Harmonisierung des Wahrnehmungsrechts in Europa

München – Cannes, den 25. Januar 2010. Am ersten Tag der internationalen Musikmesse MIDEM 2010 in Cannes luden die GEMA und der Deutsche Musikverleger-Verband zur Eröffnung ihres Gemeinschaftsstandes ein. Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, informierte bei diesem Anlass die anwesenden internationalen Gäste erstmals über die jüngste Initiative acht europäischer Verwertungsgesellschaften.
Hierbei handelt es sich um die Forderung nach einheitlichen Regeln für die kollektive Verwaltung von Urheberrechten in Europa, welche den zuständigen politischen Entscheidungsträgern in Brüssel bereits übermittelt wurde.

„Die einzelnen Verwertungsgesellschaften wollen nicht zerrieben werden auf dem sich rasant entwickelnden europäischen Informations- und Musikmarkt. Wir halten deshalb einen einheitlichen Rahmen zur kollektiven Rechtewahrnehmung gemeinsam mit unseren europäischen Partnern für dringend notwendig, “ so Dr. Harald Heker. „Die GEMA hat bewusst auch kleinere Schwestergesellschaften in diese Initiative mit einbezogen, weil ihr die kulturelle Vielfalt in Europa wichtig ist.

Die Unterzeichnenden des Dokuments sind: Dr. Gernot Graninger, CEO, AKM Österreich, Dr. András Szinger, Director General, Artisjus Ungarn, Ursula Sedlazcek, CEO, AUME Österreich, Martin Gormsen, Deputy Managing Director, KODA Dänemark, Eirikur Tomasson, Managing Director, STEF Island, Kenth Muldin, CEO, STIM Schweden, Cato Strom, Managing Director, TONO Norwegen und Dr. Harald Heker, CEO, GEMA Deutschland.

„Die Anwendung des derzeitigen europäischen Wettbewerbsrechts wird den Besonderheiten des geistigen Eigentums kaum gerecht,“ so Dr. András Szinger zu dem Zusammenschluss und seinen Aktivitäten. „Wir freuen uns daher sehr, dass wir, die ungarische artisjus, der Initiative europäischer Verwertungsgesellschaften angehören, die sich für die Schaffung einheitlicher Bedingungen zur Lizenzierung kreativer Inhalte einsetzt.“

„Auch die STIM möchte den Prozess zur Angleichung der Wahrnehmungsrechte aktiv unterstützen und deshalb die EU-Kommission gemeinsam mit unseren Partnern dazu ermutigen, das Projekt zur Erreichung einer europäischen Richtlinie aufzugreifen und voranzutreiben,“ lautet der Appell von Kenth Muldin.

Für die Wahrnehmung und Durchsetzung urheberrechtlicher Nutzungsrechte, insbesondere an Musikwerken, sind Verwertungsgesellschaften aus wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gründen unerlässlich. Es besteht sowohl in der EU als auch in ihren Mitgliedstaaten Konsens darüber, dass die kollektive Rechtewahrnehmung gleichermaßen im Interesse der Rechteinhaber wie der Nutzer liegt.

Die bisherigen Gemeinschaftsrichtlinien regeln aber nicht die Bedingungen der kollektiven Rechtewahrnehmung im Europäischen Wirtschaftsraum. Dadurch entwickeln sich Gesetzgebung und Praxis in den Mitgliedstaaten auf unterschiedliche Weise. Ein europäischer Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen, denen eine urheberrechtliche Nutzungserlaubnis zugrunde liegt, kann jedoch ohne eine gemeinsame rechtliche Basis nur schwer entstehen. Dies gilt insbesondere auch für die Entwicklung des Onlinesektors auf dem Gebiet der Musik. Die Entwicklung des Onlinesektors könnte durch die Harmonisierung des Wahrnehmungsrechts deutlich gefördert werden.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

Pressekontakt:
Bettina Müller, Unternehmenssprecherin und Leitung Kommunikation & PR,
bmueller@gema.de, 089-48003-426