Vor dem Landgericht München wurde heute das Verfahren der GEMA gegen die US-amerikanische KI-Anbieterin Suno Inc. (Suno) wegen KI-generierter Audioinhalte verhandelt. In einem bis auf den letzten Platz besetzten Saal ging es um die Frage, ob Suno geschützte Aufnahmen weltbekannter Songs aus dem Repertoire der GEMA in ihrem KI-Tool zu Trainingszwecken verwendet, gespeichert, wiedergegeben und dabei das Urheberrecht verletzt hat. Es ist das erste Verfahren in Europa, das die Nutzung von Audioinhalten durch KI-Unternehmen zum Gegenstand hat. Im November vergangenen Jahres hatte die GEMA bereits eine Klage gegen das US-amerikanische Unternehmen OpenAI wegen der Nutzung von Songtexten gewonnen.
Die GEMA hatte am 21. Januar 2025 Klage gegen die KI-Anbieterin Suno beim Landgericht München eingereicht, nachdem diese auf die Aufforderung zur Lizenzierung nicht reagiert hatte. Das Musiktool ermöglicht es, durch einfache Prompts abspielbare Audioinhalte zu erzeugen, die den Originalsongs wie „Forever Young“, „Atemlos“, „Mambo No. 5“, „Rasputin”, „Big in Japan” sowie „Daddy Cool“ zum Verwechseln ähnlich sind. Die GEMA macht dabei Rechte wegen der unvergüteten Verwendung der Originalsongs zum Training der Systeme geltend. Sie konnte aber auch nachweisen, dass die Songs in den Systemen gespeichert und beim Prompten wiedergegeben werden.
Dr. Tobias Holzmüller, CEO der GEMA, sagt: „Europa muss seine digitale Zukunft selbst gestalten. Wir dürfen uns nicht darauf beschränken, Regelwerke zu übernehmen, die anderswo entstehen. Nur wenn wir eigene und eindeutige Standards für den Einsatz von KI entwickeln, sichern wir die Rechte unserer Kreativen und stärken die kulturelle, digitale und wirtschaftliche Souveränität Europas. Die Geschäftsmodelle der Anbieter generativer KI basieren auf menschlicher Kreativität wie der unserer Mitglieder. Eine angemessene Vergütung sowie Transparenz und Respekt gegenüber Urheberinnen und Urhebern sind auch im KI-Zeitalter unverzichtbar.“
„Wie alle anderen müssen auch Anbieter von generativer KI das Urheberrecht respektieren und die Urheberinnen und Urheber für ihre schöpferische Tätigkeit entlohnen. Das wurde in der heutigen Verhandlung deutlich. Das muss auch dann gelten, wenn die Systeme außerhalb der Europäischen Union trainiert und am europäischen Markt angeboten werden”, erläutert Dr. Kai Welp, General Counsel der GEMA. „Wir müssen verhindern, dass die europäischen Urheberinnen und Urheber leer ausgehen und die europäischen KI-Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil erleiden. Nur so wird es uns gelingen, einen nachhaltigen Lizenzmarkt im Interesse der Menschen im KI-Zeitalter zu etablieren.”
Die mündliche Verhandlung ging ohne Entscheidung zu Ende. Ein Termin zur Verkündung wurde für den 12. Juni 2026 bestimmt.
Bereits im November 2025 hatte die GEMA eine Klage gegen OpenAI vor dem Landgericht München gewonnen. Das Gericht bestätigte in seinem Urteil, dass OpenAI geschützte Songtexte von GEMA Mitgliedern wiedergegeben hatte, ohne dafür Lizenzen erworben, beziehungsweise die Urheberinnen und Urheber der genutzten Werke vergütet zu haben. Das Urteil fand auch international große Beachtung und gilt als wichtiges Signal für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken. Mit der aktuellen Klage gegen Suno richtet die GEMA ihren Fokus nun auch auf ihren zentralen Kernbereich, nämlich die Lizenzierung von Audioinhalten. Es wird erwartet, dass das Landgericht München das erste Urteil weltweit zur Nutzung von KI-generierten Audioinhalten fällen wird.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von über 100.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
Hinweis an die Redaktionen:
Beispiele von KI-generierten Songs und Originalsongs sowie FAQ: www.gema.de/klage-suno-ai
Erstes KI-Grundsatzurteil in Europa: Pressemeldung zur Entscheidung OpenAI
Informationen zum KI-Lizenzierungsmodell, Statements, Facts & Figures rund um „KI und Musik“ finden Sie im digitalen KI-Dossier der GEMA unter www.gema.de/ki
KI-Charta der GEMA: www.gema.de/ki-charta
GEMA Studie „KI und Musik“ (2024): https://www.gema.de/de/aktuelles/ki-studie