Magazin / 25. April 2023

Musik auf Instagram: Das ist erlaubt

Foto: Philipp Lützenburger

Reels, Storys, Videos: Musik ist allgegenwärtig auf Instagram. Dank eines Vertrags zwischen der GEMA und Instagram können Sie diese Musik unkompliziert nutzen. Alles, was Sie zur rechtlichen Lage wissen müssen, haben wir hier zusammengefasst.

Zur Untermalung von Reels und anderen Videoformaten auf Instagram wird gerne Musik eingesetzt. Diese Musik wird von Komponistinnen und Songwritern geschaffen, die nicht immer die Interpreten der Songs sind. Daher kümmert sich die GEMA darum, dass die Urheberinnen und Urheber der Musik dafür vergütet werden, wenn Ihre Songs öffentlich genutzt werden – so wie beispielsweise auf Instagram. 

Was muss ich als Instagram-User und Content Creator rund um die Musiknutzung wissen?

Die GEMA räumt über ihr Tochterunternehmen ICE mittels Lizenzverträgen den Plattformen von META (z. B. Facebook und Instagram) sowie anderen vergleichbaren Diensten wie TikTok oder YouTube die von der GEMA vertretenen Online-Rechte ein. Das heißt, die Lizenzierung der genutzten Musik ist damit in dieser Hinsicht geregelt und muss nicht von jedem User einzeln vorgenommen werden.

Geht die GEMA gegen Uploader von Instagram-Videos rechtlich vor (z. B. durch Abmahnungen)?

Nein, die Rechteeinräumung über Lizenzverträge mit META und vergleichbaren Diensten folgt dem Prinzip der GEMA, dass die Plattformen für die Nutzung verantwortlich sind und nicht die Uploader. Insofern ist die GEMA bisher auch nie gegen Uploader vorgegangen (weder Abmahnungen oder sonstige Aktionen) und wird das auch in Zukunft nicht tun.

Die GEMA unterstützt alle Kreativen, Content-Creator und Musikfans dabei, dass Musik genutzt werden kann, und setzt sich gleichzeitig dafür ein, dass die Komponisten, Textdichterinnen und auch Musikverlage für diese Nutzung angemessen vergütet werden. Denn: Musik ist uns was wert.

Welche Rechte sind bei Instagram-Videos mit Musik noch zu berücksichtigen?

Die GEMA vertritt im Online-Bereich auch die Filmherstellungsrechte (FHR) für nicht kommerziell erstellten Content (non-commercial UGC) auf Plattformen wie Facebook, Instagram und TikTok. Die GEMA hat auch hierfür vertraglich mit der betreffenden Plattform die Nutzung der FHR gesichert.

Wichtig: Neben der GEMA gibt es jedoch noch diverse andere Rechteinhaber, die gegenüber den Diensten Rechte wahrnehmen (können), zumeist international und somit auch für das Gebiet Deutschland: Das sind andere Verwertungsgesellschaften, Verlage für die Online-Nutzungsrechte und nicht-kommerzielle und kommerzielle Herstellungsrechte sowie diverse Labels für die Master-Rights/Leistungsschutzrechte. Es bleibt diesen Rechteinhabern vorbehalten, wie sie ihre Rechte wahrnehmen. Hierauf hat die GEMA keinerlei Einfluss.