GEMA Aufsichtsrat: Bericht über die Sitzungen im Jahr 2021
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In der Mitgliederversammlung der GEMA im Juni 2021 wurde der Aufsichtsrat neu gewählt. Auch in der nun laufenden Amtsperiode bis 2024 wird der Aufsichtsrat regelmäßig überblicksartig über seine Arbeit informieren und die Vielfalt der behandelten Themen im Zusammenhang skizzieren. Einzelheiten und detaillierte Materialien dazu sind oftmals auf der GEMA Website abrufbar und in den Publikationen der GEMA veröffentlicht. Die Sitzungen des Aufsichtsrats haben im vergangenen Jahr, wie schon 2020, angesichts der Corona-Situation ganz überwiegend auf virtuellem Wege stattgefunden, ein persönliches Zusammenkommen war nur wenige Male möglich.
Mitgliederversammlung 2022
Die nächste Mitgliederversammlung vom 17. bis 19. Mai 2022 ist als Hybrid-Veranstaltung geplant: Vor Ort in Berlin mit der Gelegenheit zum persönlichen Austausch, aber neben der Präsenzteilnahme auch mit der Möglichkeit, virtuell dabei zu sein und mitzuwirken. Damit sollen die während der Corona-Pandemie erprobten Möglichkeiten einer digitalen Teilnahme an der Mitgliederversammlung – neben den bereits existierenden Formen der Teilnahme (Präsenzteilnahme, Stellvertretung, elektronische Stimmrechtsausübung im Vorfeld) – weiter angeboten werden, also auch die digitale Beteiligung an den Diskussionen und die Abstimmung per Online-Live-Voting. Dies wurde durch Änderungen der Satzung möglich, die 2021 von der Mitgliederversammlung beschlossen wurden. Konkretisiert wurden die digitalen Mitwirkungsmöglichkeiten und die insoweit einzuhaltenden Verfahrensregeln in einer vom Aufsichtsrat verabschiedeten „Geschäftsordnung für die digitale Mitwirkung an der Mitgliederversammlung“.
In der Dezember-Sitzung des Aufsichtsrats wurden – nach vorheriger Besprechung in Verteilungsplan- bzw. Satzungskommission – bereits erste Anträge auf Regelwerks-Anpassungen in Satzung, Berechtigungsvertrag, Verteilungsplan und Geschäfts-ordnungen vorbereitet, die der kommenden Mitgliederversammlung vorgelegt werden sollen. Dazu gehören Änderungen des Berechtigungsvertrags, die im Zusammenhang mit der Reform des Urheberrechts durch das „Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des Digitalen Binnenmarkts“ vom Juni 2021 stehen.
Reform des Urheberrechts
Die Umsetzung der „EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ von 2019 in nationales Recht stellt die größte Reform des Urheberrechts seit langem dar. Kernstück sind die neuen Regelungen zur Verantwortlichkeit von Online-Plattformen: Anbieter wie YouTube oder Facebook müssen nun Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern abschließen, wenn deren Werke auf ihrer Plattform genutzt werden. Eine politische Lösung war dringend nötig, weil es Host-Providern wie YouTube möglich war, sich zu weigern, Urheber angemessen zu vergüten. Neben der Lizenzpflicht, für die sich die GEMA und ihr Aufsichtsrat seit Jahren auf europäischer wie auf nationaler Ebene stark gemacht hatten, beinhaltet das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) unter anderem neue Facetten bezüglich der Nutzung von Inhalten, der Haftung der Plattformen sowie der Vergütung der Rechteinhaber, wobei der Deutsche Bundestag bei der Ausgestaltung auch Anregungen seitens der GEMA aufgegriffen hat.
Wichtig ist, dass die praktische Umsetzung der Gesetzesvorgaben länger bestehende europaweite Lizenzmodelle nicht beeinträchtigt und sich die Vergütungssituation der Musikschaffenden insgesamt verbessert. Dass es weiter eines ihrer zentralen Anliegen bleibt, die Kreativen wirtschaftlich und sozial abzusichern, hat die GEMA bereits kurzfristig gegenüber der neuen Bundesregierung deutlich gemacht.
Erträge und Ausschüttungen
Nachdem die Erträge im Geschäftsjahr 2020 als Folge der Pandemie massiv zurückgegangen waren, gab es 2021 eine leichte Erholung. Allerdings sind die Erträge aus Veranstaltungen wiederum weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben, vor allem aufgrund der monatelangen Lockdown-Phase zu Beginn des Jahres und der nur moderaten Öffnungen für den Veranstaltungsmarkt im weiteren Jahresverlauf. Da der Aufführungsbereich weiterhin stark von der Krise betroffen ist, steht zu erwarten, dass die Erträge in den Sparten des Live-Bereichs 2022 erneut deutlich unter denen des letzten Vor-Corona-Jahres 2019 liegen werden. In den Online-Sparten ist hingegen von einem weiteren Wachstum, getrieben durch Streaming, auszugehen. Insgesamt wird für 2022 daher wieder mit Erträgen auf früher schon erreichtem Niveau gerechnet. Bei der Budgetplanung für 2022, die der Aufsichtsrat – nach vertiefter Vorberatung in seinem Wirtschaftsausschuss – genehmigt hat, musste jedoch offen bleiben, wie stark die Pandemie erneut die allgemeine weitere Entwicklung prägen und in welchem Maße es weiter Beschränkungen geben wird. Daher wird die Planung gegebenenfalls unterjährig anzupassen sein.
Die Ertragssituation im Vorjahr, insbesondere im Live-Bereich, wird sich in den Ausschüttungen 2022 widerspiegeln; zusätzlich werden nun aber auch Corona-bedingte Rückgänge der Auslandserträge zum Tragen kommen, die mit zeitlichem Versatz einen Effekt auf die Ausschüttungen haben dürften. Prognosen zu den anstehenden Verteilungen im Vergleich zum Vorjahr werden den Mitgliedern wie im letzten Jahr vorab zur Verfügung gestellt.
Von den behördlichen Maßnahmen ganz besonders betroffen waren und sind unter anderem Diskotheken; sie mussten über einen langen Zeitraum geschlossen bleiben, teilweise sind erneute Einschränkungen in Kraft getreten. Wie und in welchem Umfang 2022 eine Verteilung in der Sparte DK durchgeführt werden kann, ist daher noch zu klären.
Unterstützungsmaßnahmen angesichts der Corona-Pandemie
Von Beginn der Corona-Krise an hat sich die GEMA darum bemüht, die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für ihre Mitglieder abzufedern. Im März 2020 hatte der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstands umgehend beschlossen, den „Schutzschirm Live“ und den „Corona Hilfsfonds“ als kurzfristige und unbürokratische Hilfsmöglichkeit einzurichten. 2021 wurde erneut ein finanzieller Schutzschirm mit der Möglichkeit pauschaler Vorauszahlungen aufgespannt, dieses Mal außer für die Live-Sparten auch für weitere Kategorien wie den Bereich der Musikwiedergaben. Darüber wurden die Mitglieder auf verschiedenen Wegen informiert. Die Angebote wurden vielfach in Anspruch genommen.
Da der Ausfall von Musiknutzungen für viele Musikurheber zudem wie skizziert bei den Ausschüttungen im Folgejahr harte Konsequenzen hat, sind Kreative in einer besonderen Lage. Darauf hat die GEMA bereits frühzeitig gegenüber der Politik hingewiesen, und ihre Argumente haben überzeugt: Um Solo-Kreativen, die andere Unterstützungsprogramme oftmals nicht in Anspruch nehmen konnten, gezielt weiterzuhelfen, hat die Bundesregierung im Rahmen ihres Rettungs- und Zukunftsprogramms „Neustart Kultur“ Mitte 2021 auf Initiative der GEMA ein Stipendienprogramm aufgelegt. Nahezu 6.000 Anträge von Musikschaffenden sind eingegangen, die ganz überwiegende Zahl davon wurde positiv beschieden. Im Bewusstsein ihrer Verpflichtung für die gesamte Musikbranche hatte die GEMA auch nicht gezögert, als sie gefragt wurde, ob sie die Verteilung von Hilfsgeldern der Bundesregierung für Musikaufführungsstätten, Clubs und Festivals übernehmen könne – mit vielfach positiver Resonanz aus dem Kreis ihrer Kunden.
Die wirtschaftliche Lage vieler Musikschaffender infolge der Auswirkungen der Pandemie wird 2022 weiter bedrohlich bleiben, daher wird die GEMA sich gegenüber der Politik für zusätzliche Maßnahmen und Programme einsetzen. Der Aufsichtsrat wird aber auch prüfen, ob in diesem Jahr erneut Unterstützungsmaßnahmen innerhalb der GEMA möglich sind. Eine konkrete Überlegung betrifft die Wertungsverfahren: Da sich die Effekte der Corona-Pandemie in den Verteilungssparten auch dort auswirken und Berechtigte, die ihr Aufkommen vor allem im Live-Bereich erzielen, hier unverhältnismäßige Einbußen hinnehmen müssten, wird ein Modell erarbeitet, mit dem die Auswirkungen auf die Wertungsverfahren in der Unterhaltungs- und Tanzmusik sowie die Wertungsverfahren in der Sparte E soweit wie möglich ausgeglichen werden können. Einfluss auf den regulären Ablauf der Wertungs-verfahren hätten die Regelungen, die auf die beiden kommenden Geschäftsjahre befristet werden sollen, nicht. Vorschläge für entsprechende Änderungen der Geschäftsordnungen werden für die Mitgliederversammlung vorbereitet.
Streaming-Markt
Zu den zentralen Aspekten für die Urheber, die in der neuen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages angegangen werden sollten, gehört es, mehr Transparenz und Fairness in den Streaming-Markt zu bringen, so die Auffassung des Aufsichtsrats. Denn auch wenn das Musikstreaming weiter im Höhenflug und die digitale Musiknutzung ein Treiber der wirtschaftlichen Entwicklung im Musikmarkt ist: Offensichtlich ist, dass Kreativschaffende für Nutzungen ihrer Werke auf diesem Wege weniger vergütet erhalten als ihnen zustehen würde. Dies ist mittlerweile im Fokus der Wahrnehmung, auch in den Medien und der Öffentlichkeit. Besonders intensiv wird die Diskussion bereits in Großbritannien geführt, wo unter anderem in einem Parlamentsbericht zum Musikstreaming im Juli 2021 die unangemessen niedrige Beteiligung von Urhebern und ausübenden Künstlern kritisiert und die Einführung eines Rechts auf gerechte Vergütung für digitale Musik gefordert wurde. Der Aufsichtsrat hat sich daher in einer Strategiesitzung Ende September 2021 von Helienne Lindvall, als Vorstandsmitglied der Songwriter-Vereinigung Ivors Academy eine ausgewiesene Kennerin des englischen Musikmarkts, einen Überblick über die verschiedenen Aktivitäten in Großbritannien geben lassen, mit denen das Ziel verfolgt wird, angemessene Autorenvergütungen im Streaming-Markt zu erreichen. Die Initiativen haben den Aufsichtsrat stark beeindruckt, sie könnten für deutsche Autoren als Vorbild dienen. Klar ist für den Aufsichtsrat: Das Streaming der Zukunft muss besser auf die Bedürfnisse der Kreativen zugeschnitten sein und ihnen ein wirtschaftliches Auskommen ermöglichen. Ein höheres Maß an Transparenz im Streaming-Markt wird ebenso angestrebt, und auch Urheber sollen auf den Plattformen sichtbarer werden. Das Europäische Parlament hat in einer Resolution zur Situation der Kulturschaffenden in der EU vom 20. Oktober 2021 bereits wichtige Vorschläge für mehr Fairness und Transparenz sowie zur Förderung von kultureller Vielfalt im Streaming-Markt unterbreitet. Der Aufsichtsrat wird sich weiter damit befassen, wie die Diskussion zu diesem Themenkomplex auch auf bundespolitischer Ebene vorangetrieben werden kann.
Nutzungen auf Gemischten Online-Plattformen wie YouTube
Der Aufsichtsrat beschließt gemäß Verteilungsplan über die Quote für die Aufteilung der Verteilungssummen im dualen Verteilungsmodell in den GOP-Sparten, also den Sparten GOP und GOP VR für Nutzungen auf so genannten Gemischten Online-Plattformen, zu denen YouTube gehört. Für die beiden Geschäftsjahre 2021 und 2022 hat der Aufsichtsrat festgelegt, dass 35 % dieser Einnahmen auf den Bereich der nutzungsbezogenen Verteilung (Ausschüttungstermine 01.04. und 01.10.) und 65 % auf die Zuschlagsverteilung (Ausschüttungstermin Ende Dezember) entfallen. Damit erfolgt eine weitere Anpassung der Mittelzuweisung zugunsten der nutzungsbezogenen Verteilung in Höhe von 5 Prozentpunkten im Vergleich zu den Geschäftsjahren 2019 und 2020. Grundlage für diese Entscheidung waren insbesondere umfangreiche Analysen, die eine entsprechende Tendenz ausweisen. Diesem Beschluss sind intensive Diskussionen vorausgegangen, insbesondere in der regelmäßig tagenden Arbeitsgruppe GOP des Aufsichtsrats. Dabei spiegelten sich die herausfordernden Rahmenbedingungen im Bereich des so genannten User-Generated-Contents wie auch die unterschiedlichen Erwartungen der Berechtigten wider. Einerseits haben Mitglieder der Arbeitsgruppe darauf hingewiesen, dass eine höhere Gewichtung des Bereichs der Nutzungsmeldungen die Verteilung stärkt, vor allem weil sie auf der Basis von verwertbaren Nutzungsmeldungen, also mit klarem Nutzungsbezug erfolgt. Andererseits wurde betont, dass eine starke Zuschlagsverteilung dem Wert der breiten Repertoirenutzung auf YouTube im Sinne eines „Gemischten Repertoires“ Rechnung trägt, da YouTube hierfür derzeit keine verwertbaren Nutzungsmeldungen liefert. Es war gleichwohl Konsens, dass mit dem nun gefassten Beschluss dem Anliegen einer dynamischen Weiterentwicklung der Verteilung in den GOP-Sparten Rechnung getragen wird. Ohnehin bestehe der Auftrag der Mitgliederversammlung, die GOP-Verteilung bis zur Mitgliederversammlung 2023 strukturell weiterzuentwickeln.
Zudem hat der Aufsichtsrat ein Pilotprojekt beschlossen, in dessen Rahmen den Berechtigten die Möglichkeit gegeben werden soll, eine begrenzte Anzahl von Nutzungen ihrer Werke auf YouTube für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 über ein „YouTube Claiming Tool“ glaubhaft zu machen und einer entsprechenden Verteilung zuzuführen. Der Service wird voraussichtlich im ersten Quartal 2022 zur Verfügung stehen.
Ziel des Aufsichtsrats bleibt es, dass die Nutzungsrealität für das gesamte von der GEMA vertretene Repertoire auf solchen Gemischten Online-Plattformen möglichst präzise in der Verteilung abgebildet wird. Dazu werden, so seine Überzeugung, diese Beschlüsse sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung des Verteilungsmodells in den GOP-Sparten ihren Beitrag leisten.
Neue Anteilsregeln
In der Mitgliederversammlung 2020 wurde die Neugestaltung der Anteilsregeln im Verteilungsplan beschlossen. Der Umsetzungsauftrag besteht aus zwei Komponenten. Eine davon, die freie Vereinbarkeit der Anteile von Musik und Text im Aufführungsrecht, wurde zum 1. Juli 2021 erfolgreich umgesetzt. Seither wurden rund ein Drittel der neu angemeldeten textierten Werke mit frei vereinbarten Anteilen gemeldet. Bereits in den ersten vier Monaten nach Umsetzung wurden damit mehr als 50-mal so viele Werke mit frei vereinbarten Anteilen angemeldet wie zuvor in einem ganzen Jahr, der ganz überwiegende Anteil mit gleich gewichteten Musik- und Textanteilen.
Der zweite Teil betrifft die technische Umstellung bei GEMA und Verlagen auf die Ableitungslogik für das Bestandsrepertoire und neu angemeldete Werke, um eine entsprechende Verteilung zu ermöglichen. An dieser Umsetzung arbeitet eine gemeinsame technische Arbeitsgruppe aus Verlags- und GEMA Vertretern. Derzeit werden sowohl seitens der GEMA als auch auf Verlagsseite die dafür erforderlichen aufwändigen Anpassungen der Systeme vorgenommen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Dezember-Sitzung gemeinsam mit dem Vorstand beschlossen, dass die Umstellung der Anteilsbilder auf die neue Ableitungslogik zum 1. Juni 2022 erfolgt. Damit wird gewährleistet, dass genügend Zeit für eine adäquate Vorbereitung aller betroffenen Parteien zur Überführung des gesamten Werkbestands auf die neue Ableitungslogik zur Verfügung steht. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung und präzise Analysen der so genannten Deviation Reports, in denen Abweichungen dargestellt sind, die sich bei einer detaillierten Vergleichsverteilung zwischen den derzeitigen sowie – noch auf hypothetischer Basis – den neuen Anteilsregeln ergeben haben. Hierzu findet ein intensiver Informationsaustausch sowohl zwischen GEMA und Verlagen als auch bei mehreren an einem Werk beteiligten Verlagen zwischen diesen untereinander statt. Denn selbstverständlich ist es primäres Bestreben aller Beteiligten sicherzustellen, dass die Tantiemen auch nach den neuen Regeln korrekt an die Beteiligten ausgeschüttet werden.
Monitoring
Die Erkennung von Musiknutzungen ist sowohl für die Lizenzierung als auch die Verteilung relevant. Der Aufsichtsrat befasst sich daher immer wieder mit Möglichkeiten, wie die Nutzungserkennungen und die Meldeverfahren weiterentwickelt werden können. So haben die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle ein neues Musikmeldesystem eingeführt, um die Qualität ihrer Meldungen auf Basis eines digitalisierten Prozesses zu verbessern und teilweise erhebliche Meldelücken zu schließen. Mit Bereitstellung und Betrieb des Systems, bei dem die sogenannte „Audiofingerprint-Technologie“ zum Einsatz kommt, haben die Sender die spanische Firma BMAT beauftragt. Die GEMA arbeitet dabei von Beginn an eng mit den Sendern zusammen und unterstützt den digitalen Musikmeldungsprozess. So stellt sie ihren Mitgliedern den Soundfile Upload-Service zur Verfügung, ein Portal, auf das Urheber Aufnahmen ihrer Werke hochladen können, um sicherzustellen, dass diese Werke beim Monitoring-Verfahren erkannt werden und in den Nutzungsmeldungen der Sender enthalten sind. Nach wie vor besteht aber in einigen Punkten deutlicher Klärungs- und Verbesserungsbedarf, beispielsweise bei der Repertoireerkennung der Klassik- und Kulturwellen und bei der Präzision der Musikerkennung. Um noch bestehende qualitative Defizite weiter zu reduzieren, sind die GEMA und auch die Berufsverbände der Komponisten im kontinuierlichen Austausch mit den Sendern.
Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Ausschüttungen an Verlage
Viele Gespräche auf politischer Ebene waren nötig, bis Klarheit über die umsatz-steuerrechtliche Beurteilung der Ausschüttungen an Verlage erreicht werden konnte. Wie die zwischen der GEMA und den Musikverlagen bestehenden Leistungsbeziehungen umsatzsteuerrechtlich zu beurteilen sind, wurde innerhalb des Bundesministeriums der Finanzen und der Finanzministerien der Länder über längere Zeit diskutiert. Dabei wurde die bestehende umsatzsteuerliche Handhabung der Abrechnungen zwischen GEMA und Autoren sowie Verlagen, wonach den Musikverlagen die Umsatzsteuer auf ihre Ausschüttungssumme gutgeschrieben werden kann, in Frage gestellt. Die GEMA war zu diesem Thema über mehrere Jahre im intensiven Austausch mit den obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern und hat dort großen Rückhalt für ihr Anliegen gefunden. Ende letzten Jahres wurde durch ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen schließlich klargestellt, dass sich nichts am Status Quo der Ausschüttungspraxis ändert. Dies ist auch zurückzuführen auf Änderungen in Satzung und Berechtigungsvertrag, die von der Mitglieder-versammlung 2020 zur Klarstellung der verlegerischen Tätigkeiten beschlossen wurden. Der Aufsichtsrat zeigte sich erleichtert, da eine Änderung der Einschätzung der „Dreiecksbeziehung“ von GEMA, Urhebern und Verlagen hohen finanziellen und administrativen Mehraufwand, verbunden mit einer aufwändigen IT-Umstellung, und vor allem eine größere Steuerlast der Urheber verursacht hätte.
Strategische Weiterentwicklung
Nicht nur das Tagesgeschäft funktioniert in der GEMA in Corona-Zeiten weiterhin reibungslos, auch die strategische Weiterentwicklung konnte im vergangenen Geschäftsjahr vorangetrieben werden. So hat der Aufsichtsrat im Rahmen seiner bereits erwähnten Strategiesitzung im Herbst 2021 auf Vorschlag des Vorstands die neue Mittelfristplanung bis 2024 erörtert und verabschiedet, unter Berücksichtigung von Markttrends und Entwicklungsfaktoren, die das Umfeld definieren, in dem die GEMA tätig ist. Als zentrale Handlungsfelder werden für die jetzige Planungsperiode die Mitglieder- und Kundenzentrierung, die Steigerung der Erträge, die Stärkung des Repertoires sowie die Qualität interner Prozesse und Strukturen gesehen. Dazu wurden eine Reihe von einzelnen Initiativen strategischer und operativer Art gestartet.
Eingeordnet ist diese Planung in die Langfriststrategie für die GEMA, die bereits 2018 von Aufsichtsrat und Vorstand erarbeitet wurde, um Weichen für die Zukunft zu stellen. Denn Trends und Faktoren wie die sich verändernde Wettbewerbssituation im Bereich der Musikrechteverwertung oder die vielfältigen Entwicklungen im Online-Bereich bewirken Handlungsbedarf auch für die GEMA, intern wie extern. Für eine tiefergehende Bearbeitung priorisiert wurden dabei zunächst die Bereiche Digitalisierung, bezogen sowohl auf interne Prozesse als auch Mitglieder- und Kundeninteraktion sowie neue digitale Services, und Wachstum durch eine Leistungs- und Markterweiterung entlang der Wertschöpfungskette. Zu den Großprojekten, die in diesem Zusammenhang umgesetzt und 2021 erfolgreich weitergeführt wurden, gehört das Mitglieder-Dashboard, das im Sommer 2019 live gegangen ist. Die Services im Online-Portal umfassen inzwischen beispielsweise Nutzungs- und Vergütungs-auswertungen ebenso wie Finanz- und Werkanmeldedaten und werden laufend weiter entwickelt. Dies gilt auch für MusicHub, gegründet gemeinsam von der GEMA und ihrem Tochterunternehmen Zebralution, einem bestens aufgestellten Digitalvertrieb für Musik, Hörbücher und Podcasts. MusicHub als digitaler Datei- und Datenmanager stellt Musikschaffenden eine breite Palette an digitalen Werkzeugen zur Verfügung, die sie bei der Administration und Verbreitung der eigenen Werke unterstützt. Nach Abschluss der Testphase wurde der MusicHub im Herbst 2021 für alle GEMA Mitglieder geöffnet, 2022 sollen auch Nicht-Mitglieder den Service in Anspruch nehmen können.
Kooperation mit ICE
In strategischer Hinsicht von großer Bedeutung für die GEMA ist die Kooperation mit ICE, ihrem Gemeinschaftsunternehmen mit den englischen und schwedischen Schwestergesellschaften PRS und STIM. Seit 2016 bietet ICE Musiknutzern das Online-Repertoire der drei Gesellschaften europaweit aus einer Hand an. Mittlerweile wird über ICE das Repertoire der GEMA für alle namhaften Online-Musikplattformen lizenziert mit positiven Auswirkungen auf die Ertragssituation. Was jedoch nach wie vor aussteht, ist die Schaffung einer gemeinsamen einheitlichen Dokumentation für Werke und Vereinbarungen. Die dafür erforderliche Modernisierung der ICE Copyright-Datenbank gestaltet sich schwierig, verbunden mit Verzögerungen im Zeitplan und zusätzlichem Aufwand. Erst im darauffolgenden Schritt können die Daten der GEMA in das neue System überführt werden, dies wird nicht vor 2023 der Fall sein. Der Aufsichtsrat lässt sich laufend über den Fortgang des Datenbank-Projekts bei ICE, in deren Boards auch Mitglieder des Aufsichtsrats mitwirken, informieren. Trotz der derzeitigen anhaltenden Schwierigkeiten wird, so seine Überzeugung, das gemeinsame Dokumentationssystem letztlich erfolgreich eingeführt und könnte dann auch international zu einem Referenzsystem werden.
Aktuelle Einzelthemen in Gremien des Aufsichtsrats
In seiner ersten ordentlichen Sitzung hatte der neu gewählte Aufsichtsrat Ende Juni 2021 über die Besetzung der aus seiner Mitte zu bildenden Gremien entschieden. Dazu gehören die verschiedenen Ausschüsse und Kommissionen, die regelmäßig zu ihren jeweiligen Themenfeldern tagen und Entscheidungen für den Aufsichtsrat vorbereiten, wie der Wirtschafts-, der Tarif-, der Kommunikations-, der Kultur- und der Programmausschuss mit seinen Unterausschüssen für E-Musik und U, R, FS sowie die Verteilungsplan- und die Satzungskommission. Darüber hinaus befassen sich Mitglieder des Aufsichtsrats immer wieder in kleinen, oftmals zeitlich begrenzt agierenden Arbeitsgruppen mit aktuell anstehenden Einzelthemen und arbeiten dazu Vorschläge für den gesamten Aufsichtsrat aus. Darunter ist die bereits erwähnte Arbeitsgruppe GOP, die Fragen der Verteilung der Einnahmen für Nutzungen auf Gemischten Online-Plattformen behandelt.
Im Nachgang zur letztjährigen Mitgliederversammlung wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, um, wie dort beauftragt, einen Vorschlag zur Neuregelung der Beteiligung von Musik- und Textbearbeitern geschützter Werke an der Verteilung zu erarbeiten. Bei den Reformüberlegungen wird von zwei Grundprinzipien ausgegangen, nämlich der grundsätzlichen Gleichbehandlung aller Arten von (genehmigten) Bearbeitungen und der Beteiligung der Bearbeiter in allen Sparten des Verteilungsplans. Der Mitglieder-versammlung 2022 soll ein entsprechender Vorschlag vorgelegt werden.
Eine weitere vom Aufsichtsrat eingerichtete Arbeitsgruppe befasst sich mit der Problematik der so genannten Zwangsinverlagnahme. Ihre Aufgabe ist es, wirksame Instrumente zu entwickeln, um der Zwangsinverlagnahme bei Auftragskompositionen für Eigen- und Auftragsproduktionen des Fernsehens entgegenzuwirken. Bei der Erarbeitung einer zielgerichteten, konsensfähigen Lösung verfolgt die Arbeitsgruppe einen Ansatz, der keine negativen Auswirkungen auf selbstbestimmte Urheber-Verlagsbeziehungen im Rundfunkbereich hat. Geprüft wird derzeit, inwieweit das Regelwerk der GEMA zur wirksamen Bekämpfung der Zwangsinverlagnahme angepasst werden sollte. Gegebenenfalls wird eine entsprechende Beschlussvorlage für die Mitgliederversammlung vorbereitet.
Die Verteilungsplankommission wurde vom Aufsichtsrat gebeten, sich mit der Zukunft der Alterssicherung zu befassen. Sie ist Teil der sozialen Fördermaßnahmen der GEMA, die von den Verwertungsgesellschaften gemäß Gesetz einzurichten sind. Die GEMA leistet bereits seit Jahrzehnten unter festgelegten Voraussetzungen Zahlungen an ordentliche Urheber-Mitglieder ab dem 60. Lebensjahr, Verlage erhalten Zahlungen im Zuschlagsverfahren auf ihr jährliches Verteilungsaufkommen in bestimmten Sparten des Aufführungs- und Senderechts. Da in den kommenden Jahren aufgrund der demografisch bedingten Zunahme der Anzahl der beteiligten Mitglieder von einem stetigen und starken Zuwachs an Berechtigten auszugehen ist, sind Maßnahmen erforderlich zur Sicherung dieses Verfahrens. Ziel sollte, so der Aufsichtsrat, eine Neugestaltung der GEMA Alterssicherung sein mit einer längerfristig wirkenden Lösung, um auch den heute jüngeren Mitgliedern in dieser Hinsicht eine Perspektive aufzuzeigen.
Deutscher Musikautor*innenpreis
Wie die Mitgliederversammlung wird die Verleihung des Deutschen Musikautor*innenpreises als hybride Veranstaltung geplant. Die Preisverleihung findet am 24. März 2022 in Berlin statt, wobei es allerdings vom Pandemiegeschehen abhängig gemacht werden muss, wie viele Gäste vor Ort teilnehmen können. Auf jeden Fall wird die Preisverleihung analog zu 2021 via Livestream auf der Website des Preises sowie in den GEMA Kanälen bei YouTube und Facebook übertragen.
Intensiv diskutiert hat der Aufsichtsrat über eine Namensänderung dieses kulturellen „Aushängeschildes“, auch angesichts der allgemein-gesellschaftlichen Debatte über eine gendergerechte Sprache. Einigkeit bestand, dass das Anliegen und die Einmaligkeit des Preises, mit dem Musikautorinnen und -autoren von ihren Kolleginnen und Kollegen geehrt werden, weiterhin in der Bezeichnung zum Ausdruck kommen soll. Daher hat der Aufsichtsrat entschieden, dass der Name des Preises beibehalten wird, aber in gegenderter Form: Die GEMA verleiht also nunmehr jährlich den „Deutschen Musikautor*innenpreis“. Die Namensänderung umfasst auch die „Akademie Deutscher Musikautor*innen“, deren Aufgabe unter anderem die Wahl der Jury des Preises ist. Mitglieder der Akademie sind – neben den Urheberinnen und Urhebern im Aufsichtsrat – alle Preisträgerinnen und Preisträger sowie die Nominierten für den Preis. Die durch das Gendern ausgedrückte Haltung als Bekenntnis zu Diversität und Gleichstellung soll aber auch über die Namensgebung hinaus deutlich werden. Daher wird sich der Kulturausschuss des Aufsichtsrats mit Änderungen der jeweiligen Statute befassen, die dies zum Ausdruck bringen.
Gendergerechte Sprache
Mit dem Thema „Gendergerechte Sprache“ und ihrer Anwendung innerhalb der GEMA selbst ebenso wie bei der Kommunikation mit Mitgliedern und Kundinnen und Kunden befasst sich die GEMA bereits seit geraumer Zeit. Verbindliche Vorgaben oder eindeutige Empfehlungen von sprachwissenschaftlichen Institutionen für das „Gendern“ fehlen nach wie vor, von den verschiedenen Varianten hat sich bislang keine eindeutig durchgesetzt. Daher hat auch die GEMA für sich noch keine generelle Entscheidung über die künftige sprachliche Handhabung getroffen. Für den Aufsichtsrat steht aber außer Frage, dass mit den über 80.000 Mitgliedern und rund zwei Millionen Kundinnen und Kunden möglichst bald durchgängig in einer modernen gendergerechten Sprache kommuniziert werden sollte, denn ein sensibler und respektvoller Umgang mit Sprache ist für und in der GEMA Standard. In welcher Weise dies erfolgt, gilt es jedoch hinreichend zu reflektieren und diskutieren und schließlich, auch im Sinne eines Bekenntnisses zur Diversität, einheitlich so zu regeln, dass die Sprachform sachlich korrekt, rechtssicher, verständlich und problemlos lesbar ist. Denn die gewählte Form sollte allgemein angenommen werden und Bestand haben, auch weil eine Umstellung aller Dokumente und Vordrucke bei einem Volumen von mehr als vier Millionen Schreiben, die jährlich digital oder postalisch an Mitglieder sowie Kundinnen und Kunden versandt werden, mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden ist.
Mitgliedergewinnung
Zum Jahresende 2021 hatte die GEMA insgesamt mehr als 85.000 Mitglieder, über 5.000 Mitglieder wurden 2021 neu aufgenommen. Mit der Einführung der Möglichkeit im Jahr 2019, die Mitgliedschaft online zu beantragen, stieg die Anzahl der Neuaufnahmen deutlich an. Der Antrag ist über die Homepage unkompliziert zu finden und leicht auszufüllen. Jüngere Musikschaffende werden zusätzlich dadurch angesprochen, dass ab 2022 – unter Berücksichtigung der Erfahrungen, jüngere Kreative als Mitglieder zu gewinnen, aus zwei vorhergehenden „Aktionsjahren“ – von unter 30-jährigen Neumitgliedern dauerhaft keine Aufnahmegebühr erhoben wird. Zudem werden Musikhochschulen gezielt kontaktiert, um Studierenden die GEMA zu erläutern und sie von einer Mitgliedschaft zu überzeugen. Dort werden auch Veranstaltungen zu GEMA Themen angeboten. Sie finden gute Resonanz, ebenso wie Webinare, die die GEMA für ihre Mitglieder zu einer Vielzahl von Themen anbietet. Insgesamt haben an solchen Informationsveranstaltungen bisher fast 11.000 Mitglieder teilgenommen – Corona-bedingt 2021 sämtlich auf virtuellem Wege.