Der ehrenamtlich arbeitende Aufsichtsrat handelt im Rahmen des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) und hat Weisungsrecht gegenüber dem Vorstand. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem die Bestellung des Vorstands sowie die Festlegung und Änderung von Tarifen und der Abschluss von Gesamtverträgen mit Musiknutzern.
Umfassende Informationen zur Struktur u.v.m. im GEMA-Jahrbuch.