestergesellschaften abgerechnet und anschließend über die Auslandssparten an die berechtigten Mitglieder ausgeschüttet.
Für Amazon Prime (Abo) werden in dieser Ausschüttung die Musiknutzungen aus VOD S für den Zeitraum April bis Dezember 2025 berücksichtigt.
Weitere Informationen zur Ausschüttung finden Sie in folgendem Beiblatt als Download zu VOD S und VOD D sowie zur Verteilung auf unserer Spartenseite zu Video on Demand. Werfen Sie gerne einen Blick darauf!
Social Media Plattformen
Wird Ihre Musik auf Social Media Plattformen wie YouTube, Facebook oder TikTok gespielt, erhalten Sie Ausschüttungen in den Sparten Gemischte Online Plattformen. Zum 01.10. schütten wir, wie gewohnt, die Einnahmen von YouTube, Facebook und TikTok auf Basis von Nutzungsmeldungen aus.
Weitere Informationen zur Ausschüttung finden Sie in folgendem Beiblatt als Download zu GOP und GOP VR sowie zur Verteilung von Social Media Plattformen auf unserer Seite zur GOP-Verteilung.


Kulturzuschlag Online und Basisförderung
Zum 01.10. schütten wir den Kulturzuschlag Online mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 2,9 Mio. Euro aus. Der Zuschlag wird einmal jährlich ausgezahlt und richtet sich an alle Mitglieder, die im Geschäftsjahr 2025 Einnahmen in den Sparten Music on Demand und Social Media erzielt haben.
Direkt im Anschluss beginnt am 05.10. die nächste Bewerbungsrunde der Basisförderung im Rahmen der Kulturförderung Online. Eingereicht werden können Werke, die in den vergangenen zwei Jahren bei der GEMA angemeldet und auf kommerziellen Online-Plattformen wie beispielsweise YouTube oder Spotify veröffentlicht wurden. Insgesamt werden 400 Werke mit jeweils 2.000 Euro gefördert. Über die Auswahl entscheidet eine unabhängige Jury.
Mehr Informationen zur Basisförderung und zu den Teilnahmebedingungen finden Sie auf gema.de.
Ausland
In den Auslandssparten A und A VR verteilen wir die Einnahmen, die unsere Schwestergesellschaften für Nutzungen des GEMA Repertoires in ihren jeweiligen Ländern erzielen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass weiterhin keine Verteilung für Frankreich erfolgt. Hintergrund ist eine Steuerprüfung bei unserer französischen Schwestergesellschaft SACEM. Mehr unter Ausland (Quellensteuer Frankreich): Unsere Ausschüttungen zum 01.01.
Welche Länder und Zeiträume zur Ausschüttung gelangen, können Sie hier entnehmen. Mehr über unsere Verteilungssparte Ausland erfahren Sie hier.


Wertungsverfahren und Alterssicherung
Mit dem 01.10. schüttet die GEMA rund 61 Mio. Euro in den Wertungsverfahren inkl. der Alterssicherung für das Geschäftsjahr 2025 an ihre Mitglieder aus.
Die finanziellen Mittel für diese Ausschüttung stammen überwiegend aus den Abzügen für soziale und kulturelle Zwecke. In der Summe sind die Gesamtmittel im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die Wertungsmarken sind in einigen Verfahren u.a. wegen des vollständigen Wegfalls von Corona-Sondereffekten und dem erstmaligen Einbeziehen des Aufkommens aus Sonderkonten bei Verlegern gesunken.
Informationen zu Ihren Verteilungen in der Wertung und Alterssicherung stehen Ihnen in gewohnter Form im GEMA Onlineportal zur Verfügung. Weiterführende Informationen zur Wertung und Alterssicherung finden Sie auf der Themenseite.


