GEMA News / 25. August 2020

Vergütung für Privatkopien bleibt wichtige Ertragssäule für Kreativschaffende

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Entwicklung der Privatkopie – Mediennutzung mit Zukunft

Die neuen Mediennutzungsformen erweitern deutlich die Anwendungsfälle für Privatkopien im digitalen Zeitalter und verschaffen der Privatkopie allein durch Anzahl und Qualität der Kopien eine neue Blütezeit. Ebenso vergrößert sich der verfügbare Speicherplatz auf Endgeräten rasant. So stieg die Speicherkapazität von Mobiltelefonen innerhalb weniger Jahre von wenigen GB auf im Schnitt über 120 GB im Jahr 2019 an - Tendenz weiter steigend. Einige Smartphone-Modelle bieten sogar bis zu 1 TB Speicherplatz. Zum Vergleich: Dabei handelt es sich um das 250fache an Speicherplatz eines ‚iPods nano‘ aus dem Jahr 2005. Tablets, Notebooks und externe Festplatten verfügen inzwischen über 1TB Speicherplatz. Diese Entwicklung zeigt deutlich den ungebrochen großen Bedarf an offline verfügbaren Kopien von Medieninhalten.

Musik- und Videobesitz bleibt en vogue: 25 Millionen Deutsche besitzen eine private Audiosammlung und rund 10 Milliarden Privatkopien von Audioinhalten

Streamingdienste können klassische private Audio- und Videosammlungen nicht ersetzen. Die Zahl der bei Netflix, Amazon Prime etc. zur Verfügung stehenden Filme schöpft bei Weitem nicht das volle Angebot an Filmen und Serien aus. Außerdem beschränken unzureichende Netzabdeckung und hohe Preise für mobile Datennutzung die allumfassende Nutzbarkeit von Streamingdiensten. Dies zeigt sich auch in den Daten: Circa 25 Millionen Deutsche besitzen eine private Audiosammlung und verfügen in Summe über mehr als 10 Milliarden Privatkopien von Audioinhalten.

Durch die einfachen und schnellen Synchronisationsmöglichkeiten können die Sammlungen bequem auf mehreren Geräten gleichzeitig gespeichert werden. Zusätzlich handelt es sich hier nicht um Sammlungen, die seit Jahrzehnten unverändert bestehen – ein Drittel der Audio- und ein Viertel der Videosammlungen wurden jeweils noch im Monat vor der Befragung im Jahr 2019 erweitert.

Die Nutzung von kreativen Inhalten muss vergütet werden – dazu zählt ganz klar die Privatkopie

Gerade in Zeiten coronabedingter Ausfälle von Konzerten, Filmfestivals, Ausstellungen oder Lesungen stellt die Privatkopievergütung eine wichtige Unterstützung für die Kreativbranche dar. Urheber und Leistungsschutzberechtigte erhalten über dieses System eine gerechte Vergütung für die Nutzung ihrer Werke. Die verschiedenen Verwertungsgesellschaften, für die die ZPÜ die Vergütung für Privatkopien und sonstige relevante Kopien wahrnimmt, vertreten über eine halbe Million Rechteinhaber. All diesen Urhebern, Künstlern, Produzenten und Veranstaltern kommt die Vergütung der Privatkopien zu Gute. Eine Abschaffung des Vergütungsmodells, wie es vom Bitkom angestrebt wird, ginge direkt zu Lasten dieser Branche.

Die Privatkopievergütung ist ein jahrzehntelanges Erfolgsmodell, das gerade im digitalen Zeitalter seine Vorteile offenbart. Millionen von täglich kopierten Medieninhalten im digitalen Raum zeigen deutlich, dass das System der Privatkopie in seiner konkreten Ausgestaltung für die allgemeine Öffentlichkeit einen großen praktischen Nutzen entfaltet und zugleich für die Kreativschaffenden einen gerechten Ausgleich ermöglicht.

Quellenhinweis:
Angaben basierend auf dem IDC Quarterly Mobile Phone Tracker 2019Q4 sowie repräsentativen Online-Befragungen in den GfK Consumer Panels von März 2019 & März 2020. Insgesamt wurden 1.580 Personen zu Audio- / Video- Sammlungen und digitalen Nutzungsformen, 2.865 Personen zur Nutzung von Messengerdiensten sowie 639 Personen zur Nutzung von Clouddiensten befragt.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund 78.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte, ZPÜ, ist ein Zusammenschluss von neun deutschen Verwertungsgesellschaften zur Geltendmachung von urheberrechtlichen Ansprüchen auf Vergütung, Auskunft und Meldung für Vervielfältigungen von Audiowerken und von audiovisuellen Werken gegenüber Herstellern, Importeuren und Händlern von Geräten und Speichermedien, die für Vervielfältigungen benutzt werden.

Die Erstellung und Nutzung von Privatkopien erfreut sich ungebremster Beliebtheit. Die Deutschen vervielfältigen Musik, Filme, geschützte Bilder und sonstige Medieninhalte auf verschiedensten Wegen mehr als je zuvor. Das Konzept der Privatkopie – ursprünglich geschaffen, um Verbrauchern das legale Mitschneiden von Radio und Fernsehprogrammen gegen eine pauschale, über den Gerätehersteller abzuführende Vergütung zu ermöglichen und dann sukzessive auf digitale Vervielfältigungen ausgedehnt –  beweist gerade in Zeiten von Diskussionen rund um Nutzungsfreiheit, Upload-Filter, Kopierschutzmaßnahmen und Datenschutz in sozialen Medien und Internetplattformen seine große Zukunftsfähigkeit. Die legale Möglichkeit, urheberrechtlich geschützte Inhalte privat zu vervielfältigen, über diverse Geräte zu nutzen und im privaten Raum zu teilen, so z.B. im Bereich der Cloud oder von Messengerdiensten, schafft für die Verbraucher einen persönlichen Freiheitsraum. Zugleich wird die Vergütung der Kreativen über eine von den Geräteherstellern abzuführende Pauschalabgabe sichergestellt.

Aktuelle Zahlen aus repräsentativen Studien des größten deutschen Marktforschungsinstituts GfK aus den Jahren 2019 und 2020 zeigen, dass tagtäglich hunderte Millionen von Privatkopien entstehen, dies allein durch Up- und Downloads in Clouds, die Synchronisation privater Inhalte über mehrere Geräte hinweg, den Austausch von Inhalten über Messengerdienste oder verschiedenste legale Möglichkeiten, wie über Streaming verbreitete Inhalte offline zu nutzen.

Nur politisch zu erklären ist vor diesen Hintergrund, dass der Digitalverband Bitkom – in dem die meisten zur Zahlung verpflichteten Gerätehersteller organisiert sind – der Privatkopie den Kampf anzusagen versucht. Zu der Auffassung, dass das Modell der Privatkopievergütung nicht zeitgemäß wäre, kommt der Verband aufgrund einer Studie des hauseigenen Foschungsinstituts Bitkom Research. Diese Studie bezieht sich bei genauerem Hinsehen lediglich auf analoge Mediennutzung, wie beispielsweise die Aufzeichnung von Radioinhalten. Dabei werden die vielen neuen digitalen Nutzungsformen der Privatkopie, die im analogen Zeitalter nicht einmal denkbar gewesen wären, außer Acht gelassen.

Digitalisierung der Mediennutzung

Audio- und Videoinhalte werden heutzutage überwiegend via Stream konsumiert, das ist keine Neuigkeit. Die Nutzung von Streamingdiensten schließt jedoch keinesfalls die Erstellung von Privatkopien aus. Es existieren vielfältige legale Möglichkeiten, Streaminginhalte lokal zu speichern, um diese auch offline nutzen zu können. 25 Prozent der deutschen Online-Nutzer machen von dieser Möglichkeit Gebrauch, Tendenz steigend. Allein durch diese Nutzungsformen entstehen im Audio- und Videobereich deutschlandweit täglich weit mehr als 10 Millionen Privatkopien.

Die Privatkopieschranke umfasst zudem nicht nur Audio- und Videoinhalte, sondern auch professionelle Bilder und Texte. Am Smartphone sind digitale Kopien wie beispielsweise Screenshots von Newsartikeln, Cartoons, Memes oder Grafiken schnell erzeugt. Auch die Nutzung der Smartphone-Kamera als Scanner, um zum Beispiel Zeitungsausschnitte schnell digital zu erfassen und weiterzuleiten, ist weit verbreitet.

Existiert eine solche digitale Kopie erst einmal, kann sie höchst flexibel vervielfältigt werden. Jede zehnte Nachricht, die via Messenger-Diensten verschickt wird besteht aus geschützten Audio-, Video-, Bild- oder Textinhalten. Allein über Messengerdienste entstehen so täglich über 40 Millionen Privatkopien in Deutschland.

Digitale Privatkopien werden zunehmend nicht mehr nur lokal auf einem oder zwei Geräten gespeichert, sondern auch in der privaten Cloud. Laut einer Studie der GfK aus dem Jahr 2019 speichern private Cloudnutzer, wie beispielsweise Nutzer von Angeboten bei GoogleDrive, Dropbox oder iCloud durchschnittlich 97 GB verschiedenster Inhalte in „ihrer“ Cloud. Mit 51 GB ist davon über die Hälfte des Speicherplatzes durch Privatkopien von Musik, Filmen, Serien, TV-Sendungen, professionellen Fotos, Grafiken oder Texten belegt.

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